Seit Monaten hängt das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das die Audioaufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung einführen soll, im Vermittlungsausschuss fest. Nun wurde die Beratung darüber erneut vertagt. Schlüssige Argumente gegen die Audiodokumentation bleiben die Gegner des DokHVG jedoch weiterhin schuldig. Der DAV kritisiert diese Verschleppung dringend notwendiger Modernisierung.
„Es sind die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen, die gegen das DokHVG ins Feld geführt werden. Klar ist: Von Gericht und Prozessbeteiligten zu verlangen, selbst mitzuschreiben, lenkt von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung ab, ist fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Im internationalen Vergleich hängt Deutschland hier deutlich hinterher.
Es ist auch falsch, dass ‚die Praxis‘ die Audiodokumentation ablehnen würde. Nicht nur als Anwaltschaft fordern wir schon lange eine objektive Dokumentation zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beweisaufnahme, auch unter der jüngeren und aufgeklärten Richter- und Staatsanwaltschaft gibt es zahlreiche Befürworter.
Trotz eines sich verschärfenden Mangels an juristischem Nachwuchs – auch und gerade in der Justiz – wird überfälliger Fortschritt verweigert. Das ist nicht nachvollziehbar und schadet dem deutschen Rechtsstaat.“
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