Europa im Überblick, 02/2021

EiÜ 02/2021

Abbau von Hindernissen für den freien Dienstleistungsverkehr – EP

Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2021 auf Basis des sogenannten Lokkegaard-Berichts eine Entschließung zur Zukunft des Dienstleistungsbinnenmarkts angenommen. Darin werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, unverhältnismäßige Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr zu lockern. Der Bericht kritisiert unter anderem, dass ungerechtfertigte regulatorische Beschränkungen für die Anbieter von Dienstleistungen, die Verbraucher um Wahlmöglichkeiten und Unternehmer um Chancen bringen. Der Bericht verweist auf die besondere Rolle freier Berufe beim Schutz des öffentlichen Interesses, und betont gleichzeitig, dass diese nicht zur Aufrechterhaltung ungerechtfertigter nationaler Dienstleitungsmonopole genutzt werden sollten. Wie schon 2016 im Comi-Bericht hervorgehoben bedeutet dies im Umkehrschluss, dass nationale unterschiedliche Regelungskonzepte per se kein Hindernis für die Vertiefung des Binnenmarkts darstellen. (vgl. EiÜ 19/16, 16/16, 8/16, 4/16). Die Kommission wird dazu aufgefordert, die Um- und Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu evaluieren und überarbeitete Erläuterungen zur Richtlinie vorzulegen. Auch zur Richtlinie 2018/958/EU, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Einführung neuer Berufsreglementierungen vorsieht, sollen Leitlinien herausgegeben werden.

Anpassung des EU-Wettbewerbsrechts für Solo-Selbständige? – KOM

Die Kommission plant eine Anpassung des EU-Wettbewerbsrechts, um Solo-Selbständigen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einzuräumen, in Tarifverhandlungen einzutreten und Tarifverträge abzuschließen. Eine Reihe von Studien hat ergeben, dass Solo-Selbständige oftmals unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, einschließlich geringeren Einkünften, arbeiten. Nach jetzigem Stand könnten laut Kommission Solo-Selbständige am Eingehen von Tarifverhandlungen gehindert sein. Im Rahmen einer Folgenabschätzung in der Anfangsphase (in Englisch) besteht die Möglichkeit, sich zu verschiedenen von der Kommission vorgestellten Optionen zu äußern. Dabei wird u.a. auch erwogen, eine für alle Solo-Selbständige gleichsam geltende Regelung zu schaffen. In diesem Fall würden grundsätzlich auch Freiberufler vom Anwendungsbereich erfasst sein. Eine Beteiligung ist noch bis zum 3. Februar 2021 möglich. Eine öffentliche Konsultation ist für das 2. Quartal 2021 geplant und ein Kommissionsvorschlag ist für nächstes Jahr vorgesehen.

Gleichstellung der Geschlechter: es besteht Handlungsbedarf! – EP

Am 21. Januar 2021 hat das Europäische Parlament mit jeweils großer Mehrheit drei Entschließungen zum Thema Geschlechtergleichstellung angenommen. Die erste Entschließung behandelt die geschlechtsspezifische Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach. In dem zugrundeliegenden Berichtsentwurf (2020/2121(INI)) wurde das geschlechtsspezifische Lohngefälle für das Pflegepersonal und die Zunahme der häuslichen Gewalt im Zusammenhang mit COVID-19 betont. Im Berichtsentwurf (2019/2169(INI)) zur Entschließung über die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wurde gefordert, dass die EU sich einer Reihe von ambitionierten Zielen annimmt, u.a. der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Erarbeitung neuer Ziele zur Reduzierung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, sowie dem Ende der Blockade gegen den Richtlinienvorschlag zu Frauen in Aufsichtsräten (COM(2012) 614; vgl. EiÜ 33/20, 9/20, 3/20, 16/16, 37/15). In der dritten Entschließung wurden u.a. Programme zur Förderung des Unternehmertums von Frauen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie vorgeschlagen.

Europäischen Haftbefehl an Grundrechtecharta anpassen – EP

In seiner Entschließung vom 20 Januar 2021 zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI zum Europäischen Haftbefehl (EHB) fordert das EP weitere Verbesserungen des Systems des EHB, um rechtsstaatliche Defizite in einigen Mitgliedsstaaten und verfahrensrechtlichen Problemen u.a. mit Verurteilungen in Abwesenheit anzugehen. Eine zentrale Forderung ist, dass die Ablehnung eines EHB durch den vollstreckenden Mitgliedsstaat zulässig sein soll, wenn stichhaltige Gründe für eine Verletzung von Grundrechten nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestehen. In der Entschließung wird zudem gefordert, dass die Liste mit Straftaten, die keine Überprüfung der beiderseitigen Strafbarkeit verlangen, um Hassverbrechen, geschlechtsspezifische Gewalt und Umweltverbrechen erweitert werden soll. Änderungsanträge 101 und 102, wonach ausdrücklich auch auf das Recht auf ein unabhängiges Gericht Bezug genommen wurde, haben sich nicht durchgesetzt. Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist rechtlich nicht bindend, hat jedoch auffordernden Charakter und knüpft an eine langjährige Befassung des EP mit diesem Thema an.

Wie soll Künstliche Intelligenz reguliert werden? – EP/ Europarat

Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2021 mit deutlicher Mehrheit eine Entschließung zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen und zivilen Bereich angenommen (2020/2013(INI)). Hintergrund ist das von der Kommission im vergangenen Jahr vorgelegte Weißbuch zu KI (vgl. EiÜ 8/20, 7/20, 4/20). In der Entschließung wird betont, dass nach einem etwaigen Einsatz von KI-Systemen im Justizbereich immer die Möglichkeit bestehen muss, die Entscheidung anzufechten. Über einen solchen Rechtsbehelf soll ohne den Einsatz eines KI-Systems entschieden werden. Ebenso positiv hervorzuheben ist die Forderung nach Transparenz, einer zentralen Forderung der DAV-Stellungnahme Nr. 40/2020. Unabhängig von der Entschließung des Europäischen Parlaments fand am 20. Januar 2021 unter der deutschen Präsidentschaft im Europarat eine virtuelle Konferenz zum Thema KI und Menschenrechte statt. Grundforderung dieser Konferenz war es, einen internationalen Rechtsrahmen für KI auf der Ebene des Europarats zu schaffen. Dieser könnte sowohl aus verpflichtenden, als auch aus Soft Law Komponenten bestehen, jedoch immer mit Rücksicht auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ein Verordnungsvorschlag der Kommission zum Thema KI wird noch im Frühjahr erwartet.

Urteil zum Recht auf Zugang zu behördlichen Unterlagen – EuGH

Interne Mitteilungen einer Behörde sind vom grundsätzlichen Recht auf Zugang zu Umweltinformationen ausgenommen, sofern der Beratungsschutz der Behörde dem öffentlichen Interesse überwiegt. Dies entschied der EuGH am 20. Januar 2021 in der Rs. C-619/19 im Zusammenhang mit Unterlagen über Baumfällungen im Kontext des Verkehrsinfrastruktur- und Städtebauprojektes „Stuttgart 21“. Der Kläger wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Staatsministerium Baden-Württemberg, welches die Herausgabe der Umweltinformationen ablehnt. Die Richtlinie 2003/4/EG garantiert grundsätzlich die öffentliche Bekanntgabe solcher Informationen. Um die Vertraulichkeit von Beratungen der Behörde zu schützen sind jedoch Ausnahmen bei der Herausgabe von internen Mitteilungen gestattet. Laut EuGH sind die angeforderten Unterlagen als interne Mitteilungen zu verstehen, da sie ausschließlich innerhalb des Ministeriums zirkuliert wurden. Das Ministerium kann die Herausgabe somit ablehnen, muss aber begründen, dass der notwendige Schutz der internen Mitteilungen weiterhin besteht. Das Interesse einer öffentlichen Bekanntgabe unterliegt somit dem Beratungsschutz der Behörde. Der Ausnahmetatbestand gelte zeitlich unbegrenzt, eine Ablehnung müsse aber stets gerechtfertigt werden.

CPDP-Konferenz: 27.-29. Januar 2021 – DAV

Gemeinsam mit Privacy in Germany (PinG) organisiert der DAV auf der diesjährigen Computers, Privacy & Data Protection (CPDP) Konferenz das Panel „Collateral Damages of Enforcement – Digital Services Act, Network Enforcement Act and Loi Avia“. Das Panel findet am 28. Januar 2021 um 11:45-13:00 Uhr statt.

Tag des bedrohten Anwalts 2021: Anwalt­schaft in Aserbaidschan – DAV

Seit 2009 wird am 24. Januar zum "Tag des bedrohten Anwalts" weltweit an Kolleginnen und Kollegen erinnert, deren Berufsausübung unter anderem durch Drohungen, Verfolgung oder Inhaftierung erschwert wird. Dieses Jahr richtete sich der Blick auf die Situation der Anwaltschaft in Aserbaidschan. Eine gemeinsam von der Law Society of England & Wales, Lawyers for Lawyers, ELDH und dem DAV organisierte Diskussionsrunde befasste sich gestern mit den Herausforderungen der aserbaidschanischen Anwaltschaft. Vertreterinnen und Vertreter der aserbaidschanischen Anwaltschaft und des European Human Rights Advocacy Centre sprachen unter anderem über den Zugang zum Recht, der in Aserbaidschan auch durch die geringste Zahl von Anwältinnen und Anwälten pro 100.000 Einwohner von allen Ländern des Europarates erschwert ist. Außerdem ging es um Schwierigkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft, Disziplinarverfahren und Berufsverbote, die Meinungsäußerungsfreiheit von Anwältinnen und Anwälten, sowie über Fälle von aserbaidschanischen Kolleginnen und Kollegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Weitere Informationen enthält das hierzu veröffentlichte Informationsblatt. Auch für den CCBE hat das Thema eine besondere Aktualität – hier wird seit einiger Zeit über einen Beitritt Aserbaidschans als Beobachtungsmitglied diskutiert.

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