EiÜ 26/2020
Zustimmung für ein Einheitliches Patentgericht – DAV
In der Stellungnahme Nr. 46/20 zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz über ein Einheitliches Patentgericht betont der DAV, dass das Projekt auf Grundlage des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) weiterhin nachdrücklich unterstützt wird. Mit dem EPGÜ soll ein für alle Vertragsstaaten zuständiges Einheitliches Patentgericht geschaffen werden, das für Rechtstreitigkeiten über europäische Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem zukünftigen EU-Einheitspatent zuständig ist. Das nach langen Verhandlungen gefundene System schafft im Vergleich zur bestehenden Situation alternative Lösungen für den Patentschutz und seine Durchsetzung, die Nachteile ausgleichen sollen, die sich an vielen Orten aus der gegenwärtigen Aufspaltung in nationale Patente sowie nationale Gerichte und Rechtsordnungen im Falle der Durchsetzung ergeben können. Dennoch gibt der DAV zu bedenken, dass mehrere umfangreiche Fragestellungen, etwa in Bezug auf den Brexit und den Beschluss des BVerfG vom 13. Februar 2020 (s. Pressemitteilung), in europa- und verfassungsrechtlicher Hinsicht zu klären sind.
Rechtsstaatlichkeit: Sachverständige für Kontrollmechanismus – EP
Der Ausschuss des EU-Parlaments für Bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres (LIBE) diskutierte in der Anhörung am 29. Juni 2020 über die Einführung eines interinstitutionellen Mechanismus zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten in den Mitgliedsstaaten. Dieser erscheint aus Sicht des Parlaments, des Europarats und auch der Kommission aufgrund jüngster Entwicklungen in einzelnen Mitgliedsstaaten als dringend erforderlich. Thematisiert wurde dies bereits in einem Bericht (nur in englischer Fassung) des Abgeordneten Michael Šimečka (Renew), der hierin fordert, dass der Mechanismus auf einer interinstitutionellen Vereinbarung beruhen müsse. Hinsichtlich des Umfangs und der Ausgestaltung besteht jedoch noch Diskussionsbedarf. Viele Abgeordnete fordern externe Sachverständigengutachten, um eine objektive und unpolitische Einschätzung und Kontrolle zu gewährleisten. So könne sichergestellt werden, dass evidente Verstöße gegen Grundwerte der EU entdeckt und auch ausreichend sanktioniert würden. Justizkommissar Reynders äußerte sich diesbezüglich jedoch sehr kritisch, da hinsichtlich der Transparenz von Beiträgen und Rechenschaftspflichten Schwierigkeiten auftreten könnten. Einigkeit bestehe jedoch darin, dass es sich um einen interinstitutionellen Mechanismus handeln müsse, was eine verstärkte Zusammenarbeit der Institutionen voraussetze. Er appellierte an die Abgeordneten, vor allem auch auf nationaler Ebene tätig zu werden. Nur in Zusammenarbeit mit der Zivilbevölkerung könne ein klares Bild der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten geschaffen werden.
Unabhängigkeit deutscher Gerichte und Datenschutz – EuGH
Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der Datenschutz- Grundverordnung. Dies entschied der EuGH am 9. Juli 2020 über die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in der Sache C-272/19. Ein Bürger, der eine Petition beim Petitionsausschuss des Parlaments des Landes Hessen eingereicht hatte, begehrte von diesem Ausschuss Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Diesen Antrag stützte er auf die Datenschutz-Grundverordnung. Mit seinem Urteil stellte der EuGH klar, dass der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung einzustufen ist. Eine der in der Verordnung genannte Ausnahme sei nach Ansicht des Gerichts nicht einschlägig. Die vom hessischen Verwaltungsgericht gleichzeitig vorgelegte Frage hinsichtlich der angezweifelten eigenen Unabhängigkeit aufgrund der überwiegend von der Legislative berufenen Richter verneinte der EuGH mit der Begründung, dass der bloße Umstand, dass die Legislative oder die Exekutive im Verfahren der Ernennung eines Richters tätig werden, nicht geeignet ist, eine Abhängigkeit eines Richters ihnen gegenüber zu schaffen.
Rechtsstaatlichkeit als Priorität der deutschen Ratspräsidentschaft – Rat
In der ersten Ratssitzung unter deutschem Vorsitz diskutierten die EU-Justizminister/innen am 6. Juli 2020 die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den Einfluss auf die Rechtstaatlichkeit in der EU. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz und Grundrechten wichtig sei und eingeschränkte Grundfreiheiten wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit und die unternehmerische Freiheit wiederhergestellt werden müssten, sobald die Umstände es zulassen (vgl. Pressemitteilung). Justizministerin Lambrecht betonte die Wichtigkeit des Themas Rechtstaatlichkeit, welches im Fokus der Ratspräsidentschaft stehe. Zum ebenfalls diskutierten Thema Desinformation und Hassrede führten Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und Justizkommissar Didier Reynders aus, dass ein freiwilliger Verhaltenskodex sowie die Zusammenarbeit mit Internetplattformen bedeutsam seien. Dies werde im Rahmen des für Ende des Jahres 2020 geplanten Aktionsplans für Demokratie und mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen im „Digital Services Act“ thematisiert werden. Die Stärkung des Opferschutzes solle während der deutschen Ratspräsidentschaft nach der bereits verabschiedeten Strategie für Opferrechte (s. EiÜ 24/20) aufgegriffen und weiter vertieft werden.
Gerichtliche Zuständigkeit für Schadenersatzklagen gegen VW – EuGH
Der EuGH hat in der Rs. C-343/19 am 9. Juli 2020 entschieden, dass die Zuständigkeit für die Schadenersatzklage gegen VW an dem Ort begründet ist, an dem der Käufer das manipulierte Fahrzeug gekauft hat. Im Rahmen einer Sammelklage österreichischer Prägung wurden dem Verein für Konsumenteninformation Ansprüche von 574 Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, abgetreten, um gegen die deutsche Volkswagen AG vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro zu klagen. Die Kläger bringen vor, dass der Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung Nr. 715/2007 versehen sei, was zu einer rechtswidrigen Typengenehmigung geführt habe, die ohne die Manipulationssoftware nicht erfolgt wäre. Volkswagen betritt die internationale Zuständigkeit des Landesgerichts Klagenfurt, weswegen das Landesgericht den Gerichtshof um Klärung der Zuständigkeit gem. der Brüssel Ia-Verordnung Nr. 1215/2012 ersucht. Obwohl das Fahrzeug beim Einbau der Software bereits mit einem Mangel behaftet war, sei davon auszugehen, dass sich der geltend gemachte Schaden erst zum Zeitpunkt des Erwerbs zu einem Preis, der über ihrem tatsächlichen Wert lag, verwirklicht hat. Folglich liegt der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in dem Mitgliedsstaat, wo der Erwerber das manipulierte Fahrzeug erworben hat. Dabei könne der betroffene Autohersteller, der in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassen ist, vernünftigerweise erwarten, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird.
Künstliche Intelligenz im Strafrecht – EP
Am 8.Juni 2020 stellte der Berichterstatter Tudor Ciuhodaru (S&D) des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im EU-Parlament seinen Berichtsentwurf zum Thema künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden in Strafsachen vor. Hierin betont Ciuhodaru sowohl die Vorteile als auch Risiken, die damit verbunden sind. Vor allem die Nutzung künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung sei von großer Bedeutung, da hierdurch das Maß an Genauigkeit und Effektivität im Bereich erkennungsdienstlicher Maßnahmen erheblich erhöht werden könne. Voraussetzung für die Nutzung von künstlicher Intelligenz sei aber die Verfügbarkeit von Daten und Fortschritt in der Datenverarbeitung. Zwar würden zur Anwendung von KI überwiegend Daten aus der Industrie, der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor verwendet. Dies ziehe jedoch häufig die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach sich. In der Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2020 betonten daher einige Abgeordnete, dass auf den Schutz der Privatsphäre, sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit und der Verfahrensrechte ein besonders Augenmaß gelegt werden müsse. Der Einsatz künstlicher Intelligenz sei nur unter strengen Voraussetzungen, wie der Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Datensätzen, denkbar. Bezüglich des Einsatzes von Gesichtserkennungssystemen für die Strafverfolgung fordert der Berichterstatter ein Moratorium, bis die technischen Standards als vollständig grundrechtskonform angesehen werden können.
Untersuchung vermeintlicher Pushbacks gefordert – EP
Nachdem in den vergangenen Monaten von mutmaßlichen Pushbacks an der griechisch-türkischen Grenze berichtet wurde, bei denen die griechische Polizei und der Grenzschutz Migrantinnen und Migranten angeblich systematisch und unter Anwendung massiver Gewalt daran hinderte, nach Griechenland einzureisen, forderten die Abgeordneten des LIBE-Ausschusses die griechische Regierung in einer Sitzung am Montag auf, hierzu Stellung zu nehmen. Michalis Chrisochoidis, griechischer Minister für Bürgerschutz, und Notis Mitarachi, griechischer Minister für Migration und Asyl, wiesen die „Anschuldigungen“ zurück, betonten die Schlüsselrolle Griechenlands bei der Sicherung der EU-Grenzen und warnten vor einer Wiederholung der Ereignisse vom März, als Präsident Erdoğan die türkische Grenze öffnete. Dennoch drängte eine Mehrheit der Abgeordneten darauf, dass die EU-Kommission die Anwendung von Gewalt verurteilen und Sanktionen verhängen sollte, falls sich die Vorwürfe in einer geforderten Untersuchung bestätigen sollten. Kommissarin Ylva Johansson erklärte, dass Vorwürfe der Gewaltanwendung gegen Asylsuchende nicht nur in Griechenland, sondern in der gesamten EU untersucht werden müssen. Kommissar Johansson wies anschließend auch auf die in den letzten Monaten aus Sicht der Kommission erzielten Fortschritte hin (s. Pressemitteilung). Die Abschottungspolitik Griechenlands hatte damals auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit des vom DAV mitinitiierten Projekts European Lawyers in Lesvos im Flüchtlingslager Moria (siehe Anwaltsblatt).
Menschenrechte fördern gerechtere Gesellschaften – FRA
Laut einer Umfrage der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) sind 88 % der Menschen in der EU der Auffassung, dass Menschenrechte zu mehr Gerechtigkeit in ihren Gesellschaften beitragen können. Zugleich kommt der Abschlussbericht aber auch zu dem Schluss, dass sich ein tiefer Riss durch die europäischen Gesellschaften ziehe. Insbesondere junge Menschen, Personen in finanziellen Schwierigkeiten oder Angehörige von gefährdeten Gruppen fühlen sich demnach oftmals von den Menschenrechten ausgeschlossen. So seien etwa 44 % der einkommensschwachen Menschen der Ansicht, dass Menschenrechte nur Personen zu Gute kommen, die sie aus ihrer Sicht nicht verdienen, beispielsweise des Terrors verdächtigte Personen. 60 % der Europäerinnen und Europäer haben dazu das Gefühl, dass sich die etablierten Parteien und die Politik nicht um sie kümmern. 27 % der Befragten äußerten Zweifel an der Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern. Auch Korruption wurde in einigen Ländern von mehr als 60 % der Befragten für üblich gehalten. Fazit des Berichts: Die Regierungen sollten den Europäerinnen und Europäern die Menschenrechte näherbringen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen neue Mittel und Wege finden, diejenigen zu erreichen, die sich „abgehängt“ fühlen. Hierzu sollten insbesondere auch junge Menschen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dazu sollte das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz gestärkt, die Unabhängigkeit der Gerichte gewahrt und eine Null-Toleranz-Strategie bezüglich Korruption verfolgt werden (s. Pressemitteilung).
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