EiÜ 02/2023
DAV stärkt Rechte der Anwaltschaft auf Ebene des Europarates
Der DAV bringt sich weiterhin aktiv bei der Erarbeitung der Konvention zum Schutze der Anwaltschaft auf Ebene des Europarates ein und hat zu dem aktuellen Entwurf der Konvention erneut Stellung genommen (Nr. 2/23, in Englisch). Ziel des Abkommens ist es, die Grundwerte der anwaltlichen Tätigkeit, der Unabhängigkeit der Kammern sowie des Berufsgeheimnisses in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates zu stärken. Mit seiner Stellungnahme setzt sich der DAV vor allem für einen umfassenden Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ein sowie für ein effektives Konzept zur Umsetzung des zukünftigen Abkommens.
Konkretisierung des Verbots von Rechtsdienstleistungen an Russland – KOM
Die EU-Kommission hat ihre häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Sanktionen gegen Russland im Hinblick auf das achte Sanktionspaket (Änderung der Verordnung 833/2014 durch die Verordnung 2022/1904) aktualisiert. Damit soll unter anderem die Reichweite des im Oktober 2022 beschlossenen (vgl. EiÜ 33/22) Verbots der direkten und indirekten Erbringung von Rechtsdienstleistungen an die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen konkretisiert werden. Die unentgeltliche Rechtsberatung, für welche keine Spezialregelung vorgesehen ist, wird erfasst, soweit keine Ausnahme oder Abweichung nach Art. 5n Abs. 3-11 der Verordnung Nr. 2022/1904 einschlägig ist. Unter der indirekten Rechtsberatung fallen Dienste, wenn sie indirekt der russischen Muttergesellschaft zugutekommen und damit nicht hauptsächlich der Leistungsempfänger, etwa die EU-Tochtergesellschaft, davon profitiert. Die EU-Kommission betont hier die erforderliche Einzelfallprüfung einer indirekten Erbringung.
Ukraine-Krieg: Abgeordnete fordern Sondertribunal – EP
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen, vorzugsweise über die Vereinten Nationen, auf die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs drängen, der das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine strafrechtlich verfolgt. Dies forderten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 19. Januar 2023 in einer Entschließung. Das Sondertribunal soll dabei helfen, Missstände in der internationalen Strafjustiz zu beheben und die bisher erfolglosen Ermittlungsbemühungen des IStGH zu ergänzen. Ukrainische und internationale Behörden müssten ebenfalls bei der Sicherung von Beweisen unterstützt werden. Es sei jedoch zu bedenken, dass die Errichtung eines Sondertribunals rechtlich nicht unproblematisch sei. Eine erste Möglichkeit bestünde darin, die Einrichtung des Tribunals auf das ukrainische Recht und das Recht auf Selbstverteidigung zu stützen. Eine zweite Option, die sich auf die UN-Charta stützt, wäre, die bestehenden Rechtsmechanismen, insbesondere die Resolution "Uniting for Peace", weiter auszulegen. Die genauen Modalitäten und die Zusammensetzung des Gerichts seien daher noch festzulegen.
Sondierung zur Zahlungsverzugsrichtlinie – KOM
Am 12. Januar 2023 hat die EU-Kommission die Sondierung zur Überarbeitung der EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug 2011/7/EU eröffnet. Die EU-Kommission sieht eine Notwendigkeit zur Überarbeitung, da weniger als 40% der Rechnungen über Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen und zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen fristgerecht bezahlt würden (vgl. Aufforderung zur Stellungnahme). Handlungsbedarf ergebe sich dabei auch aus Regulierungslücken der bestehenden Richtlinie sowie einer asymmetrischen Verhandlungsmacht zwischen großen und kleinen Wirtschaftsteilnehmern. Die überarbeitete Richtlinie soll durch drei Säulen eine „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ fördern: durch „proaktive“ Bekämpfung von Zahlungsverzug, die Erleichterung rechtzeitiger Zahlung mithilfe moderner digitaler Zahlungsinstrumente und die „reaktive“ Stärkung der Prävention und Durchsetzung u.a. durch die Einführung wirksamer Rechtsbehelfe. Bisher fehlten unter anderem eine Höchstgrenze der Zahlungsfrist zwischen Unternehmen sowie alternative Rechtsbehelfe zur Durchsetzung, da Gerichtsverfahren als einzige bisher vorgesehene Maßnahme meist zu kostspielig und zeitaufwendig seien. Die Sondierung läuft bis zum 9. Februar 2023, die Annahme des Vorschlags ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
Zuständigkeit bei Ablauf der Überstellungsfrist nach Dublin-III – EuGH
Der EuGH hat am 12. Januar 2023 ein Urteil zu drei Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Dublin-III-VO gefällt. Nach dieser Verordnung Nr. 604/2013 bestimmt sich, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Sofern der Mitgliedstaat, in dem als zweites ein solcher Antrag gestellt wurde, den nach der Dublin-III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat der Erstantragstellung um Wiederaufnahme ersucht, setzt dies eine Frist zur Überstellung der antragstellenden Person von sechs Monaten in Gang (vgl. auch EiÜ 21/22). Wird diese Frist nicht gewahrt, geht die Zuständigkeit auf den zweiten (an sich unzuständigen) Mitgliedstaat über. Der EuGH entschied nun auf eine der gestellten Vorlagefragen, dass dieser Zuständigkeitswechsel gemäß Art. 23 und 29 der Dublin-III-VO auch dann erfolgt, wenn während dieser Zeit die Person in einem dritten Mitgliedstaat einen neuen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und dieser zur Annahme eines von diesem dritten Mitgliedstaat gestellten Wiederaufnahmegesuchs durch den ersuchten (ursprünglich zuständigen) Mitgliedstaat geführt hat. Zudem legte der EuGH Art. 27 Abs. 1 der Dublin-III-VO i.V.m. Art. 47 der Grundrechtecharta dahin aus, dass der Antragsteller im dem dritten Mitgliedsstaat einen wirksamen, schnellen Rechtsbehelf haben muss, um sich auf den Übergang der Zuständigkeit auf den zweiten Mitgliedsstaat berufen zu können.
Verstöße gegen EU-Umweltrecht sind hinreichend darzustellen – EuGH
Nach der Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott beim EuGH sind nationale Gerichte weder verpflichtet, noch berechtigt, Verstöße gegen das europäische Umweltrecht von Amts wegen aufzugreifen. Vielmehr sei es den Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer Verfahrensautonomie gestattet, die Beteiligten zu verpflichten, Verletzungen dieser Art hinreichend klar und deutlich in ihrem schriftlichen Vorbringen darzustellen. Dies äußerte sie in ihren Schlussanträgen zu einem Vorabentscheidungsersuchen aus Irland am 19. Januar 2023 (Rs. C-721/21). Hintergrund war die umweltrechtliche Prüfung eines Wohnungsbauprojekts gemäß der UVP-Richtlinie, dessen Genehmigung durch die örtlichen Behörden Streitigkeiten in Bezug auf die ordnungsgemäße Prüfungsdurchführung aufkommen ließ. Dem EuGH wurde in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage vorgelegt, ob ein nationales Gericht – im Rahmen des Vorrangs des Unionsrechts und der loyalen Zusammenarbeit – dazu verpflichtet sei, eine Verwaltungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Vorschriften aus dem Unionsrecht zu überprüfen, auch wenn die vermeintlich missachtete Vorschrift vor Gericht nicht explizit durch den Kläger geltend gemacht wurde, nationale Vorschriften jedoch explizit eine Darlegung konkreter Verstöße verlangen. Der EuGH ist an die Schlussanträge nicht gebunden.
EU-Grundrechteagentur zu Diskriminierung durch KI-Algorithmen – FRA
Die EU-Grundrechteagentur FRA hat einen Bericht zur (diskriminerenden)Voreingenommenheit von Algorithmen künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Im Zentrum des Berichts stehen Methoden der vorausschauenden Polizeiarbeit und die Erkennung beleidigender Sprache durch Algorithmen. Bei der Verwendung von KI für vorausschauende Polizeiarbeit könne es zu sogenannten Feedback Loops kommen, indem die vom System gemachten Vorhersagen die Daten beeinflussen, die zur Aktualisierung desselben verwendet werden. Dies kann diskrimierende Vorurteile mit der Zeit sogar noch verstärken. Die FRA ruft den EU-Gesetzgeber auf, regelmäßige Kontrollen durch Anbieter und Nutzer auf Feedback Loops gesetzlich vorzusehen. Bei der Verwendung von Tools zur Aufdeckung beleidigender Sprache deckt der Bericht ebenfalls Vorurteile auf. So würden Begriffe nichtbeleidigenden Charakters etwa mit Religions- oder Ethnienbezug oftmals als beleidigend eingestuft. Die FRA fordert daher, eine verpflichtende Überprüfung von KI-Algorithmen auf Diskriminierung, gerade auch bei den Hoch-Risiko-KI-Systemen im Sinne der KI-Verordnung. Weiterhin solle die Forschung an Vorurteilen in KI gefördert werden, da es bisher noch an Tools zur Erkennung von Diskriminierung mangele. Der DAV fordert ein Verbot von vorrausschauender Polizeiarbeit in der KI-Verordnung (vgl. SN 57/21 sowie EiÜ 18/22; 16/22; 37/21; 14/21) und sieht sich durch den Bericht der FRA bestätigt.
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