Anlässlich der Planung einer Verhängung nächtlicher Ausgangssperren als nächste Stufe der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bezweifelt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Rechtmäßigkeit derartiger Vorhaben:
„Selbstverständlich ist der Staat angehalten, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen. Dabei darf er auch in Grundrechte eingreifen. Doch nicht jeder Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ausgangssperren halten wir nicht für geeignet – vor allem nicht, solange ein Großteil der Menschen tagsüber ganz regulär zur Arbeit geht.
Eine solche Maßnahme wäre aber auch nicht verhältnismäßig: Der damit einhergehende Grundrechtseingriff ist extrem schwerwiegend, der vermeintliche Nutzen hingegen allenfalls überschaubar. Der drohende Schaden für die Freiheitsrechte überwiegt bei Weitem. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, von Ausgangssperren Abstand zu nehmen. In jedem Fall aber würde eine derartige Anordnung einer parlamentarischen Kontrolle bedürfen.“
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