EiÜ 33/2020
Vorratsdatenspeicherung nur in Sonderfällen erlaubt – EuGH
Der EuGH hat Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung zugelassen. Am 6. Oktober 2020 behielt er in den Rechtssachen C-623/17 und C- 511/18, C-512/18 und C-520/18 das in der Tele2-Rechtsprechung (s. Anwaltsblatt) aufgestellte Verbot der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung zwar im Prinzip bei. Allerdings konkretisiert er recht detailliert mögliche Ausnahmen, wie das Anwaltsblatt erläutert. Dadurch kann jetzt in Fällen der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen erlaubt sein. Die konkreten Auswirkungen auf die deutsche Vorratsdatenspeicherung sind derweil weiter unklar. Sicher ist aber, dass der EuGH die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts in der Rs. C-793/19 nutzen wird, um seinen Katalog von Ausnahmen zu konkretisieren. Der DAV lehnt die Vorratsdatenspeicherung aufgrund ihrer Grundrechtsintensität und der Gefährdung des Berufsgeheimnisses seit jeher ab und warnt vor neuen weitreichenden gesetzlichen Regelungen.
Stellungnahme zum Neuen Pakt zu Asyl und Migration erbeten – KOM
Der Neue Pakt für Migration umfasst viele hundert Seiten und soll die EU-Migrationspolitik neu ausrichten. Die EU-Kommission hat nun zu drei der fünf am 23. September veröffentlichten Verordnungsvorschläge (s. EiÜ 31/2020) öffentliche Konsultationen eingeleitet: zur Screening Verordnung COM(2020)612 welche die Registrierung/Sicherheitskontrolle an den Außengrenzen innerhalb einer Frist von fünf Tagen vorsieht, zur Asyl- und Migrationsmanagementverordnung COM(2020)610, welche die Dublin-VO ersetzt und den neuen „Solidaritätsmechanismus“ enthält, sowie zur Verordnung in Krisen und Fällen höherer Gewalt COM(2020)613. Die Konsultationen laufen bis zum 28. November 2020. Die fünf Verordnungen sind weiterhin nur in englischer Sprache verfügbar, werden aber in Kürze unter diesem Link auch auf Deutsch abrufbar sein.
Frauen in die Aufsichtsräte! – EP
Im Plenum des EU-Parlaments hat die Mehrzahl der Abgeordneten ihre Forderung bekräftigt, dass der Richtlinienvorschlag COM(2012) 614 zur Frauen in Aufsichtsräten (vgl. EiÜ 9/20, 3/20, 16/16, 37/15) endlich verabschiedet werden sollte. Der Richtlinienvorschlag legt das Ziel fest, dass (ursprünglich bis 2018 bzw. 2020) mindestens 40% der Aufsichtsratsmitglieder von börsennotierten Gesellschaften Frauen sein sollten. Der Vorschlag wird seit 2013 und bis heute von acht Staaten, darunter Deutschland, abgelehnt. Einige Staaten argumentieren mit bereits bestehenden nationalen Quoten. Sie übersehen dabei, dass es sich bei der Quote um eine Flexiquote handelt, die zunächst nur verfolgt werden muss. Věra Jourová, Kommissarin für Werte und Transparenz und Vizepräsidentin, hatte bereits im Mai 2020 im EU-Parlament darauf hingewiesen, dass eine deutsche Unterstützung des Verfahrens genug wäre, um eine qualifizierte Mehrheit im Rat zu erreichen.
EU-Haushaltsverhandlungen: Ohne Rechtsstaatlichkeit, kein Geld? – EP
Die Plenartagung des Europäischen Parlaments hat am 7. Oktober 2020 den Initiativbericht von Michal Šimečka (SK, Renew) des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zur Einführung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (vgl. EiÜ 30/20) angenommen. Die Konditionalität von Rechtsstaatlichkeitsanforderungen mit der Auszahlung finanzieller Mittel seitens der EU ist weiter hochumstritten. Der von der Bundesregierung im Rat vorgestellte Kompromissvorschlag eines Verordnungsentwurfes, erntete bei der Plenartagung am 5. Oktober 2020 von der Mehrheit der Abgeordneten scharfe Kritik. Dem Vorschlag zufolge, der Teil des Paktes zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ist, sollen finanzielle Mittel nur noch bei Rechtsstaatlichkeitsverstößen mit direkten Auswirkungen auf den Umgang mit den EU-Geldern gekürzt werden. Dies würde etwa Korruption bekämpfen, jedoch rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Gerichte außer Acht lassen. Ferner muss eine qualifizierte Mehrheit der EU-Regierungen den Sanktionen zustimmen. Die Lage ist verfahren: während der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus auch ohne die Zustimmung der ablehnenden Mitgliedsstaaten wie Polen und Ungarn verabschiedet werden kann, muss der Eigenmittelbeschluss einstimmig angenommen werden. Polen und Ungarn haben allerdings mit ihrem Veto zum Eigenmittelbeschluss gedroht, sofern der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus angenommen werden sollte. Dieser ist wiederum zentrale Bedingung der Zustimmung des EU-Parlaments zum Eigenmittelbeschluss. Die Bundesregierung strebt nun eine Einigung mit dem EU-Parlament bis Mitte Oktober an.
CSR-Konferenzen: Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Fokus – Rat
Am 6. Oktober 2020 richtete die deutsche Ratspräsidentschaft die 26. Europäische Unternehmensführung Konferenz aus, dieses Mal zum Thema globale Verantwortung internationaler Unternehmen. In Vorträgen wurden etwa die rechtliche Problematik der deliktischen Haftung für Tochtergesellschaften und die Wirksamkeit von Social Audits für die Wahrung der Menschenrechte thematisiert. In der anschließenden Podiumsdiskussion forderte die Abgeordnete des EU-Parlaments Isabel Santos (S&D, PT), eine europäische Lösung für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Ein ähnliches Bild vermittelte die virtuelle Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 6. und 7. Oktober. Bundesarbeitsminister Heil sieht auch die EU in der Verantwortung, sich weltweit für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Er betonte, dass Deutschland mit einem nationalen wirkungsvollen Lieferkettengesetz ein gutes Beispiel liefern könnte. Die Kommission hat angekündigt, nächstes Jahr konkrete Gesetzesvorschläge zu nachhaltiger Unternehmensführung und fairen Lieferketten zu präsentieren. Reynders unterstrich, dass man konkrete Pflichten, eine Haftung und eine Aufsicht anstrebe. In jedem Fall werde eine zivilrechtliche Haftung erwogen, eine strafrechtliche werde diskutiert. Am zweiten Veranstaltungstag wurden in Fachworkshops mögliche Inhalte eines EU-Aktionsplans für Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten diskutiert.
Veranstaltung zum kollektiven Rechtschutz – DAV
Im Rahmen einer zweiteiligen DAV-Veranstaltung am 28. September sowie 5. Oktober 2020 mit über 100 Teilnehmern wurde das Thema kollektiver Rechtschutz vor dem Hintergrund der umzusetzenden EU-Richtlinie zu Verbandsklagen mit Vertretern aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz diskutiert. Während im ersten Teil der Veranstaltung die neuen europäischen Vorgaben als auch der Status Quo der nationalen Gesetzgebung in den Niederlanden, Großbritannien sowie den USA im Vordergrund standen, ging es im zweiten Teil um die Frage der Umsetzungsmöglichkeiten ins nationale Recht. Hier zeigte sich in der Diskussion, dass viele Fragen und auch mögliche Probleme noch nicht geklärt sind. Dabei geht es um verfahrensrechtliche Fragen wie z.B. Zugang zu Dokumenten, aber auch um grundsätzliche Aspekte, wie die Pauschalisierung oder Individualisierung von Schäden, die Finanzierung der Verfahren, die Beteiligung der Betroffenen oder der Schutz vor missbräuchlichen Klagen. Als Wunsch an den Gesetzgeber wurde in der abschließenden Podiumsdiskussion insbesondere die Forderung ausgesprochen, dass die Verfahren so gestaltet werden, dass sie auch realistisch zu einem Urteil führen können.
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