DAV-Stellungnahme zu „Better Regulation in the EU“ – DAV
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in seiner Stellungnahme 4/2026 das Ziel der EU-Kommission, qualitativ hochwertige, transparente und evidenzbasierte Gesetzgebung sicherzustellen. Die Stellungnahme erfolgt im Rahmen der durch die EU-Kommission durchgeführten Sondierung zu einer Mitteilung der EU-Kommission über bessere Gesetzgebung. Der DAV hebt die grundsätzlich gut ausgestaltete Beteiligung von Stakeholdern auf EU-Ebene hervor. Insbesondere die ausreichende und einheitliche Dauer der Konsultationen stellt eine Stärke des EU-Gesetzgebungsverfahrens dar. Zugleich kritisiert der DAV, dass Konsultationen inhaltlich nicht immer offen und ausgewogen gestaltet sind. Teilweise sind Fragestellungen suggestiv formuliert und implizieren bereits bestimmte politische Zielannahmen, insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen wie Strafrecht, Datenspeicherung und Sicherheitspolitik. Dies widerspricht dem Anspruch evidenzbasierter Rechtsetzung und begünstigt eine problematische „backward engineering“-Praxis. Der DAV äußert zudem Bedenken hinsichtlich der begrenzten Beteiligungsmöglichkeiten von Stakeholdern in High-Level-Foren und frühen Agenda-Setting-Prozessen, obwohl diese maßgeblich die spätere Gesetzgebung prägen. Weiterhin kritisiert er die zunehmende Praxis, auf Folgenabschätzungen zu verzichten, ohne dies hinreichend zu begründen. Schließlich warnt der DAV vor häufigen und vorzeitigen Änderungen von EU-Rechtsakten, die die Rechtssicherheit beeinträchtigen und die praktische Anwendung von Unionsrecht erschweren.
Neue EU-Vorschriften zur steuerlichen Verwaltungszusammenarbeit – KOM
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einem bevorstehenden Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC) gestartet, abrufbar hier. Die DAC-Richtlinie ist ein EU-Rechtsinstrument, das einen gemeinsamen Rahmen für den Informations- und Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten schafft. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und ‚aggressive‘ Steuervermeidung zu bekämpfen, die Steuertransparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden zu stärken. Da es seit Erlass der Richtlinie bereits 8 Änderungsrichtlinien gab, wird die EU-Kommission prüfen, ob die Konsolidierung der DAC und ihrer acht Änderungsrichtlinien (DAC 1-DAC 9) in einem einzigen Rechtsinstrument die Lesbarkeit und Klarheit für alle Interessenträger vereinfachen würde. Die bestehenden Vorschriften sollen nun präzisiert und vereinfacht sowie ihre Funktionsweise verbessert werden, um den Verwaltungsaufwand für die einschlägigen Interessenträger zu verringern und das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Die administrative Belastung für Unternehmen und Verwaltungen soll reduziert, umfangreiche und teilweise fragmentierte Meldepflichten vereinfacht und unterschiedliche Auslegungen und Anwendungspraxis zwischen den Mitgliedstaaten verringert werden. Die Veröffentlichung des Vorschlags ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 10. Februar 2026 möglich.
Ausschuss bekräftigt Schutzstandard der Fluggastrechte – EP
Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des EU-Parlaments hat am 12. Januar 2026 über seine Empfehlung für die zweite Lesung zur Reform der EU-Fluggastrechte abgestimmt, (2013/0072(COD)). Gegenstand des Verfahrens ist ein Vorschlag zur Änderung der VO (EG) Nr. 261/2004 überAusgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste sowie der VO (EG) Nr. 2027/97 zur Haftung von Luftfahrtunternehmen für Passagiere und Gepäck. Grundlage der weiteren parlamentarischen Beratungen ist die vom Rat im Oktober 2025 förmlich festgelegte Position in erster Lesung. Inhaltlich hält der TRAN-Ausschuss an der bisherigen Schwelle von drei Stunden Verspätung für den Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung fest. Damit wendet er sich gegen die Rats- und Kommissionsposition, die eine Anhebung der Schwelle auf vier Stunden bei Flügen bis 3500 km sowie auf sechs Stunden bei längeren Flügen vorsieht. Auch die derzeitigen pauschalierten Entschädigungsbeträge sollen nach Auffassung des Ausschusses unverändert bleiben. Darüber hinaus unterstützt der TRAN-Ausschuss eine klarere Abgrenzung „außergewöhnlicher Umstände“, die eine Ausgleichspflicht ausschließen sowie die Einführung vorab ausgefüllter Entschädigungsformulare. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den Rechten vulnerabler Reisender, insbesondere von Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Abstimmung im Plenum über die Position des EU-Parlaments in zweiter Lesung ist für den 21. Januar 2026 vorgesehen.
Vereinfachtes Auffinden der Europäischen Gerichtsentscheidungen – EuGH
Der EuGH hat seine Rechtssprechungsdatenbank und Suchmaschine „InfoCuria“ neu gestaltet, vgl. PM. Die in allen 24 Amtssprachen der EU mögliche Suche soll insbesondere durch neue Parameter vereinfacht werden. Demnächst soll es noch eine erweiterte Suchmaske, speziell für Fachkreise eingeführt werden. Ferner wurde die Webseite allgemein erneuert und eine audiovisuelle Plattform für die Unionsbürger eingerichtet.
Erstattung der Vermittlungsprovision bei Flugannullierung – EuGH
Im Falle einer Fluganullierung umfasst die Erstattungszahlung, auf die die Fluggäste nach der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 einen Anspruch haben, auch eine gegenüber einem Vermittler gezahlte Vermittlungsprovision. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 15. Januar 2025 in der Rechtssache C-45/24. Da die Erhebung dieser Vermittlungsprovision einen „unvermeidbaren“ Bestandteil des Flugticketpreises darstelle, sei sie als von der Fluggesellschaft genehmigt anzusehen. Daher muss die Fluggesellschaft die Provision erstatten, selbst wenn sie deren genaue Höhe nicht kennt. Insofern ging der EuGH über sein früheres Urteil vom 12. September 2018 (C-601/17) hinaus. In dem hier zugrundeliegenden Ausgangsverfahren ging es um eine Vermittlungsprovision in Höhe von 95 €.
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