Europa im Überblick, 11/2021

EiÜ 11/2021

E-Evidence: Erste Verhandlungsergebnisse im Trilog – EP

In der Sitzung des Innenaus­schusses im EU-Parlament (LIBE) vom 23. März 2021 informierte Berichterstatterin Birgit Sippel über den aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen bezüglich des Kommissionsvorschlags zu E-Evidence (vgl. EiÜ 5/2021). Bislang konnte eine erste Einigung über die Definition von Dienstanbietern und Datenkategorien erzielt werden, wobei Fragen zu Benachrichtigungspflichten weiterhin ungeklärt sind. Abgeordnete äußerten derweil Besorgnis angesichts erheblicher Missbrauchsgefahr und der einhergehenden Gefährdung der Rechte von Journalisten und Anwälten. In seiner Stellungnahme Nr. 42/18 hatte sich der DAV bereits kritisch zu den Vorschlägen geäußert (vgl. EiÜ 41/20; 40/19; 13/19; 11/19; 8/19, 7/19, 44/18). In den Trilog-Verhandlungen setzt sich der DAV dafür ein, dass die im Bericht des Parlaments vorgesehenen Schutzklauseln als "rote Linie" unbedingt erhalten bleiben. Der nächste Trilog-Termin wurde vorläufig auf den 20. Mai 2021 festgesetzt.

Kinderrechte in Europa stärken – KOM

Am 24. März 2021 hat die Kommission ihre Kinderrechte-Strategie (in Englisch) vorgestellt, die Kinder und ihr Wohl in den Mittelpunkt der EU-Politik stellt. Daneben hat sie einen Vorschlag (in Englisch) für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer europäischen Kindergarantie beschlossen. Vor der Veröffentlichung wurde in Kooperation mit weltweit führenden Kinderrechtsorganisationen die Meinung von über 10.000 Kindern eingeholt. Durch gezielte Maßnahmen in verschiedenen Gebieten (z.B. politische Partizipation, Gesundheit, Bildung), sollen Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützt werden, Kinderrechte zu stärken, insbesondere angesichts der aktuellen Herausforderungen. Dem Thema Kinderrechte hat sich kürzlich auch der deutsche Gesetzgeber zugewandt. So hat die Bundesregierung nach Jahren des Stillstandes im Januar 2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Rahmen des Art. 6 GG zum Gegenstand hat. Dass die dort getroffene Formulierung jedoch nicht überzeugt, weil sie aufgrund der lediglich vorgesehenen „angemessenen“ Berücksichtigung des Kindeswohls sowohl hinter der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta als auch hinter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt, hat der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 13/2021 ausführlich dargelegt.

Verordnung zu terroristischen Online-Inhalten kurz vor Abstimmung – EP/Rat

Über den umstrittenen Verordnungsvorschlag der Kommission zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte wird Ende April im EU-Parlament endgültig abgestimmt. Der in den interinstitutionellen Verhandlungen geschlossene Kompromiss wurde letzte Woche im Rat angenommen. Der DAV steht der geplanten Verordnung seit jeher kritisch gegenüber. In Stellungnahme Nr. 4/19 wurde insbesondere die unbestimmte Definition der „terroristischen Inhalte“ kritisiert. Kombiniert mit der äußerst kurzen Zeitspanne von einer Stunde, innerhalb derer Inhalte entfernt werden müssen, würde der Vorschlag die Meinungsfreiheit gefährden und zu Missbrauch verleiten (vgl. EiÜ 6/19). Obwohl der Parlamentsbericht einige begrüßenswerte Schutzvorkehrungen zur Wahrung der Meinungsfreiheit vorsah (vgl. EiÜ 15/19), wurden diese nur unzureichend in den Kompromiss übernommen. Am 25. März 2021 haben mehr als 60 Organisationen deswegen einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie die Abgeordneten des EU-Parlaments dazu aufrufen, gegen den Vorschlag zu stimmen. Die Mehrheitsverhältnisse sprechen allerdings dafür, dass der Trilog-Kompromiss in der Plenarsitzung vom 26. bis 29. April 2021 trotz der Kritik angenommen werden wird.

Cybersicherheit auf dem Vormarsch – Rat

Am 22. März 2021 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade angenommen, welche im Dezember 2020 von der Kommission und dem hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell vorgelegt worden war. Die Ministerinnen und Minister betonten, dass Cybersicherheit von wesentlicher Bedeutung für den Aufbau eines widerstandsfähigen und umweltfreundlichen digitalen Europas sei. Es gehe insbesondere um das Erreichen strategischer Autonomie, um die digitale Führungsrolle der EU zu stärken. Dabei hob der Rat eine Reihe von Handlungsfeldern hervor, beispielsweise die Schaffung eines EU-weiten Netzwerks von Sicherheitsoperationszentren zur Antizipation von Cyberangriffen oder die mögliche Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Cyberintelligenz. Als nächster Schritt soll ein detaillierter Umsetzungsplan erarbeitet werden. Der Rat wird ferner die Fortschritte bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen anhand eines Aktionsplans überwachen.

Familienzusammenführung darf nicht vom Zufall abhängen – EuGH

Am 25. März 2021 äußerte sich der EuGH in den Schlussanträgen der Rs. C-768/19 zum in Art. 2 j der Richtlinie 2001/95 gewährten Recht auf Asyl für Familiengehörige minderjähriger Kinder, die in der EU Schutz genießen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Antragstellung ist dem Generalanwalt zufolge nicht das Datum der Entscheidung, sondern der Moment, an dem die zuständige Behörde Kenntnis vom Asylgesuch erhalten hat. Der Antrag eines afghanischen Staatsangehörigen wurde von deutschen Behörden abgelehnt, da der Sohn kurz nach Asylgesuch volljährig wurde. Die Familienzusammenführung von der Länge eines behördlichen Verfahrens abhängig zu machen, könne nicht im Interesse des Familien- und Kindeswohl gemäß Art. 7 und Art. 24 EU-Grundrechtecharta sein. Bei seiner Entscheidung zur Vorlagefrage des deutschen Bundesverwaltungsgerichts muss der EuGH die Schlussanträge nicht berücksichtigen.

Automatische Vollstreckung des EHB bestätigt – EGMR

In seinem Urteil vom 25. März 2021 in den Rs. 40324/16 und 12623/17 (in Französisch) bestätigt der EGMR die vom EuGH streng gesetzten Grenzen, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EHB) zu versagen (vgl. EiÜ 10/21, 3/21, 1/21, 42/20, 38/20). Ohne Vorliegen hinreichend konkreter und auf Tatsachen basierender Hinweise kann weder die Flüchtlingseigenschaft noch das Vorbringen unmenschlicher Haftbedingungen die automatische Vollstreckung eines EHBs verhindern. Aufgrund des Vertrauensgrundsatzes verstößt die automatische Vollstreckung eines EHB nicht gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK. Die französische vollstreckende Justizbehörde verfügte in diesem Fall über keine hinreichend gefestigten Informationen, die eine konkrete und individuelle Gefahr für die rumänischen Beschuldigten erkennen ließen. Stattdessen brachten die Antragsteller ausschließlich die allgemein schwierige Lage für politische Gegner in Rumänien, sowie das in Schweden gewährte politische Asyl vor.

Ankündigung: Nächste EiÜ wird erst in zwei Wochen versandt – DAV

Nächste Woche erscheint aufgrund des Feiertages keine EiÜ. Am 9. April 2021 melden wir uns wieder mit Ausgabe 12/2021.

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