Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) wurde heute im Bundestag beschlossen. Darin enthalten sind die lange geforderten Anpassungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse – teils durch die lineare Erhöhung von Gebühren, teils durch strukturelle Verbesserungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt sich erleichtert. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
„Es ist gut zu sehen, dass die Politik arbeitet und wichtige, längst durchdiskutierte Themen noch durchbringt. Die Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung ist nicht nur eine gute Nachricht für viele Kolleginnen und Kollegen, die in Bereichen arbeiten, in denen Vergütungsvereinbarungen undenkbar sind. Die Anpassung ist – genau deswegen – die Garantie für Rechtsuchende, auch künftig bezahlbare Rechtshilfe zu erhalten.
Denn was wäre die Alternative, wenn die Anwaltschaft von gesetzlichen Gebühren nicht mehr leben kann: eine Zunahme von höheren Honorarvereinbarungen. Dies ginge zulasten der Schwächsten. Das RVG ist Teil eines größeren Gefüges, das den Zugang zum Recht – für alle Menschen, in allen Teilen des Landes – sichert.“
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