Europa im Überblick, 27/2020

EiÜ 27/2020

Eindeutige Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit – EP

Am 16. Juli 2020 wurde im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments über den Zwischenbericht (in englischer Fassung) von Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES) zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen abgestimmt. Dabei stimmte die Mehrheit von 52 Abgeordneten für den Zwischenbericht und 15 Mitglieder dagegen im Rahmen der Sitzung. Mit dem Zwischenbericht kommen die LIBE- Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass „überwältigende Beweise" für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Polen vorliegen und fordern Rat und Kommission auf, auch die Grundrechte im Auge zu behalten. Der Text hebt die anhaltende Verschlechterung der Situation in Polen in Bezug auf das Funktionieren des Gesetzgebungs- und Wahlsystems, die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechte der Richter sowie den Schutz der Grundrechte hervor. Ebenso werden in Ziffer 34 des Zwischenberichts der unabhängige Rechtsrat durch Rechtsanwälte und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als ein Teil des Rechtstaatsgebots und gemeinsamer Wert gem. Artikel 2 EUV besonders hervorgehoben. Im September 2020 soll der Bericht im Plenum debattiert und angenommen werden.

Justizbarometer 2020: Aufwärtstrend bei Effizienz und Digitalisierung – KOM

Am 14.Juli 2020 veröffentlichte die Kommission das EU-Justizbarometer 2020 (in englischer Fassung) im Anschluss an den Fahrplan (vgl. EiÜ 8/20). Es bietet einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedsstaaten mit neuen Elementen, die in der 8. Ausgabe ergänzt wurden. Neu ist vor allem der Indikator zur Digitalisierung der Justizsysteme (Vgl. EiÜ 43/19). Erstmalig gibt es nun einen konsolidierten Indikator zur kinderfreundlichen Justiz. Weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten bieten jedoch spezielle Justiz-Webseiten für Kinder an. In Bezug auf die Effizienz der Justizsysteme konnte in den meisten Ländern ein Aufwärtstrend festgestellt werden. Die Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren hat sich verkürzt oder ist stabil geblieben. Bei der Anzahl der Anwälte pro 100.000 Einwohner in Deutschland hat sich Zahl seit 2012 geringfügig verringert. Fast alle Mitgliedsstaaten haben mittlerweile einen Online-Zugang für Justizinformationen und treffen Vorkehrungen für Urteile in maschinenlesbarer Form. Eine negative Entwicklung wurde in der öffentlichen Wahrnehmung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bei etwa einem Fünftel der Mitgliedsstaaten verzeichnet. Auch um dem entgegen zu wirken, wird im September 2020 der erste Rechtstaatlichkeitsbericht der Kommission veröffentlicht werden (Vgl. EiÜ 13/20).

Fairness im Vordergrund: Steuerpaket zur Betrugsbekämpfung – KOM

Die Kommission hat am 15. Juli 2020 ihre Pläne für ein neues Steuerpaket verabschiedet. Das Paket stellt den Kampf gegen Steuermissbrauch in den Vordergrund und soll den Steuerverwaltungen helfen, den Verwaltungsaufwand zu senken und mit einer zunehmend globalisierten Wirtschaft Schritt zu halten. Darüber hinaus soll auch die bessere Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Das Paket besteht aus drei getrennten, aber miteinander zusammenhängenden Initiativen. Zum einen wurde ein Steuer-Aktionsplan samt Anhang mit 25 verschiedenen Maßnahmen, die bis 2024 umgesetzt werden sollen, veröffentlicht, um die Besteuerung fairer und einfacher zu gestalten sowie besser an moderne Technologien anzupassen. Mit einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 7) werden die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen ausgeweitet, so dass auch diejenigen, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld erwirtschaften, einen Beitrag am Steueraufkommen leisten sollen. Mit der Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich (Tax Good Governance) liegt der Schwerpunkt auf der Förderung einer fairen Besteuerung und der Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs in der EU und auf internationaler Ebene.

Strategie zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta angekündigt – KOM

Wie bereits im angepassten Arbeitsprogramm der EU-Kommission und den Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigt, gehören die Förderung, der Schutz und die Stärkung der europäischen Demokratien zu den Prioritäten der Kommission. In diesem Zusammenhang wurde am 9. Juli 2020 ein Fahrplan und am 15. Juli 2020 eine Konsultation für den Ende 2020 geplanten Aktionsplan für europäische Demokratie veröffentlicht. Erklärtes Ziel des Aktionsplans ist es die Widerstandsfähigkeit der europäischen Demokratien zu verbessern und den Gefahren einer Einmischung von außen in die Europawahlen zu begegnen. So wird explizit auf die Gefahren und Auswirkungen externer Interventionen bei europäischen Wahlen verwiesen. Sichergestellt werden soll insbesondere der Zugang zu allen relevanten Fakten und Informationen. Daneben soll der Aktionsplan aber auch auf aus der Covid-19-Krise gezogenen Erkenntnissen aufbauen. Die Maßnahmen sollen sich demnach insbesondere den Themen Integrität von Wahlen, Medienfreiheit, Medienpluralismus sowie Falschinformation widmen. Eine Rückmeldung zur Konsultation ist bis zum 15. September 2020 möglich.

Aktualisierung der Brexit-Leitlinien veröffentlicht – KOM

Die EU-Kommission hat am 9. Juli 2020 eine Mitteilung veröffentlicht (nur in englischer Fassung), die Unternehmen, nationale Behörden und Bürger auf das Ende des Übergangszeitraums für den grenzüberschreitenden Austausch mit Großbritannien am 1. Januar 2021 vorbereiten soll. Unabhängig davon, ob man sich bis Jahresende auf ein Abkommen über die zukünftige Partnerschaft verständigt, werden ab 1. Januar 2021 andere Regelungen gelten. Für Rechtsdienstleistungen bedeutet dies Folgendes: Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation als Rechtsanwalt aus einem Mitgliedsstaat in Großbritannien wird ab 1. Januar 2021 britischem Recht unterworfen sein. Die Anerkennung der Abschlüsse von britischen Staatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen mit britischem Abschluss erfolgen dann ebenso auf Grundlage des Rechts des jeweiligen nationalen Mitgliedsstaates. Ähnliches gilt ab 2021 für Unternehmen. Britische Unternehmen sind dann Gesellschaften eines Drittlandes und werden nicht automatisch nach Art 54 des AEUV anerkannt. Ihre Anerkennung wird dem nationalen Recht für Gesellschaften mit Sitz in einem Drittland unterliegen, während Zweigniederlassungen von britischen Unternehmen in der EU dann als Zweigniederlassungen von Unternehmen als Drittstaaten behandelt werden. Geplant sind mehr als 100 sektorspezifische aktualisierte Mitteilungen, die im Anhang der Mitteilung aufgeführt sind und auf der Website abgerufen werden können.

Datenübermittlung in die USA: Privacy- Shield gekippt – EuGH

Der EuGH stellte am 16.Juli 2020 in der Sache C-311/18, auf die Vorlagefrage des irischen High Court hin, die Ungültigkeit des Beschlusses 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild („Privacy-Shield“) gebotenen Schutzes fest. Der Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländern sei hingegen gültig, da er Mechanismen beinhalte, um das erforderliche Schutzniveau für personenbezogene Daten zu erreichen. Dieses müsse in den Drittstaaten im Vergleich zur EU auf „gleichwertige“ Weise bestehen. Nutzerdaten von EU-Bürgern können daher weiterhin auf Basis sog. Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden. Die Klauseln sollen gewährleisten, dass es bei der Daten-Übermittlung ins Ausland angemessenen Schutz für die Daten von EU-Bürgern gibt. Die Unwirksamkeit des Beschlusses 2016/1250 begründete der EuGH damit, dass dieser nicht ausreichend gewährleiste, dass übermittelte Daten in den USA dem gleichen Schutzniveau unterfallen, wie in der EU. Die in den USA bestehenden Überwachungsprogramme seien nicht ausreichend beschränkt. Europäische Unternehmen können daher nicht weiterhin auf Grundlage des geltenden EU-Rechts personenbezogene Daten an andere Unternehmen übermitteln. Hintergrund war eine Beschwerde des Datenschutzaktivist Schrems. In dieser hatte er gerügt, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei US- Behörden, wie dem FBI, die Daten zugänglich zu machen, ohne dass Betroffene dagegen vorgehen können.

Keine Haftung für Plattform Betreiber – EuGH

Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kommt in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-682/18 und C-683/18 am 16.Juli 2020 zum Ergebnis, dass Betreiber von Plattformen wie Youtube und Sharehosting-Diensten wie „uploaded“ nach dem derzeitigen Stand des Unionsrechts nicht unmittelbar für urheberrechtsverletzende Inhalte, die rechtswidrig hochgeladen wurden, haften. Die erste Rechtssache betrifft Videos mit Musikwerken, die auf YouTube und Google eingestellt worden waren. In der zweiten Rechtssache klagte ein Fachverlag gegen Cyando, den Betreiber des Sharehosting-Dienstes „uploaded“, nachdem dieser festgestellt hatte, dass drei Fachbücher über die Linksammlungen auf den Servern von „uploaded“ zugänglich waren. Sowohl der Musikproduzent als auch der Fachverlag begehren Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadenersatzpflicht. Nach Auffassung des Generalanwalts, haften die Betreiber dann nicht, wenn die geschützten Werke von den Nutzern rechtswidrig hochgeladen würden. Die Betreiber würden dann keine „öffentliche Wiedergabe“ vornehmen. Sie seien lediglich „Vermittler“, sodass die Primärhaftung, die sich aus dieser „Wiedergabe“ ergebe, allein die Nutzer treffe. Der Generalanwalt weist auch auf die noch nicht in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie 2019/790 hin, die bis Juni 2021 umzusetzen ist. Mit der neuen Richtlinie wird für Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube eine neue spezifische Haftungsregelung für Werke eingeführt, die von den Nutzern dieser Plattformen rechtswidrig online gestellt werden. Hierzu äußerte sich der DAV bereits in einer Stellungnahme Nr. 34/19 (vgl. EiÜ 36/19).

Europa im Überblick macht Sommerpause – DAV

Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich die EiÜ in die Sommerpause. Die nächste Ausgabe wird voraussichtlich in der ersten Septemberwoche 2020 erscheinen. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen erholsamen Sommer!

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