EiÜ 16/2021
Europäischer Insolvenzrechtstag 2021 – DAV
Wohin führen die europäischen Wege aus der Pandemie und aus der Krise im Bereich des Insolvenzrechts? Erfahren Sie mehr im Rahmen des 10. Europäischen Insolvenzrechtstages (EIRC) 2021 am 15. und 16. Juni 2021, der dieses Jahr in einem virtuellen Format in englischer Sprache stattfindet. Neben aktuellen Entwicklungen und neuen Reformprojekten wie der Harmonisierung des Insolvenzrechts und der Diskussion um ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch werden auch praxisbezogene Fragen und die neuste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Insolvenzrecht Schwerpunkte der Veranstaltung sein. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung.
Verbesserter Informationsaustausch bei Terrorverdacht – KOM
Der digitale Informationsaustausch zwischen Behörden bei der Meldung von Terrorismusfällen soll laut einem am 27. April 2021 vorgestellten Fahrplan der EU-Kommission verbessert werden. 2019 wurde von der Agentur der EU für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) das sog. Terrorismusregister eingerichtet. Dieses stellt eine EU-weite Datenbank zur Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts terroristischer Aktivitäten dar, welche die Kooperation und Abstimmung zwischen EU-Ländern, Eurojust und Europol bei Ermittlungen unterstützen soll. Geplant ist nun die Ausweitung der Zusammenarbeit und Konkretisierung der mitgliedsstaatlichen Pflichten zur Übermittlung von Daten. Dies soll helfen, Verbindungen zwischen Fällen zu entdecken und proaktiv Jurisdiktionskonflikte und Doppelbestrafungen zu vermeiden. Die EU-Kommission hatte bereits in ihrer Terrorismusagenda von Dezember 2020 (vgl. EiÜ 42/20) einen verbesserten Informationsaustausch angekündigt, um die aufgezeigten Mängel der Studie zur digitalen Strafjustiz 2020 zu beheben (vgl. EiÜ 30/20). Anregungen und Feedback zum Fahrplan sind bis zum 25. Mai 2021 möglich. Eine entsprechende Verordnung soll im 4. Quartal 2021 vorgelegt werden.
Erneute Rüge der polnischen Disziplinarordnung – EuGH
Im Vertragsverletzungsverfahren der Rs. C-791/19 zur Disziplinarkammer des polnischen obersten Gerichts empfiehlt der Generalanwalt Tanchev in seinen Schlussanträgen die Verurteilung Polens aufgrund der, von der Kommission vorgebrachten Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. EiÜ 36/19). Die Möglichkeit in einem Disziplinarverfahren bestraft zu werden, übe besonderen Druck auf die polnischen Richter aus und beeinträchtige sie bei der inhaltlichen Entscheidung und der Möglichkeit Vorabentscheidungsfragen an den EuGH vorzulegen. Zudem seien die Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer wegen der fraglichen politischen Einflussnahme durch den Landesjustizrat und des Justizministeriums berechtigt. Die Bestimmungen der Disziplinarordnung zu den Zuständigkeiten und der Besetzung der Disziplinarkammer sind somit unvereinbar mit der Garantie aus Art. 19 Abs. 1 UA. 2 EUV auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Bereits im April 2020 hatte die große Kammer des EuGH einstweilige Anordnungen erlassen (vgl. EiÜ 47/20), wonach die Tätigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts wegen der fragwürdigen Bestimmungen der polnischen Justizreform vorerst auszusetzen war (vgl. EiÜ 14/20).
Neue Industriestrategie: Harmonisierung von Dienstleistungen – KOM
Am 5. Mai 2021 hat die EU-Kommission ein Update (in Englisch) zur zuletzt 2020 vorgestellten neuen Industriestrategie vorgelegt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2020 ein solches Update angekündigt, um die Folgen der COVID-19 Pandemie auf Industrie und Binnenmarkt zu berücksichtigen. Das Update setzt sich auch mit dem Bereich der Dienstleistungen auseinander und fordert die konsequente Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, insbesondere des darin niedergelegten Notifizierungssystems. Die Kommission moniert, dass restriktive nationale Berufsregulierungen wie Zugangs- und Ausübungsbeschränkungen Unternehmen davon abhalten, ihr wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang will die EU-Kommission den Nutzen eines Gesetzgebungsvorschlages prüfen, der Kerngeschäftsbereiche von Unternehmensdienstleistungen durch harmonisierte Standards regulieren soll. Welche Bereiche dies betrifft, wurde noch nicht näher konkretisiert. Neben dem Update hat die EU-Kommission erstmals auch ihren jährlichen Binnenmarktbericht (in Englisch) vorgelegt. Dieser analysiert u.a. die Umsetzung des im März 2020 vorgelegten Aktionsplans zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (vgl. EiÜ 10/20).
Brexit: EU gegen Beitritt zum Lugano Übereinkommen – KOM
Die EU-Kommission spricht sich gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen aus. In einer Mitteilung vom 4. Mai 2021 legt die EU-Kommission dar, dass das Übereinkommen für Drittstaaten bestimmt ist, die eine besonders enge Integrationsverbindung mit der EU aufweisen, wie die sog. EFTA-Staaten Norwegen, Schweiz und Island. Für das Vereinigte Königreich gelte dies seit Januar 2021 mit dem Austritt aus der EU nicht mehr. Auch wurden im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (vgl. EiÜ 1/21) keine Regelungen vereinbart, die sich mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beschäftigen oder gar den Beitritt zum Lugano Übereinkommen in Aussicht stellen. Nach Auffassung der EU-Kommission soll die Zusammenarbeit in diesem Bereich vielmehr nach dem 37. Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie dem noch nicht in Kraft getretenen 41. Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen erfolgen. Sowohl EU-Parlament als auch Rat haben nun die Möglichkeit zur Haltung der EU-Kommission Stellung zu nehmen, bevor eine Entscheidung ergeht.
EU-Rechtssetzung soll nachhaltiger und zukunftssicher werden – KOM
In der am 29. April 2021 vorgestellten Mitteilung (in Englisch) der EU-Kommission über bessere europäische Rechtssetzung werden Vorschläge unterbreitet, um das Rechtssetzungsverfahren in der EU zu verbessern und zukunftsorientiert zu gestalten. Dabei steht auch im Vordergrund Bürokratie abzubauen und Überregulierung als Hindernis für Wachstum und Wohlstand zu vermeiden. Konkret schlägt die EU-Kommission vor, Konsultationen der Öffentlichkeit dadurch zu vereinfachen, dass nur noch eine einzige Einholung von Erkenntnissen notwendig ist. Das Portal „Ihre Meinung zählt“ soll im Zuge dessen mehr beworben und verbessert werden. Zudem soll für neue Gesetzgebungsvorschläge der Grundsatz „One-in-One-out“ etabliert werden, d.h. die Belastung durch Umsetzung neuer Rechtsvorschriften, vor allem für Bürger und KMUs, soll durch regulatorische Entlastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden. Auch Nachhaltigkeit und digitaler Wandel sollen bei der Rechtssetzung eine größere Rolle spielen. Als nächster Schritt will die EU-Kommission an EU-Parlament und Rat herantreten, um einige der geplanten Änderungen gemeinsam anzugehen. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der Vorschläge wurde jedoch nicht unterbreitet.
Feiern Sie den Europatag und gestalten Sie Europa mit – EU/EuGH
Am Sonntag, den 9. Mai 2021 wird der Europatag in der ganzen Europäischen Union begangen und dabei vor allem Frieden und Einheit in Europa gefeiert. Der 9. Mai gilt als der Tag, an dem der Grundstein für die heutige Europäische Union gelegt wurde. Die EU-Institutionen öffnen auch in diesem Jahr – virtuell – ihre Türen, um den EU-Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeiten, Schwerpunkte und Fortschritte der Europäischen Union näher zu bringen. Einen Überblick über die Veranstaltungen in Deutschland wird auf dieser Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland bereitgestellt. Auch der EuGH beteiligt sich mit der Kampagne #AskCuria2021 und lädt zu einer offenen Fragerunde via Twitter ein. Über den Hashtag #DidYouKnow werden darüber hinaus neuste Entwicklungen und Informationsmöglichkeiten über die Rechtsprechung des EuGH beworben. Des Weiteren wird in diesem Jahr gleichzeitig der Beginn der Konferenz zur Zukunft Europas zelebriert (vgl. EiÜ 9/21). Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet ein öffentliches Forum für einen ergebnisoffenen, inklusiven und transparenten Dialog über zentrale Prioritäten und Herausforderungen der EU. Bringen Sie sich ein, wenn Sie Ideen haben. In diesem Sinne „Europe has never existed. One must genuinely create Europe.” – Jean Monnet.
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