Europa im Überblick, 01/2026

Save the Date: Tag der bedrohten Anwältin/des bedrohten Anwalts 2026 - DAV

Exekutivanordnungen der US-Regierung schränken zunehmend US-amerikanische Anwaltskanzleien ein, was ihre Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit untergräbt; eine freie Ausübung des Anwaltsberufs ist kaum noch denkbar. Aus diesem Grund wurden die USA als Schwerpunktland für den Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2026 ausgewählt. Der DAV lädt zu diesem Anlass in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK‐Berlin) und dem Republikanischen Anwältinnen‐und Anwälteverein (RAV) am 27. Januar 2026, 18 Uhr zu einer Diskussionsveranstaltung im DAV-Haus (Littenstraße 11, 10179 Berlin) sowie Online ein (Programm abrufbar hier). Gemeinsam möchten wir mit US-amerikanischen Kolleg:innen über die jüngsten Entwicklungen im US-amerikanischen Rechtssystem diskutieren. Gleichzeitig möchten wir die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats über den Beruf des Rechtsanwalts durch Deutschland am 26. Januar 2026 feiern und der Frage nachgehen, ob dieses neue Instrument dazu beitragen kann, Deutschland und andere künftige Unterzeichnerstaaten vor Entwicklungen zu schützen, wie sie derzeit in den Vereinigten Staaten zu beobachten sind. Zur Veranstaltungsanmeldung geht es hier.

Zypriotische Ratspräsidentschaft nimmt Arbeit auf – Rat

Am 1. Januar 2026 hat Zypern die Präsidentschaft im Rat der EU übernommen Das Arbeitsprogramm unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen zur Welt.“ (abrufbar auf Englisch hier) sieht aufgrund zunehmender geopolitischer Herausforderungen die Stärkung der strategischen Autonomie der EU vor, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit für internationale Zusammenarbeit. Im Bereich Justiz, Grundrechte und Innenpolitik setzt die Präsidentschaft klare Prioritäten: Fundamentale europäische Werte, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen verteidigt und gestärkt werden, um das Vertrauen der EU-Bürger:innen zu festigen. Die Agenda des Rates für Justiz und Inneres sieht insbesondere mehr Sicherheit auf dem EU-Gebiet vor, d.h. äußere Grenzen effektiv verwalten und Bürger:innen vor inneren und äußeren Bedrohungen schützen. Dabei stehen wirksames Migrationsmanagement, die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts, Effizienz im Asyl- und Rückkehrsystem sowie der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden im Mittelpunkt. Moderne Herausforderungen, insbesondere solche durch technologische Entwicklungen und die Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen online, sollen adressiert werden. Zudem bleibt die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz ein zentrales Anliegen im legislativen Programm der Präsidentschaft. Die zypriotische Ratspräsidentschaft endet am 30. Juni 2026; dann übernimmt Irland.

Konditionalitätsverordnung: Forderungen des EU-Parlaments – EP

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 18. Dezember 2025 eine Entschließung zur Umsetzung der Konditionalitätsverordnung angenommen (vgl. EiÜ 31/25zu dem zuvor im Haushalts- und Haushaltskontrollausschuss (BUDG/CONT) beratenen Initiativbericht 2025/2061(INI)). Darin bekräftigt das Parlament die zentrale Bedeutung der Konditionalitätsverordnung als Instrument zum Schutz des EU-Haushalts bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und kritisiert zugleich die bislang zurückhaltende Anwendung. Insbesondere wendet sich das Parlament gegen eine Behandlung des Mechanismus als bloße „ultima ratio“ seitens der EU-Kommission und fordert eine frühere sowie unionsweit einheitliche Anwendung, auch mit Blick auf die laufenden Debatten zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (s. EiÜ 28/25). Die Leitlinien aus 2022 (vgl. dazu EiÜ 8/22) sollen überarbeitet werden, um etwa die Anforderungen an den „hinreichend unmittelbaren Zusammenhang“ zwischen Rechtsstaatlichkeitsverstößen und Risiken für den EU-Haushalt präziser zu definieren. Zudem spricht sich das Parlament für eine stärkere Verzahnung der Konditionalitätsregelung mit den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichten der EU-Kommission aus. Der DAV setzt sich für eine konsequente Anwendung des Instrumentariums zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ein (vgl. dazu EiÜ 42/25; EiÜ 09/22). Der Initiativbericht ist daher aus Sicht des DAV zu begrüßen.

Europäische Ermittlung: Sondierung gestartet – KOM

Die Europäische Kommission hat am 6. Januar 2026 eine Sondierung zur Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) 2014/41/EU veröffentlicht. Diese soll punktuell überarbeitet werden, wie u.a. der Bericht zum High Level Forums on the Future of Criminal Justice und der Abschlussbericht der High-Level Group on access to data for effective law enforcement feststellen. Einerseits sollen materielle und verfahrensrechtliche Ergänzungen zur EEA geprüft werden, unter anderem zu grenzüberschreitenden technischen Überwachungsmaßnahmen, zur Zustimmung zur Weiterverwendung von Beweisen, zur Telekommunikationsüberwachung sowie zur grenzüberschreitenden Observation und ihrem Verhältnis zum Schengener Durchführungsübereinkommen. Zweitens soll die uneinheitliche Rechtslage in den Mitgliedstaaten zur Fernteilnahme von Verdächtigen, Beschuldigten und Opfern an Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz adressiert werden. Das Fehlen EU-weiter Regelungen führe zu Rechtsunsicherheit, erschwere den Zugang zur Justiz und beeinträchtige die Freizügigkeit. Insbesondere für Opfer fehlten bislang spezifische verfahrensrechtliche und technische Garantien. Interessenträger können ihre Stellungnahmen hier bis zum 3. Februar 2026 hier hochladen.

EU-Institutionen legen prioritäre Gesetzgebungsverfahren fest – EP/Rat/KOM

Die EU-Institutionen haben zu Ende des Jahres eine gemeinsame Liste prioritärer Gesetzgebungsverfahren für das Jahr 2026 vorgelegt, vgl. auch die Pressemitteilung. Zu diesen zählen die Initiative des 28. Regimes für innovative Unternehmen (vgl. zuletzt EiÜ 44/25 und DAV-Stellungnahme 61/25), die Rückführungsverordnung (vgl. zuletzt EiÜ 44/25 und DAV-Stellungnahme 14/25), die Vereinfachungsvorschläge (Omnibus) insbesondere in den Bereichen Digitales (vgl. EiÜ 41/25 und DAV-Stellungnahme 68/25), Cybersicherheit und Daten sowie die sektoralen Vorschläge im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Mit der gemeinsamen Erklärung wollen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat erklärtermaßen Einigkeit und Entschlossenheit bei der Erreichung der politischen Leitlinien 2024-2029 demonstrieren und sich zur Priorisierung der darin aufgeführten Gesetzgebungsvorschläge verpflichten.

Webinar zu grenzüberschreitenden Rechtsdienstleistungen – ELF/CCBE

Am 26. Januar 2026 (09:00 – 11:00 Uhr) veranstaltet die European Lawyers Foundation (ELF) gemeinsam mit dem Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) ein Webinar (auf Englisch) mit dem Titel „When Legal Services Cross Borders into and out of the EU – latest developments for lawyers “ (Programm hier abrufbar). Nach einem allgemeinen Überblick über die neuesten Entwicklungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Rechtsdienstleistungen, werden die Leitlinien und Positionen des CCBE vorgestellt. Zudem folgen Vorträge, die die Chancen für EU-Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf internationalen Märkten sowie die Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Rahmen der internationalen Erbringung von Rechtsdienstleistungen beleuchten. Eine Registrierung für das kostenlose Webinar ist hier möglich.

Hochrisiko-KI: Stärkere Folgenabschätzung für Grundrechte - FRA

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat am 4. Dezember 2025 einen Bericht zum Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen veröffentlicht und fordert eine stärkere und systematischere Berücksichtigung von Grundrechten. Der Bericht hebt insbesondere Risiken für den Datenschutz, das Diskriminierungsverbot sowie den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen hervor und betont die Bedeutung frühzeitiger und fortlaufender Grundrechts-Folgenabschätzungen über den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen. Besondere Herausforderungen sieht die FRA etwa bei Hochrisiko-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie der Justiz oder im Beschäftigungskontext. Kritisiert werden ferner Defizite bei Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie bei der praktischen Ausgestaltung menschlicher Aufsicht. Zudem weist die FRA auf Risiken unzureichender Kontrollmechanismen hin, die dazu führen können, dass KI-gestützte Ergebnisse nicht ausreichend hinterfragt werden. Diese Einschätzung deckt sich mit der Position des DAV. In seiner jüngsten Stellungnahme Nr. 38/25 zu Leitlinien der EU-Kommission in Bezug auf Hochrisiko-KI hat der DAV insbesondere Klarstellungsbedarf bei der Einstufung solcher Systeme angemahnt und die Bedeutung einer menschlichen Letztentscheidung hervorgehoben (s. EiÜ 28/25). Gerade im Bereich der Justiz warnt der DAV vor dem sog. „automation bias“ (d.h. der Neigung, Vorschläge automatisierter Entscheidungssysteme zu bevorzugen) und begleitet die Umsetzung der KI-Verordnung weiterhin kritisch (vgl. auch EiÜ 22/25 und 31/24).

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