EiÜ 25/2021
Die EiÜ ist zurück! – DAV
Mit dieser Ausgabe meldet sich die EiÜ aus der Sommerpause zurück. Ab jetzt erhalten Sie wieder wöchentlich die neuesten Meldungen zu anwaltsrelevanten Themen aus Europa.
Reformempfehlungen für Anwaltschaft bleiben bestehen – KOM
Nach Ansicht der EU-Kommission existiert im Bereich der Regulierung des anwaltlichen Berufsrechts in Deutschland weiterhin Reformbedarf. Dies geht aus der Aktualisierung der Reformempfehlungen für die freien Berufe vom 9. Juli 2021 hervor, die aus einer Mitteilung sowie einem Arbeitsdokument (in Englisch) besteht. Hiermit knüpft die EU-Kommission an die Reformempfehlungen für die freien Berufe aus dem Jahr 2017 an (vgl. EiÜ 09/21; 02/17). Viele der Empfehlungen aus 2017, beispielsweise die Überprüfung der Regelungen zu Vorbehaltsaufgaben, zu Rechtsform- und Beteiligungsverhältnissen und zur Altersbegrenzung für die anwaltliche Zulassung beim BGH finden sich inhaltsgleich auch in den aktuellen Reformempfehlungen wieder. Insgesamt attestiert die EU-Kommission Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erneut das höchste Regulierungsniveau gegenüber anderen Berufsgruppen. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten liegt Deutschland dabei im Mittelfeld. Zu beachten ist allerdings, dass die Reformempfehlungen noch nicht die kürzlich verabschiedete große BRAO-Reform und das Gesetz zum Legal Tech Inkasso berücksichtigen. Eine mögliche zukünftige Aktualisierung der Reformempfehlungen für Deutschland dürfte daher positiver ausfallen.
Neues Geldwäsche-Paket betrifft auch die Anwaltschaft – KOM
Am 20. Juli 2021 hat die EU-Kommission ein umfangreiches Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Darin enthalten sind u.a. ein Verordnungsvorschlag (in Englisch) für die Schaffung einer eigenständigen EU-Aufsichtsbehörde sowie ein Verordnungs- und ein Richtlinienvorschlag für ein einheitliches EU-Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung. Die neue Aufsichtsbehörde soll indirekt auch selbstverwaltende Aufsichtsbehörden überwachen dürfen. Somit betrifft dies auch die örtlichen Rechtsanwaltskammern, die in Deutschland die Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausüben. Die bislang in Richtlinien 2015/849/EU und 2018/843/EU geregelten Pflichten für sog. Geldwäscheverpflichtete (z.B. Meldepflichten oder Due Diligence Maßnahmen) sollen nun in eine Verordnung überführt werden. Soweit die Anwaltschaft von Meldepflichten wegen verdächtiger Transaktionen ausgenommen war, wenn es sich um Informationen handelt, die im Rahmen der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erlangt wurden, so soll dies auch weiterhin gelten. Der DAV hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass eine direkte oder indirekte Aufsicht mit der funktionellen Selbstverwaltung der Anwaltschaft nicht vereinbar sei. Auch ein einheitliches Regelwerk für Geldwäscheverpflichtete in Form einer Verordnung sieht der DAV kritisch. Mit den nun veröffentlichten Legislativvorschlägen beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, d.h. EU-Parlament und Rat werden Verhandlungsmandate zu den einzelnen Vorschlägen erarbeiten.
Digitalisierung und Unabhängigkeit der Justiz ausbaufähig – KOM
Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2021 das Justizbarometer 2021 veröffentlicht. Dieses liefert einen jährlichen Überblick der Justizsysteme in den EU-Mitgliedsstaaten und fließt in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht ein. Das Justizbarometer 2021 enthält u.a. einen neuen Indikator zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie der Rechtsanwaltskammern. Für Letzteres hat sich der DAV und der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) stark gemacht (vgl. EiÜ 10/21). Das Justizbarometer liefert auch erstmals – angesichts der Herausforderungen durch die Covid-19 Pandemie – eine Bestandsaufnahme, wie weit die Digitalisierung der Justiz in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vorangeschritten ist. In Deutschland besteht weiterhin Nachholbedarf bei der Nutzung digitaler Technologien im Strafverfahren sowie beim Online-Zugang der Öffentlichkeit zu gerichtlichen Entscheidungen. Die Unabhängigkeit der Justiz als weiterer wichtiger Bestandteil des Barometers wird in fast der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten schlechter wahrgenommen als im Vorjahr (vgl. EiÜ 27/20). Der am häufigsten genannte Grund dafür ist die politische Einflussnahme und der damit verbundene Druck durch Regierungen und Politiker. Die Justiz wird von mehr als 80% der deutschen Bevölkerung als unabhängig wahrgenommen und damit positiver als in den Vorjahren. Im Gegensatz dazu ist die positive Einschätzung durch deutsche Unternehmen gering auf knapp unter 70% gesunken.
Bilanz des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2021 – KOM
Am 20. Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihren bislang zweiten Rechtsstaatlichkeitsbericht, der die neuesten Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit anhand mehrerer Faktoren wie dem Justizwesen, der Korruptionsbekämpfung, der Medienfreiheit und der Gewaltenteilung sowohl in der gesamten EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten abbildet (vgl. EiÜ 04/21; 32/20). Eine große Errungenschaft ist die erstmalige Berücksichtigung der Unabhängigkeit von Rechtsanwaltskammern als eigener Prüfpunkt, wofür sich der DAV in einem Gespräch mit der EU-Kommission stark gemacht hat. In dem Länderkapitel zur rechtsstaatlichen Situation in Deutschland wird insgesamt ein positives Fazit gezogen. Hervorzuheben sind insbesondere die von der Zivilgesellschaft wahrgenommene Unabhängigkeit des deutschen Justizsystems und der voranschreitende Ausbau neuer Richter- und Staatsanwaltsstellen. Dennoch wird in einigen Bereichen noch Verbesserungspotenzial gesehen, vor allem bei der noch ausbaufähigen Digitalisierung der Justiz. Auch die sich immer stärker abzeichnende Tendenz der Verkürzung von Gesetzgebungsverfahren, die eine Beteiligung von Interessenvertretern erschwert, wird moniert. Mit der Annahme des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2021 wird eine Phase des Dialogs und des Monitoring zwischen den EU-Institutionen und den nationalen Akteuren zu den ermittelten Herausforderungen eingeleitet.
(Vorläufige) Auflösung der polnischen Disziplinarkammer – EuGH
Polen kündigte am 17. August 2021 an, die im Rahmen der polnischen Justizreform neu geschaffene Disziplinarkammer für Richter in ihrer jetzigen Form aufzulösen. Dieser Mitteilung gingen zahlreiche konkurrierende Gerichtsentscheidungen und Aufforderungen der EU-Kommission voraus. Auf Antrag der EU-Kommission wies der EuGH Polen in der Rs. C-204/21 (in Französisch) bereits am 14. Juli 2021 zum Erlass einstweiliger Maßnahmen zur Aussetzung der Befugnisse der Disziplinarkammer an. Am selben Tag entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die angeordneten Maßnahmen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien und stellte damit die Autorität des EuGH in Frage. Hieran äußerte der DAV gemeinsam mit den Anwaltskammern in Warschau und Paris in einer gemeinsamen Erklärung (in Englisch) Kritik und forderte Polen zur Einhaltung der rechtsstaatlichen Werte auf. Der EuGH betonte in seinem Urteil vom 15. Juli 2021 in der Rs. C-791/19 erneut die Unionsrechtswidrigkeit der Disziplinarkammer aufgrund mangelnder Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und setzte Polen eine Frist zur Abschaffung der Kammer bis zum 16. August 2021. Trotz der geplanten Auflösung ist eine Entschärfung des Konflikts zwischen der EU und Polen nicht zu erwarten. Die Auflösungsankündigung Polens enthält zahlreiche Vorbehalte, die keinen Kompromiss erkennen lassen. So leugnet Polen weiterhin den Vorrang des EU-Rechts und betont, dass nicht das EuGH-Urteil, sondern Verfehlungen der Kammer selbst Anlass für die Auflösung sei.
Wie geht es weiter mit der Vorratsdatenspeicherung? – KOM
Ein kürzlich geleaktes Non-Paper der EU-Kommission bringt neuen Schwung in die Debatte um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene. Ausweislich dieses inoffiziellen Dokuments will die EU-Kommission auf eine Harmonisierung der Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten im Einklang mit den durch den EuGH aufgestellten Kriterien (vgl. EiÜ 08/21; 33/20; 42/16) hinwirken. Die EU-Kommission zieht in Betracht entweder eine für die Mitgliedstaaten nicht bindende Empfehlung zu verabschieden oder sogar einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Bereits im Februar 2021 hatte der Rat im Rahmen seiner allgemeinen Ausrichtung (in Englisch) zur geplanten e-Privacy-Verordnung eine Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung aufgenommen, was u.a. vom DAV stark kritisiert worden war (vgl. EiÜ 05/21; DAV-Stellungnahme Nr. 28/2021). Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die e-Privacy-Verordnung scheint aber auch in informellen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat auf Widerstände zu stoßen und nicht konsensfähig zu sein. Neue Entwicklungen mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung sind spätestens am 13. September 2021 zu erwarten. Dann verhandelt der EuGH in den Rs. C-793/19 und C-794/19 über die Zulässigkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung.
Studie fordert klare Grenzen für biometrische Identifizierung – EP
Im August 2021 wurde eine u.a. vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie (in Englisch) veröffentlicht, die den Einsatz von biometrischen Techniken aus ethischer und rechtlicher Sicht analysiert. Hintergrund ist der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Vorschlag), in dem KI-Systeme zur biometrischen Fernidentifizierung zwar als Hochrisiko eingestuft, aber nicht grundsätzlich verboten werden (vgl. EiÜ 14/21). Art. 5 Abs. 1 lit. d des KI-Vorschlags enthält eine Liste von Ausnahmefällen, in denen selbst eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zweck der Strafverfolgung zulässig ist. Die Studie fordert, dass diese Liste zumindest um ein Verbot der Überwachung natürlicher Personen in ihrem Privat- oder Arbeitsleben erweitert werden muss. Damit liegt die Studie auf einer Linie mit der gemeinsamen Stellungnahme (in Englisch) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) und des Europäische Datenschutzbeauftragten (EDPS), die bereits im Juni ein generelles Verbot von biometrischer Überwachung in öffentlichen Räumen gefordert hatte (vgl. EiÜ 23/21). Auch der DAV steht der Überwachung von öffentlichen Räumen durch KI seit jeher kritisch gegenüber (vgl. Stellungnahme Nr. 47/2017). Im nächsten Schritt wird der KI-Vorschlag im Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments (IMCO) und im Rat verhandelt.
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