EiÜ 41/2020
Offene Themen im Bereich der Justiz – Rat
Im Rahmen des letzten EU-Rats für Justiz unter deutscher Ratspräsidentschaft diskutierten die Ministerinnen und Minister justizielle Aspekte der Terrorismusbekämpfung und die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit im Justizbereich. Auch der Verordnungsvorschlag zur Drittwirkung von Forderungsübertragungen (vgl. Stellungnahme Nr. 31/2020) sowie die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft standen auf der Tagesordnung. Im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung wurde über die Löschung von Inhalten und die Verpflichtung zur Meldung durch Online-Plattformen bei Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität und Hassrede diskutiert. Dabei sei man sich im Wesentlichen darüber einig, dass die freiwilligen Bemühungen der Online-Plattformen zur wirksamen Verhinderung der Verbreitung solcher illegalen Inhalte nicht ausreichen und verbindliche Regelungen erforderlich sind. Der Digital Services Act ist für den 9. Dezember 2020 angekündigt. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren wurden Rat-Schlussfolgerungen angenommen. Im Hinblick auf die laufenden Arbeiten im Bereich der digitalen Zusammenarbeit bekräftigten die Ministerinnen und Minister die Bedeutung des E-Evidence-Pakets, zu dem die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament aufgenommen werden, sobald das EU-Parlament sein eigenes Mandat verabschiedet hat. Die Verordnung über eine EU-Herausgabeanordnung und Sicherungsanordnung sollte zwingend einem Richtervorbehalt unterliegen, nicht zuletzt wegen der EuGH Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltshaft (vgl. EiÜ 40/20).
Anwaltschaft in Digitalisierung der Justiz einbinden – KOM
Die Mitteilung zur Digitalisierung der Justiz der Kommission vom 2. Dezember 2020 zieht aus der Krise die Lehre, dass digitale Instrumente auch im gegenwärtigen Justizsektor unverzichtbar sind. Die Anwaltschaft ist voll im Fokus der Aufmerksamkeit und wird maßgeblich in den Prozess rund um die Digitalisierung der Justiz integriert werden. Das vorgestellte Digitalisierungspaket enthält drei Legislativvorschläge im Bereich der digitalen Kommunikation, Terrorismusbekämpfung und Datenschutz, die bis Ende 2021 verabschiedet werden sollen. Dabei wird auch eine verstärkte Fort- und Ausbildung im Hinblick auf den Umgang mit digitalen Instrumenten für die Rechtsberufe vorgeschlagen. Auch Rechtsanwälte erhalten laut Mitteilung zur justiziellen Aus- und Fortbildung ein umfangreiches Schulungsangebot zu Digitalisierung, KI und EU-Recht über eine Europäische Plattform für Aus- und Fortbildung, dessen Testphase bereits begonnen hat. Zusätzlich werden digitale Fallbearbeitungssysteme, Datenbanken, Online-Plattformen sowie Verzeichnisse und Register den Informationsaustausch und die grenzüberschreitenden Ermittlungen zwischen Eurojust, Europol, Europäischer Staatsanwaltschaft und nationalen Behörden vereinfachen. Der sichere Datenaustausch soll durch den Legislativvorschlag über ein EDV-System für die grenzüberschreitende Kommunikation in Zivil-und Strafverfahren (e-CODEX) garantiert werden. Die Kommission folgt mit diesem Maßnahmenpaket den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2020 (vgl. EiÜ 34/20).
Mehr Engagement für Rechtstaatlichkeit gefordert - EP
Am 30. November 2020 fand im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ein Meinungsaustausch mit EU-Justizkommissar Didier Reynders zum Thema der Rechtstaatlichkeit in Ungarn und Polen statt (vgl. EiÜ 14/20, 13/20, 10/20, 9/20, 2/20, 41/19). Reynders erklärt, dass die Kommission bereit sei, alle möglichen Instrumente einzusetzen, um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in beiden Mitgliedsstaaten zu verbessern. Abgeordnete von Renew, den Grünen/EFA und GUE/NGL halten dagegen und warfen der Kommission vor, nicht schnell genug zu handeln und gerade nicht alle möglichen Mittel gegenüber Ungarn und Polen einzusetzen, insbesondere die Möglichkeit von Vertragsverletzungsverfahren. Zusammen mit EVP- und S&D-Abgeordneten unterstrichen sie auch, dass das EU-Parlament in dieser Frage nicht nachgeben werde. Scharf kritisiert wurde die Abwesenheit von Repräsentanten aus Ungarn und Polen sowie der deutschen Ratspräsidentschaft, die am Meinungsaustausch teilnehmen sollten, aber nicht anwesend waren. Letzterer wurde auch vorgeworfen, in den vergangenen fünf Monaten nichts in diesem Bereich unternommen zu haben.
Der Einvernehmensanwalt: ein absolutes Erfordernis? – EuGH
EuGH-Generalanwalt Pikamäe stellt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-739/19 klar, dass es nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei, einem Rechtsanwalt, der für ein Gerichtsverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mandatiert wurde, vorzuschreiben, dass er nur im Einvernehmen mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt handeln darf. Im zugrundeliegenden Fall wollte sich der Mandant vor dem irischen Supreme Court von einer in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin vertreten lassen. Nach irischem Recht wird das Merkmal „im Einvernehmen“ gem. Art. 5 Anwalts-Niederlassungsrichtlinie Richtlinie 77/249/EWG so ausgelegt, dass es der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältin und dem in Irland zugelassenen Rechtsanwalt überlassen wird, Art und Umfang der Beteiligung am Gerichtsverfahren festzulegen. Letzterer solle nur dann eingreifen, wenn es zur ordnungsgemäßen Vertretung des Mandanten notwendig ist. Der Generalanwalt führt weiter aus, dass die irische Regelung zwar allgemein gesprochen verhältnismäßig ist, im Einzelfall aber Ausnahmen zugelassen sein müssen. Das könnte dann der Fall sein, wenn die in Deutschland zugelassene Anwältin eine Ausbildung bzw. Berufserfahrung im irischen Recht hat und es Art des Verfahrens, Komplexität der Rechtssache und das betroffene Rechtsgebiet ermöglichen. Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend, eine Entscheidung steht noch aus.
Polen und Ungarn wegen Rechtsstaatlichkeitsverstößen vor Gericht – EuGH
In den am 3. Dezember 2020 veröffentlichten Schlussanträgen in der Rs. C-650/18 über den Beschluss des Europäischen Parlaments zur Einleitung eines Art. 7 EUV Verfahrens gegen Ungarn (vgl. EiÜ 31/18) rät der Generalanwalt dem Gericht die ungarische Klage als unbegründet abzuweisen. Ungarn hatte die Abstimmung im Parlament über eine Überprüfung von verletzten EU-Grundwerten mit der Begründung beanstandet, dass die Nicht-Berücksichtigung von Stimmenthaltungen entgegen der Geschäftsordnung des EU-Parlaments und einschlägigen AEUV-Vorschriften sei. Dem Generalanwalt zufolge sei dies nicht der Fall. Im Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Polen in der Rs. C-791/19 wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts fand am 1. Dezember die mündliche Verhandlung vor dem EuGH statt. Laut Polen stelle die Reform des Justizsystems sicher, dass Richter sich nicht über das Gesetz stellen und erhöhe somit sogar die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieser. Auf Nachfrage des EuGH zur Aufhebung der Immunität des Richters Igor Tuleya, der sich kritisch zur Reform geäußert hatte, durch die besagte Disziplinarkammer, konnte die polnische Regierung mit dem Argument des notwendigen Vorgehens gegen offensichtliche und eklatante richterliche Rechtsverstöße nicht zufriedenstellend antworten. Der EuGH hat im April 2020 in der Rs. C-791/19 R entschieden, dass die polnische Disziplinarkammer ihre Arbeit zunächst aussetzen müsse und gab dem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Anordnung statt (vgl. EiÜ 14/20). In beiden Fällen wird eine Entscheidung des EuGH im ersten Halbjahr 2021 erwartet.
Aktionsplan für Demokratie: Schutz von Wahlen und Medien – KOM
Die Kommission hat am 3. Dezember 2020 ihren Aktionsplan für Demokratie, in Ergänzung zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 aus März 2020 (vgl. EiÜ 12/20), vorgelegt. Handlungsbedarf sieht die Kommission in den Bereichen der Förderung freier und fairer Wahlen, der Stärkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus sowie der Bekämpfung von Desinformation. Konkret sieht der Aktionsplan vor, einen gemeinsamen, operativen Mechanismus zum Schutz von Wahlen einzurichten im Hinblick auf Bedrohungen wie Cyberattacken, um insbesondere auch in Zeiten der COVID-19 Pandemie freie und faire Wahlen sicherstellen zu können. Auch sollen Hasskriminalität und Hetze, einschließlich Online-Hetze, in die Liste der „EU-Straftaten“ in Artikel 83 Abs. 1 AEUV mitaufgenommen werden. Außerdem ist die Einrichtung einer Expertengruppe und die Vorstellung einer Initiative zum Schutz von Journalisten und der Zivilgesellschaft durch sog. SLAPP-Klagen, um also Klagemissbrauch bei strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit zu vermeiden, für 2021 geplant. Die Bekämpfung von Desinformation, vor allem im digitalen Bereich, soll durch Leitlinien für einen verbesserten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation im Frühjahr 2021 weiter intensiviert werden. Eine zwischen Juli und September 2020 von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation von Bürgern, Zivilgesellschaft und Interessensvertretern hat ergeben, dass weitere Maßnahmen der EU in allen drei Bereichen unterstützt werden. Eine Prüfung des Fortschritts und möglicher weiterer Schritte erfolgt im Jahr 2023.
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