EiÜ 23/2020
Internationale Perspektiven zur Zukunft des Rechtsmarktes - DAV
Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 fand das 2. International Bar Leaders‘ Symposium des DAV im virtuellen Format – am Rande des ersten virtuellen Deutschen Anwaltstags – statt. Welche Fähigkeiten braucht der moderne Rechtsanwalt/in und was sind Geschäftsmodelle für Kanzleien im 21. Jahrhundert? Dies waren die beiden Leitfragen, die nach einer Begrüßung durch DAV-Vizepräsidentin Dr. Claudia Seibel in zwei Panels bei über 80 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwältinnen und Anwaltskammervertretern diskutiert wurden. Laut einhelliger Meinung der Teilnehmer wird die Notwendigkeit zur kontinuierlichen Fortbildung sowohl für Kanzleien als auch Rechtsanwälte im Bereich der Digitalisierung steigen. Wichtig werden zunehmend nicht-juristische Fähigkeiten wie Technologie/IT-Kenntnisse, BWL, aber gerade auch Kommunikationsfähigkeiten und emotionale Intelligenz. Aus Kanzleisicht bieten technologische Werkzeuge – abgesehen von der Frage der regulatorischen Einbettung – die Chance, Zeit und Kosten zu sparen, wobei aber auch gewährleistet muss, dass kleine Kanzleien dies auch finanziell umsetzen können, sodass auch der Zugang zum Recht für Alle gesichert bleibt.
Permanenter Unterausschuss „Steuern und Finanzkriminalität“ – EP
Am 18. Juni 2020 hat das Plenum des EU-Parlaments einen permanenten Unterausschuss für Steuerfragen eingesetzt. In der Sitzung der Konferenz der Präsidenten am 11. Juni 2020 haben die Fraktionsvorsitzenden des EU-Parlaments beschlossen, einen ständigen Unterausschuss für steuerbezogene Themen zu bilden. Der inhaltliche Schwerpunkt des Ausschusses wird auf der Befassung mit Steuerbetrug, Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuertransparenz liegen. Nach dem „PANA“ und den drei „TAXE“-Sonder-Unterausschüssen wird nun zum ersten Mal ein permanenter Unterausschuss mit 30 Mitgliedern unter dem Vorsitz von Paul Tang (S&D/NL) etabliert, dessen Mandat jedoch nicht Geldwäscheangelegenheiten umfassen wird. Daneben wurden noch drei Sonderausschüsse mit einer Mandatsdauer von 12 Monaten eingesetzt, die sich den Themen Krebsbekämpfung, Verhinderung von Desinformation durch ausländische Kräfte und Künstliche Intelligenz widmen.
Fortbildungen trotz Corona – Ihre Meinung ist gefragt! – DAV/ERA
Aufgrund zahlreicher Beschränkungen, sei es beim Reiseverkehr oder der Versammlung von Menschengruppen, sind Fortbildungsveranstaltungen derzeit nicht wie geplant möglich. Mit der Beantwortung einer kurzen Umfrage der Europäischen Rechtsakademie (ERA) können Sie Ihre Erfahrungen zu den bereits besuchten Online-Fortbildungen mitteilen. Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage und können bis zum 25. Juni 2020 Ihre Präferenzen angeben.
Neuer Schwung für verbindliches Transparenzregister – EP
Am 15. Juni 2020 diskutierte die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová aktuelle Themen und Herausforderungen im Rahmen des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedern des Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments. Jourová sprach hier insbesondere den Kampf gegen Desinformation im Internet und die gemeinsame Mitteilung der EU-Institutionen an. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie habe die Bekämpfung von Desinformationen an Bedeutung gewonnen (s. EiÜ 22/20). Des Weiteren nannte sie die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das verbindliche Transparenzregister, das grundlegend sei, um das Vertrauen zwischen den Bürgern und den EU-Organen zu stärken, sowie die Ausarbeitung der neuen Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte, die Ende diesen Jahres veröffentlicht werden soll. Von Seiten der Ausschussmitglieder wurde positiv bemerkt, dass die EU erstmals öffentlich Russland und China für die Verbreitung von „fake news“ anprangere. Sophie In t´Veld von Renew Europe begrüßte zwar die Neuaufnahme der Verhandlungen zum Transparenzregister, bemängelte aber, wie schwierig es sei, Informationen von der Kommission selbst zu erhalten.
Ungarisches NGO-Gesetz EU-rechtswidrig – EuGH
Der EuGH hat am 18. Juni 2020 in der Rs. C-78/18 entschieden, dass das ungarische NGO-Gesetz, das die Offenlegungspflicht und Auflagen für Vereine und Verbände, die finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland erhalten, europarechtswidrig ist. Das in Ungarn im Jahr 2017 erlassenes Gesetz verpflichtet Nichtregierungsorganisationen, bei der Registrierung die Anzahl der Spender anzugeben, deren Unterstützung 500 000 Forint (etwa 1 500 Euro) übersteigt und sich als „aus dem Ausland unterstützte Organisation“ registrieren zu lassen. Kritiker des NGO-Gesetzes stellen in den Raum, dass es sich um eine Anlassgesetzgebung im Hinblick auf Spenden von George Soros handle. Auf der Grundlage des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn kommen die Richterinnen und Richter zu dem Ergebnis, das Gesetz verstoße unter anderem gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV). Des Weiteren werden sowohl die betroffenen Organisationen als auch die Spender ungerechtfertigt diskriminiert und in ihren Rechten auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8, 12 GRCh) verletzt. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona (vgl. EiÜ 2/20). Im Hinblick auf das „Stop-Soros“-Gesetzespaket hat die Kommission ebenso ein Vertragsverletzungsverfahren mit Klage vom 8. November 2019 (C- 821/19) eingeleitet.
Vorsicht geboten beim Einsatz von KI im Strafrecht – EP
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) beriet am 16. Mai 2020 über seinen Entwurf einer Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz im Strafrecht und ihren Einsatz durch Polizei- und Justizbehörden. Berichterstatter Angel Dzhambazki (ECR) betont darin, wie wichtig es sei, die ethischen und operationellen Auswirkungen des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz und verwandter Technologien in den Strafrechtssystemen zu berücksichtigen. Er bezieht sich insbesondere auf die Nutzung von KI im Rahmen von Gerichtsverfahren. Hier sei zu beachten, dass eine gerichtliche Entscheidung nur von einem Menschen und keinesfalls von einem Computersystem getroffen werden dürfe. Auch die anderen Ausschussmitglieder sahen hier Probleme, insbesondere hinsichtlich des Grundrechts auf ein faires Verfahren. Von vielen Seiten wurde außerdem die Technik der Gesichtserkennung als problematisch eingestuft, man müsse hier äußerst vorsichtig sein, um nicht den Weg zu einer totalen Überwachung, wie sie in autoritären Regimes bereits verwendet wird, einzuschlagen. Auch die Nutzung von KI zur präventiven Strafverfolgung sowie zur Beweiserhebung stieß auf Besorgnis der JURI-Mitglieder. Die Frist für Änderungsanträge endet am 22. Juni 2020. Der federführende LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments hatte bereits am 8. Juni seinen Berichtsentwurf vorgelegt.
Umstrittene Justizreform: Weitere Beschwerden gegen Polen – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 5. Juni entschieden, drei weitere Beschwerden gegen den Staat Polen an dessen Regierung zur Stellungnahme weiterzuleiten. Die Anträge betreffen Beschwerden einer Rechtsanwältin und zweier Richter über die Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofs Polens, der über sie betreffende Fälle entschied. Die Beschwerdeführerin Reczkowicz legte nach ihrer Suspendierung als Rechtsanwältin Berufung vor dem Obersten Gericht ein, welche von dessen Disziplinarkammer abgewiesen wurde. Bei den anderen beiden Antragstellern handelt es sich um Bezirks- und Regionalrichter, die sich anderweitig um Stellen beworben hatten. Nachdem ihre Kandidaturen vom Nationalen Justizrat nicht empfohlen wurden, wies die neue zweite Kammer – zuständig für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten – ihre Berufung ab. Alle Antragsteller rügen nun eine Verletzung ihres Rechtes auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK, da die beiden neuen Kammern des Obersten polnischen Gerichtes kein unabhängiges und unparteiisches Gericht mehr darstellen würden. Dabei berufen sie sich insbesondere auf das Verfahren vor dem EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-585/18, C-624/18 und C-625/18 (vgl. EiÜ 41/19) und die nachfolgende Rechtsprechung des Obersten Gerichts Polens.
Initiativbericht zur Stärkung der Pressefreiheit – EP
In einer Sitzung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im EU-Parlament am 15. Juni 2020 stellte Magdalena Adamowicz (EVP) ihren Initiativbericht über die Stärkung der Medienfreiheit und den Schutz von Journalisten in Europa, Hetze, Desinformation und die Rolle von Plattformen vor. Sie warnt vor der Manipulation der Bevölkerung im Internet zunehmend auch durch autoritäre Regierungen und fordert von der EU-Kommission, Versuche von Regierungen der Mitgliedstaaten, der Medienfreiheit und dem Medienpluralismus zu schaden, als ernsthaften und systematischen Missbrauch ihrer Befugnisse und als Verstoß gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte der EU zu behandeln. Sie fordert, dass im Rahmen des nächsten MFR (2021–2027) in der nach der COVID-19-Krise überarbeiteten Fassung dringend ein europäischer Fonds für unabhängigen Journalismus eingerichtet werden sollte. Außerdem fordert sie die Kommission mit Nachdruck auf, Vorschläge zur Verhinderung sogenannter strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (Strategic Lawsuits Against Public Participation, SLAPP) vorzulegen. Die Frist für Änderungsanträge endet am 2. Juli 2020.
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