Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung in Sachen E‑Evidence statt. Dabei geht es um die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union. Grundlage ist eine entsprechende EU‑Verordnung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der durch Rechtsanwalt Kai Kempgens in der Anhörung vertreten wird, sieht die geplante Umsetzung kritisch:
„Der DAV hält den Gesetzesentwurf für dringend verbesserungsbedürftig. Insbesondere fehlt es am Rechtsschutz für Betroffene, wenn aus anderen Mitgliedstaaten Sicherungs- oder Herausgabeanordnungen eingehen.
Wenn elektronische Beweismittel (z. B. Cloud-Daten und E‑Mail-Postfächer) von anderen Mitgliedstaaten direkt bei deutschen Providern abgerufen werden, muss es einen strafprozessualen Rechtsbehelf gegen ein solches Ersuchen geben. Den Betroffenen, die hierdurch teilweise höchst grundrechtsrelevanten Eingriffen ausgesetzt werden, muss unbedingt ein formales Beschwerderecht zugestanden werden.“
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