Europa im Überblick, 02/2025

EiÜ 02/25

Tag der bedrohten Anwält:innen 2025: Veranstaltung in Berlin zu Belarus - DAV

Am 23. Januar 2025 ab 18 Uhr findet im DAV-Haus in der Littenstraße in Berlin eine Veranstaltung zum Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2025 statt, die vom Deutschen Anwaltverein, der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gemeinsam ausgerichtet wird. Dieses Jahr liegt der Fokus auf den verfolgten und bedrohten Anwält:innen in Belarus. Dort werden Verfechter:innen der Rechtsstaatlichkeit und Regierungskritiker:innen seit den Präsidentschaftswahlen 2020 festgenommen, inhaftiert und verurteilt sowie mit Berufsausübungsverboten belegt. Zwei betroffene belarussische Anwältinnen werden live berichten. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist hier möglich.

Wie DSGVO-Grundsätze verantwortungsvolle KI unterstützen – EDSA

Die Entwicklung und das Betreiben von Künstlicher Intelligenz (KI) erfordert die Verarbeitung von Unmengen an Daten und steht daher in einem gewissen Spannungsverhältnis zur EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In seiner Stellungnahme 28/2024 vom 18. Dezember 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien für die Anwendung der DSVGO-Vorschriften auf KI-Modelle formuliert. Es geht erstens um die Frage der Anonymität von KI-Modellen, da laut EDSA eine Verarbeitung personenbezogener Daten nicht automatisch zu ihrer Anonymisierung führt. Zweitens wird thematisiert, wie das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Entwicklung und dem Betreiben von KI begründet werden kann. Schließlich wird analysiert, inwiefern die unrechtmäßige Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung eines KI-Modells auch die Unrechtmäßigkeit des anschließenden Betreibens der KI zur Folge hat. Der EDSA betont, dass er die DSGVO als einen Rechtsrahmen versteht, der zu verantwortungsbewusster Innovation ermutigt. Die Stellungnahme wird den nationalen Datenschutzbehörden als Orientierungshilfe für deren Einzelfallentscheidungen dienen.

Mindestlohnrichtlinie soll für nichtig erklärt werden – EuGH

Generalanwalt Emiliou empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der EU vollständig für nichtig zu erklären. Der Unionsgesetzgeber habe keine Kompetenz zum Richtlinienerlass gehabt, so Emilious Schlussanträge vom 14. Januar 2025 (Rs C-19/23). Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 2 EUV) darf die EU nur dann Rechtsakte erlassen, wenn sie von den Mitgliedstaaten in den EU-Verträgen dazu ermächtigt wurde. Für den Bereich der Arbeitsbedingungen findet sich zwar eine solche Ermächtigung in Art. 153 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 lit. b AEUV. Das Arbeitsentgelt ist nach Art. 153 Abs. 5 AEUV jedoch davon ausgenommen. Kommission, Parlament und Rat argumentieren, diese Ausnahme sei eng auszulegen und würde der Mindestlohnrichtlinie nicht entgegenstehen, denn die Richtlinie regle nicht das Arbeitsentgelt an sich (etwa einen festen EU-Mindestlohn), sondern lediglich Mindestvorschriften für das Verfahren zur Bestimmung des Mindestlohns in denjenigen Mitgliedstaaten, deren Rechtsordnung einen Mindestlohn vorsieht. Der Generalanwalt plädiert hingegen für eine weitere Auslegung der Ausnahme und stellt auf das Ziel der Richtlinie ab, die Beeinflussung des Lohnniveaus in der EU. Die finale Entscheidung obliegt dem EuGH, der nicht an die Schlussanträge gebunden ist, ihnen aber in der Regel folgt.

Methodik zu Risiken- und Folgenabschätzung von KI Systemen - Europarat

Ein neues Instrument des Europarats bietet eine Orientierungshilfe und einen strukturierten Ansatz für die Durchführung von Risiko- und Folgenabschätzungen von KI-Systemen mit Blick auf den Schutz und die Förderung von Menschenrechten, der Demokratie und des Rechtsstaats, vgl. PM. Die HUDERIA-Methode, verabschiedet im November 2024 durch den Ausschuss für künstliche Intelligenz (CAI), kann sowohl von staatlichen als auch privaten Akteuren genutzt werden. Sie sieht die Erstellung eines Plans über den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems vor, um Risiken zu minimieren, ermittelte Risiken zu beseitigen und die Öffentlichkeit vor potentiellen Schäden zu schützen. Stellt sich beispielsweise eine Diskriminierung bestimmter demografischer Gruppen heraus, kann der Risikominimierungsplan eine Anpassung des Algorithmus oder die Einführung menschlicher Aufsicht beinhalten. Der Europarat plant 2025 zur Ergänzung das HUDERIA-Modell zu veröffentlichen, das Unterstützungsmaterial und Ressourcen bereitstellt, um die bisherige Methodik zu ergänzen.

Judicial Training Report zeigt weiterhin Schulungsbedarf im EU-Recht - KOM

Die EU-Kommission veröffentlichte am 18. Dezember 2024 ihren jährlichen Judicial Training Report (auf Englisch). Darin wird ein Überblick über die Teilnahme Angehöriger von Rechts­berufen an Erst- und Fortbil­dungen im EU-Recht im Jahr 2023 gegeben und ins Verhältnis zu den Zielen der European Judicial Training Strategy 2021-2024 gesetzt. Im Jahr 2023 haben rund 226.000 Angehörige von Justizberufen, d.h. 16,6 % aller Angehörigen von Justizberufen in der EU, eine Fortbildung zum EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedsstaats erhalten. Im Allgemeinen jedoch zeigt der Bericht in allen Berufsgruppen einen leichten Rückgang der Gesamtzahl im Vergleich zu 2022. Zwischen den Mitgliedsstaaten und verschiedenen Justizberufen bestehen weiterhin beträchtliche Unterschiede bei der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Die Zahl der Fortbildungen von Anwält:innen im EU-Recht bleibt konstant bei 5,5 %. Die Kommission kritisiert die anhaltenden Lücken in der Datenerhebung. Diese entstehen durch Fortbildungsangebote privater Anbieter, die keine Zahlen zur Verfügung stellen, deren Fortbil­dungs­an­gebote zumindest in einigen Mitglieds­staaten aber in erheblichem Umfang genutzt werden. Die Kommission kündigte an, den Fokus der neuen Judicial Training Strategy auf Fortbildungen im Bereich Digitalisierung zu legen.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte addieren Sie 4 und 2.