EiÜ 35/2020
Virtuelle Tagung des DAV zum PSPP-Urteil des BVerfG – DAV
Am 30. Oktober 2020 veranstaltet der DAV die virtuelle Tagung „Die Ultra Vires-Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach PSPP“ organisiert von den DAV-Gesetzgebungsausschüssen Europa und Verfassungsrecht. Dabei beleuchtet ein hochkarätig besetztes Podium aus Politik und Recht die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts de lege lata und de lege ferenda. Der DAV möchte mit dieser Tagung eine Plattform bieten, um über die rechtlichen und politischen Dimensionen des Urteils zu sprechen. Die Diskussion soll Aspekte umfassen, die weit über das PSPP-Programm der EZB hinausgehen, wie etwa das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, die Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit in Europa sowie eine mögliche Änderungen der EU-Verträge. Ziel der Tagung ist eine ergebnisoffene Debatte und Analyse, zu den inhaltlichen Aspekten des Urteils, unter Einbindung in den nationalen Rahmen, aber auch unter Berücksichtigung der Außensicht der Diskussion wie sie in anderen EU Mitgliedstaaten bzw. im europäischen Ausland geführt wird. Anmeldungen sind über diesen Link möglich.
Kommission veröffentlicht ihr Arbeitsprogramm 2021 – KOM
Die Kommission hat am 19. Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm 2021 „Eine vitale Union in einer fragilen Welt“ mit den dazugehörigen Anhängen, welche neue Initiativen, REFIT-Überarbeitungen, vorrangige Vorschläge und Rücknahmen enthält, angenommen.Dieses orientiert sich an den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin von der Leyen (vgl. EiÜ 29/19). Einen Schwerpunkt für das nächste Jahrzehnt möchte die Kommission mit einer Mitteilung unter dem Titel „Europas Digitale Dekade: digitale Ziele bis 2030“ im Hinblick auf das Recht auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung, den freien Datenverkehr sowie Cybersicherheit legen. Darüber hinaus wird auch der Bereich Sicherheit im Vordergrund stehen, insbesondere in Bezug auf Künstlichen Intelligenz. Insgesamt möchte die Kommission 44 neue Legislativvorschläge veröffentlichen. Darunter befinden sich Vorschläge zur nachhaltigen Unternehmensführung, ein ganzes Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche, Folgeinitiativen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets und Vorschläge zur digitalen justiziellen Zusammenarbeit. Ebenso sind Folgemaßnahmen zur EU-Sicherheitsstrategie vorgesehen, die die Überarbeitung der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und einen Vorschlag zur Modernisierung der bestehenden innereuropäischen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung durch Abfassung eines Kodexes für die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU. Des Weiteren ist eine Initiative gegen Klagemissbrauch, der sich gegen Journalisten und Rechteverteidiger richtet, geplant.
Resolution über die Folgen der Pandemie auf die Rechtsstaatlichkeit – EP
Am 15. Oktober 2020 fand die Aussprache im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments über die Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf die Demokratie, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit diskutiert. LIBE- Vorsitzender Juan Fernando Lopez Aguilar fasste seinen Entschließungsantrag (2020/2790, auf Englisch) mit dem Satz „In Zeiten von COVID ist das Recht besonders wichtig“ zusammen. In dem Entschließungsantrag wird die Kommission aufgefordert, eine unabhängige und umfassende Beurteilung der während der ersten Welle getroffenen Maßnahmen durchzuführen, Lehren daraus zu ziehen und sicherzustellen, dass zukünftige Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sind. Abgeordnete von den Gruppen GUE/NGL, Grünen/EFA, S&D, RE, EVP und EKR unterstützten alle den Entschließungsantrag in der Diskussion. Andere Abgeordnete forderten dagegen, dass die Kommission mit Bezug auf die Rechtsstaatlichkeitssituation in Polen sowie Ungarn entschlossener handeln müsste. Am 27. Oktober wird die finale Abstimmung über den Entschließungsantrag im LIBE-Ausschuss stattfinden.
Einheitliche Sanktionsregelung bei Menschenrechtsverstößen – KOM
Die EU-Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, haben am Montag einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sanktionen gegen weltweite schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße vorgelegt – eine bereits länger geforderte europäische Variante des Magnitsky Act. Veröffentlicht wurde der konkrete Vorschlag aus Geheimhaltungsgründen vorerst nicht. Die Kommission sieht hierin einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer EU-weit einheitlichen Sanktionsregelung. Nach Inkrafttreten soll die neue globale Sanktionsregelung der EU ein flexibleres Instrument bieten, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind, unabhängig davon, wo und von wem sie begangen werden. Als Sanktionen werden Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote erwartet. Der gemeinsame Vorschlag der Kommission würde so erstmals die Aufsicht über die Umsetzung der Reiseverbote ermöglichen. Bestehende Sanktionsregelungen (u.a. für Syrien, Belarus und Venezuela) werden durch die neue Regelung nicht ersetzt und bleiben weiter in Kraft.
Kein Widerrufsrecht für Verbraucher für personalisierte Ware – EuGH
Am 21. Oktober 2020 präzisierte der EuGH in der Rs. C-529/19 die Widerrufsrechte der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Das Landgericht Potsdam hatte im Rahmen einer Schadenersatzklage eines Küchenherstellers die Vorlagefrage gestellt, ob die Verbraucherin zum Widerruf ihres Auftrags berechtigt war, angesichts der noch nicht hergestellten Spezialanfertigung zum Zeitpunkt des Widerrufs. Die Richtlinie gewährt dem Verbraucher zu seinem Schutz bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gemäß Art 16 lit c der Richtlinie ist dieses Widerrufsrecht für individuell hergestellte Waren ausgeschlossen. Dem EuGH zufolge greift im Sinne der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Kosten diese Ausnahme vom Widerrufsrecht auch, wenn die personalisierte Herstellung im Moment des Widerrufs noch nicht begonnen hat oder mit geringem Aufwand rückgängig zu machen wäre. Bei Bestellung einer Spezialanfertigung sei davon auszugehen, dass dem Verbraucher die vertragliche Bindung bewusst ist. Ebenso spielt der Fortschritt bei der Herstellung der Ware keine Rolle, da der Verbraucher üblicherweise nicht darüber informiert wird und entsprechend erst recht keinen Einfluss darauf hat. Weiterhin merkte der EuGH an, dass vom Potsdamer Gericht zu prüfen sei, ob ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne der Richtlinie vorliege. Der Kaufvertrag über die Einbauküche wurde auf einer gewerblichen Messe geschlossen und könnte als Geschäftsraum des Unternehmens angesehen werden.
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