Zum Gesetzesentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley sagt DAV-Präsident Schellenberg:
"Von einem „grassierenden Abmahnunwesen“ kann keine Rede sein, wenn in einem Rechtsstaat Mandanten ihr Recht in Anspruch nehmen. Abmahnungen können nur erfolgen, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies verantwortet der Gesetzgeber.
Die Angst vor der „Abmahnindustrie“ wird zu Unrecht geschürt. Im Gesetzesentwurf des Justizministeriums heißt es, es gäbe 10 Prozent „missbräuchliche Abmahnungen“. Zu dieser Behauptung gibt es bis heute keinerlei belegbare Zahlen.
Es gibt in Deutschland keine Verbraucherschutzbehörde (anders als zum Beispiel in Großbritannien mit dem Trading Standards). Abmahnungen gibt es überhaupt nur, weil der Staat im Werberecht, im Urheberrecht oder beim Datenschutz die Rechtsdurchsetzung Privaten überlässt. Möchte man dies ändern, so müsste man eine Aufsichtsbehörde einrichten, die dann Verstöße verfolgt.
Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann dies immer auch gerichtlich überprüfen lassen. Auch dabei helfen Anwälte."
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