EiÜ 23/2021
Veranstaltungshinweis zum Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch – DAV
Am 2. Juli 2021 von 15.00 – 17.00 Uhr findet eine von unserem Auslandsverein DAV Strasbourg organisierte Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Auf dem Weg zum Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch“ statt. Das Projekt des europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs wurde 2016 durch die Association Henri Capitant in Zusammenarbeit mit der Mercator Stiftung und unterstützt durch die Stiftung für das kontinentale Recht ins Leben gerufen. In 12 thematischen Arbeitsgruppen haben Rechtsexperten aus verschiedenen Ländern Legislativvorschläge für die einzelnen Kapitel des Wirtschaftsgesetzbuches erarbeitet, die nun vorgestellt werden sollen. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf folgender Seite.
Kooperation zwischen Europarat und CCBE vereinbart – Europarat/CCBE
Der Europarat und der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben am 18. Juni 2021 eine Vereinbarung (in Englisch) unterzeichnet, durch die die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und ihre ungehinderte Berufsausübung geschützt werden soll. Dies setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Rolle der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und der besonderen Stellung zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Auf Grundlage der Vereinbarung wird der CCBE befugt, auf Missstände in Mitgliedsstaaten des Europarates hinsichtlich der Berufsausübung von Anwälten aufmerksam zu machen und auch Reformvorschläge einzureichen. Der Europarat wiederum kann den CCBE aktiv um Informationen ersuchen und diesen um Stellungnahmen bitten. Zudem verpflichtet sich der CCBE, alle Anwaltsorganisationen und -kammern in den Mitgliedsstaaten in die Aktivitäten auf Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung einzubinden.
Anhörung von Ungarn und Polen zur Rechtsstaatlichkeit – Rat
Am 22. Juni 2021 führte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten erstmals seit 2019 wieder Anhörungen zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen durch. Die Anhörung ist Teil des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens nach Art. 7 Abs. 1 EUV, welches durch den begründeten Vorschlag des EU-Parlaments in Bezug auf Ungarn und den Vorschlag der EU-Kommission in Bezug auf Polen eingeleitet wurde. Der DAV hat ein solches Vorgehen ebenfalls befürwortet (vgl. EiÜ 31/18, 2/20). Die beiden EU-Institutionen fordern den Rat zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen auf. Die Dringlichkeit und Wichtigkeit eines solchen Verfahrens wird mit Blick auf die Frage der Unabhängigkeit von Teilen des polnischen Justizsystems und das kürzlich verabschiedete Anti-LGBTQI-Gesetz zum Verbot der Aufklärung über Trans- und Homosexualität in Ungarn erkennbar. Trotz allem zeigt sich die EU-Kommission zögerlich bei der Anwendung der Verordnung 2020/2092/EU zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, welche gerade für Fälle, in denen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen wird, die Aussetzung von EU-Haushaltsmitteln vorsieht. Der Präsident des EU-Parlaments, David Sassoli, forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief (in Englisch) vom 23. Juni 2021 daher eindringlich auf, von diesem Sanktionsmechanismus schnellstmöglich Gebrauch zu machen.
EDPB/EDPS fordern Verbot von biometrischer Überwachung – EDPB/EDPS
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme (in Englisch) fordern der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ein generelles Verbot von biometrischer Überwachung in öffentlichen Räumen. Im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) sind KI-Systeme zur biometrischen Fernidentifizierung zwar als Hochrisiko eingestuft, aber nicht grundsätzlich verboten (vgl. EiÜ 14/21). Art. 5 Abs. 1 lit. d des Vorschlags enthält eine Liste von Ausnahmefällen, in denen selbst eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zweck der Strafverfolgung zulässig ist. In der Stellungnahme argumentieren EDPB/EDPS, dass jegliche Art von biometrischer Überwachung in öffentlichen Räumen ein hohes Risiko des Eindringens in das Privatleben von Personen birgt. Insbesondere die fehlende Anonymität könne eine direkte negative Auswirkung auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und der Bewegungsfreiheit zur Folge haben. Der DAV steht der Überwachung von öffentlichen Räumen durch KI seit jeher kritisch gegenüber (vgl. Stellungnahme Nr. 47/2017). Der KI-Vorschlag der EU-Kommission wird nach der Sommerpause im Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments (IMCO) und im Rat verhandelt werden.
Gemeinsame Plattform zur Bekämpfung von Cyberangriffen – KOM
Am 23. Juni 2021 hat die EU-Kommission eine Empfehlung (in Englisch) für die Schaffung einer neuen gemeinsamen Cyber-Einheit vorgestellt, die gegen die steigende Zahl schwerer grenzüberschreitender Cyberangriffe im öffentlichen und privaten Sektor vorgehen soll. Allein im Jahr 2020 wurde mit 756 Cybersicherheitsvorfällen in der EU ein Anstieg um 75 % im Vergleich zu 2018 verzeichnet. Das Ziel ist es, mit einer virtuellen und physischen Plattform die Ressourcen und das Fachwissen der Mitgliedstaaten und der EU zu bündeln, um sowohl präventiv als auch repressiv effektiver gegen Cyberangriffe großen Ausmaßes vorzugehen. Wichtige Bestandteile dieser Zusammenarbeit sind die Bereitstellung von technischen und personellen Ressourcen, der Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Verfahren und ein EU-weites Warnsystem. Als Teil der EU-Sicherheitsstrategie und EU-Cybersicherheitsstrategie fügt sich die Cyber-Einheit in das umfangreiche europäische Maßnahmenpaket zur Stärkung der Cybersicherheit ein (vgl. EiÜ 21/21, 28/20). In mehreren Schritten, die von der Bewertung der organisatorischen Aspekte bis zur Ausweitung der Zusammenarbeit auf private Einrichtungen reichen, soll die gemeinsame Cyber-Einheit aufgebaut werden. Es ist geplant, dass die Einheit bis zum 30. Juni 2022 ihre Arbeit aufnehmen und bis Juni 2023 voll einsatzfähig sein soll.
(Noch) keine automatische Haftung von Videoplattformen – EuGH
Der EuGH legt in seinem Urteil in der Rs. C-682/18 und C-683/18 vom 22. Juni 2021 fest, dass Betreiber von Plattformen bei illegalen Uploads nicht für Urheberrechtsverletzungen haften, außer sie haben Kenntnis über illegale Inhalte und führen keine unverzügliche Löschung und Sperrung durch (sog. „Notice and take down“-Verfahren). Anlass für das Urteil liefert die Klage eines deutschen Musikproduzenten gegen YouTube aus dem Jahr 2008, in welcher es darum geht, dass ohne die Einwilligung des Produzenten einige seiner Musikwerke veröffentlicht wurden. Im zweiten Fall geht ein internationaler Verlag gegen die Sharehosting-Plattform „Uploaded“ vor, die verschiedene Werke ohne dessen Erlaubnis hochgeladen hat. Der EuGH beurteilt beide Fälle nach alter Rechtslage, die sich mittlerweile aber durch die Umsetzung der Richtlinie 2019/790/EU über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geändert hat (vgl. EiÜ 27/20). Die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist erst kürzlich am 7. Juni 2021 abgelaufen (vgl. Stellungnahme Nr. 34/2019; EiÜ 36/19). Auf nationaler Ebene setzt das ebenfalls am 7. Juni 2021 in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) die europäischen Bestimmungen in deutsches Recht um. Demnach sollen Plattformen unabhängig von ihrer Kenntnis für sämtliche urheberrechtsverletzende Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können, was zur umstrittenen Einführung von Upload-Filtern nach Art. 17 der Richtlinie führen könnte. Hiergegen hat die polnische Regierung bereits im Mai 2019 eine Klage in der Rs. C-401/19 eingereicht. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe soll am 15. Juli 2021 seine Schlussanträge hierzu vorlegen.
Ihre Meinung ist uns wichtig: Zufriedenheitsumfrage zur EiÜ – DAV
Liebe Leserin und Leser, Ihre Meinung zur EiÜ ist gefragt. Gerne möchten wir unseren wöchentlichen Newsletter noch attraktiver machen und bitten Sie daher, an unserer Zufriedenheitsumfrage teilzunehmen. Die Umfrage, deren Beantwortung nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, enthält Fragen zu Themen wie Inhalt und Umfang. Natürlich sind Rückmeldungen und Anregungen jeglicher Art willkommen, damit Sie auch weiterhin von unseren aktuellen Meldungen profitieren. Hier geht es zu unserer Zufriedenheitsumfrage.
Kommentare