Europa im Überblick, 03/2023

EiÜ 03/2023

30 Jahre Binnenmarkt: Neue Texte mit Anwaltsrelevanz – KOM/EP

Im Jahr 2023 feiert die EU das 30-jährige Bestehen des EU-Binnenmarktes. Die EU-Kommission hat dazu bereits im Dezember eine ökonomische Analyse zu dem Status quo und der Entwicklung des Binnenmarktes veröffentlicht und plant im Rahmen einer Kampagne derzeit u.a. für den 22. Februar 2023 die Veröffentlichung einer Mitteilung zum Binnenmarkt. Die EU-Kommission veröffentlichte zudem den seit einiger Zeit angekündigten Leitfaden zur Handhabung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie von 2018. Außerdem gab sie eine neue Auflage ihres 2008 erstmalig erschienenen Handbuchs über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie heraus. Die Kommission weist darauf hin, dass beide Publikationen die Ansichten der Autoren widerspiegeln und als rechtlich nicht verbindliche Hilfestellungen konzipiert sind. Das Europäische Parlament hat Anfang Januar anlässlich 30 Jahre Binnenmarkt eine Entschließung mit Forderungen zu einem Aktionsplan zur Zukunft des Binnenmarktes angenommen.

E-Evidence: Kompromisstext von Botschaftern angenommen – Rat

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 25. Januar 2023 den in interinstitutionellen Verhandlungen erzielten Kompromisstext zur E-Evidence-Verordnung angenommen (s. dazu bereits EiÜ 41/22). Durch die Einführung einer Europäischen Herausgabeanordnung sollen Justizbehörden eines Mitgliedstaats künftig elektronische Beweismittel – sowohl Teilnehmer-, Verkehrs- als auch Inhaltsdaten – über ein dezentrales IT-System direkt von einem Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedstaat anfordern können. Die Herausgabefrist beträgt dabei in der Regel zehn Tage, in Notfällen acht Stunden. Kommt ein Diensteanbieter der Anordnung nicht nach, drohen Sanktionen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Per Notifizierung soll der Vollstreckungsstaat informiert und ihm die Möglichkeit gegeben werden, binnen zehn Tagen bzw. im Notfall vier Tagen Ablehnungsgründe geltend zu machen. Dieses Notifizierungserfordernis greift dann nicht, wenn die Straftat im Anordnungsstaat begangen wurde oder begangen werden könnte und/oder die Person, um deren Daten ersucht wird, in seinem eigenen Hoheitsgebiet ansässig ist. Der DAV hatte sich für weiterreichende Notifizierungserfordernisse eingesetzt. Bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens hat der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 42/2018 grundsätzliche Kritik an dem E-Evidence-Vorhaben geäußert (vgl. EiÜ 41/20; 40/19; 13/19; 44/18) und diese auch im Laufe des Verfahrens immer wieder vorgetragen. Auch das EU-Parlament muss dem Kompromiss noch zustimmen.

Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 – DAV

Der DAV hat sich an der Konsultation der EU-Kommission (vgl. PM vom 14. November 2022) zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 beteiligt, vgl. StN 4/23, in Englisch. Der seit 2020 jährlich erscheinende Bericht enthält Informationen über die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU sowie konkrete Länderempfehlungen. Der DAV weist darauf hin, dass zu den aktuellen Herausforderungen der deutschen Justiz der zunehmende Nachwuchsbedarf bei vielen Rechtsberufsgruppen gehört. Der DAV fordert die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz durch unabhängige Expertengremien aus Vertretern verschiedener Rechtsberufe. Diese sollten bzgl. der Besetzung höherer Richterämter nach normativ verankerten Eignungskriterien einen allgemein bindenden Besetzungsvorschlag abgeben (so bereits Stellungnahme Nr. 50/22). In Sachen Digitalisierung lobt der DAV den seit Januar 2022 obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr gegenüber den Gerichten. Trotz dessen herrscht Nachholbedarf bei der Verfügbarkeit erforderlicher Mittel und Problemen bei der Datenübermittlung. In den Empfehlungen des Vorjahresberichts wurde bereits eine angemessene Ausstattung des Justizsystems angemahnt, (vgl. EiÜ 27/22). Der DAV spricht sich daher weiterhin für eine standardisierte technische Ausstattung der Gerichte aus.

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit: Text angenommen – EP

Der Ausschuss des EU-Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) haben am 25. Januar 2023 den Trilogkompromiss zur Entgelttransparenzrichtlinie angenommen. Die Richtlinie stellt ein Informationsrecht aller Arbeitnehmer:innen nach ihrer individuellen Gehaltsklasse und dem durchschnittlichen Gehalt nach Geschlecht in den Mittelpunkt. Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten sollen Informationen über die Entgeltdifferenz zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten nationalen Behörden, ihren Angestellten und Gewerkschaften zur Verfügung stellen müssen. Das EU-Parlament und der DAV hatten einen Schwellenwert von 50 Beschäftigten gefordert (vgl. DAV SN 41/21, EiÜ 13/22). Wenn die Entgeltdifferenz ohne Rechtfertigung 5% oder mehr beträgt, soll es eine Überprüfung geben. Bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Eine der beiden Co-Berichterstatterinnen, Samira Rafaela (Renew), betonte vor der Abstimmung in den Ausschüssen die Gender-inklusive Sprache des Kompromisses, welche auch nicht binäre Personen einschließe. Die finale Annahme im Plenum ist für Ende März 2023 geplant, auch der Rat muss noch zustimmen.

Ihre Meinung zu EU-Korruptionsregeln ist gefragt! – KOM  

Die EU-Kommission hat Sondierungen für einen für das zweite Quartal 2023 vorgesehenen Richtlinienvorschlag zur Aktualisierung der Korruptionsbekämpfungsregeln gestartet. Diese Maßnahme ist Teil des Antikorruptionspakets, welches EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hatte. Die Kommission sieht Handlungsbedarf, weil Korruption EU-weit jährlich Kosten von bis zu 6% des BIP verursacht. Internationale Standards wie das Übereinkommen der UN gegen Korruption (UNCAC) sollen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit umgesetzt werden. Die Harmonisierung der strafrechtlichen Definition von Korruption soll ihre Bestrafung in allen Mitgliedstaaten sicherstellen, auch Korruption durch juristische Personen. Damit einhergehend plant die Kommission wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen. Schließlich sollen auch Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen werden. Bis zum 17. Februar 2023 können Interessenträger ihre Meinung hier hochladen. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, eine nichtbindende Mitteilung zu dem Thema zu veröffentlichen und sondiert hierzu ebenfalls.

EU drängt auf effektivere Abschiebungen – KOM/Rat

Die EU-Kommission hat am 24. Januar 2023 Eckpunkte der operativen Strategie für effektivere Rückführungen (in Englisch) vorgelegt, vgl. auch Pressemitteilung. Ein effektives und koordiniertes EU-System für „Rückführungen“ von Drittstaatsangehörigen ist erklärtes Ziel des Neuen Asyl- und Migrationspakts. Hierzu wurde das hochrangige Netz für Rückkehrfragen geschaffen, das die operative Rückkehrstrategie fertigstellen und umsetzen soll. Als einer der Schwerpunktbereiche wird die Förderung von Rückkehrberatung und die Wiedereingliederung in den Herkunftsländern genannt, sowohl mit Blick auf die freiwillige Rückkehr als auch auf Abschiebungen. Zu den im Annex näher erläuterten Schwerpunktbereichen soll auch die Digitalisierung des Rückführungsmanagements, einschließlich digitaler und interoperabler Fallbearbeitungsprogramme der Mitgliedstaaten sowie die Verbesserung der Datenanalyse zählen. Bei dem informellen EU-Ministertreffen Justiz und Inneres am 26. und 27. Januar 2023 lag auf effektiveren Abschiebungen der Schwerpunkt der Diskussion zu den migrationspolitischen Fragen, vgl. Pressemitteilung. Der DAV fordert mit Blick auf das neue Asyl- und Migrationspaket den Zugang zu ordnungsgemäßen Asylverfahren und insbesondere in Fällen von Abschiebehaft den tatsächlichen Zugang zu Rechtsberatung, vgl. SN. 55/21; 8/21.

Transnationaler Austausch sicherheitsrelevanter Informationen – KOM

Eine neue Initiative der EU-Kommission soll künftig dafür sorgen, Beamt:innen den gegenseitigen und länderübergreifenden Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Durch eine künftige Verordnung soll ein gemeinsames Informationssystem geschaffen werden, welches über die Möglichkeiten der bisherigen Interpol-Systeme hinausgeht und Beamt:innen in der EU und wichtigen Partnerländern einen Informationsaustausch in Echtzeit ermöglicht. Mit dem Ziel der zügigeren und effektiveren Abwehr von Terrorismus und weiteren schweren Straftaten sollen sowohl das Hinzufügen von als auch der Zugang zu Informationen geregelt werden. Darüber hinaus könne ein Verfahren dieser Art Mindestanforderungen bezüglich Datenschutz- und Grundrechtsstandards aufzeigen. Bis zum 17. März 2023 erhalten Interessenträger die Möglichkeit, ihre Meinung zu diesem Thema im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu äußern.

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