Ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz zur Audioaufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG) droht, im Vermittlungsausschuss blockiert zu werden. Heute soll es eine Terminabstimmung für die Beratung geben. Als Totschlagargument dient den Gegnern der Audiodokumentation häufig, „die Praxis“ sei gegen das Gesetz. Das ist falsch.
„Dass in der Hauptverhandlung noch immer mit Zettel und Stift von den Prozessbeteiligten selbst mitgeschrieben werden muss, ist eines modernen Rechtsstaats nicht würdig. Die Praxis braucht eine moderne Dokumentation – und das weiß sie auch. Die Anwaltschaft setzt sich dafür schon lange ein. Auch die Justiz steht dem DokHVG längst nicht so ablehnend gegenüber, wie häufig behauptet wird – auch bei Richterschaft und Staatsanwält:innen finden sich zahlreiche Befürworter einer solchen notwendigen Modernisierung.
Dass man sich einerseits über den Mangel an juristischem Nachwuchs in der Justiz beklagt, andererseits aber krampfhaft an Arbeitsbedingungen aus dem letzten Jahrtausend festhalten will, ist unverständlich. Das Gesetz zu blockieren, wäre – auch im internationalen Vergleich – ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat.“
Hier geht es zu 7 guten Gründen für das DokHVG.
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