Europa im Überblick, 03/2026

Reminder: Tag der bedrohten Anwältin/des bedrohten Anwalts 2026 – DAV

Die USA sind Schwerpunktland für den Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2026 (Bericht auf Englisch abrufbar hier). Der DAV, die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAKBerlin) und der Republikanischen Anwältinnenund Anwälteverein (RAV) laden am 27. Januar 2026, 18 Uhr zu einer Diskussionsveranstaltung im DAV-Haus (Littenstraße 11, 10179 Berlin) sowie Online ein (Programm abrufbar hier). Gemeinsam möchten wir mit US-amerikanischen Kolleg:innen über die jüngsten Entwicklungen im US-amerikanischen Rechtssystem diskutieren. Nehmen Sie unter diesem Link virtuell an der Veranstaltung teil.

EU-Parlament stimmt für Empfehlungen für EU-Gesellschaftsform – EP

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 20. Januar 2026 eine Reihe von Empfehlungen für einen neuen EU-weiten Rechtsrahmen für innovative Unternehmen (sog. 28. Regime) final verabschiedet, das die Wettbewerbsfähigkeit und grenzüberschreitende Investitionen stärken soll (vgl. bereits EiÜ 44/25). Zentral ist die Einführung einer neuen, einheitlichen europäischen Gesellschaftsform („Unified European Company“, „S.EU“), die vollständig digital innerhalb von 48 Stunden gegründet werden kann und nur ein Euro Mindestkapital erfordert. Diese Rechtsform soll Start-Ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Scale-ups helfen, ohne nationale Barrieren EU-weit zu operieren. Der DAV hatte den Vorschlag in seiner Stellungnahme Nr. 61/25 grundsätzlich begrüßt, allerdings gefordert, die Gesellschaftsform allen europäischen Unternehmen zu öffnen (s. EiÜ 34/25, 27/25). Die Abgeordneten fordern darüber hinaus ein harmonisiertes Regelwerk, das entweder als separate Rechtsform eingeführt oder in bestehende nationale Gesellschaftsformen integriert werden kann, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Weitere Vorschläge betreffen Verbesserungen beim Zugang zu Finanzierungen, flexible Schutzmechanismen, Anreize für Talente sowie bessere Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Es soll außerdem ein einheitliches digitales Portal für Behörden- und Investorenkommunikation geben. Die EU-Kommission wird aufgefordert ihren für den 18. März 2026 geplanten Vorschlag für einen Rechtsakt auf Grundlage dieser Empfehlungen vorzulegen.

Konsultation zu neuen EU-Regeln gegen organisierte Kriminalität – KOM

Die EU- Kommission hat am 13. Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eröffnet. Durch die Initiative sollen die Fähigkeiten der zuständigen Behörden gestärkt werden, die organisierte Kriminalität besser zu erfassen und u. a. durch harmonisierte Straftatbestände auch grenzüberschreitend effektiver zu verfolgen. Hierzu soll der bestehende unionsrechtliche Rahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität - Rahmenbeschluss 2008/841/JI - überprüft und fortentwickelt werden. Die Annahme eines entsprechenden Richtlinienvorschlags durch die EU-Kommission ist derzeit für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Nach Angaben der EU-Kommission soll der Rechtsrahmen an aktuelle kriminalpolitische Entwicklungen angepasst werden, um insbesondere hochriskante kriminelle Netzwerke aufdecken zu können und die Effektivität der Strafverfolgung zu verbessern. Die Initiative ist Teil der Strategie zur inneren Sicherheit (vgl. EiÜ 13/25) und knüpft an eine Studie aus dem Jahr 2022 an. Stellungnahmen können über das Portal „Have your Say“ bis zum 10. April 2026 eingereicht werden. Der DAV hatte sich im Rahmen der Sondierung zur Initiative bereits positioniert und dabei insbesondere auf die Notwendigkeit klarer Definitionen und einer rechtsstaatlich, d.h. evidenzbasierten Harmonisierung hingewiesen sowie den Schutz von Grund- und Verteidigungsrechten angemahnt, (s. DAV SN 29/25).

Kommission stellt Maßnahmenpaket für mehr Cybersicherheit vor – KOM

Die Europäische Kommission hat am 20. Januar 2026 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um die Cybersicherheits-Resilienz und -Fähigkeiten der EU zu stärken, vgl. PM. Hintergrund sind die zunehmenden Cyber- und hybriden Angriffe auf kritische Dienste, digitale Infrastrukturen und demokratische Institutionen. Zentraler Bestandteil ist der Vorschlag, den Cybersecurity Act von 2019 zu überarbeiten (Vorschlag abrufbar auf Englisch hier). Die Revision soll die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie-Lieferketten verbessern, indem Risiken durch Anbieter aus Drittstaaten mit Sicherheitsbedenken reduziert werden. Zudem sollen digital genutzte Produkte und Dienste effizienter auf Sicherheit geprüft werden, indem Zertifizierungs-Regeln klargestellt und Verfahren vereinfacht werden. Über die Gesetzesrevision hinaus enthält das Paket weitere Schritte zur Erleichterung der Einhaltung von Cybersicherheitsvorschriften durch Unternehmen: Dazu gehören vereinfachte Zuständigkeitsregeln, eine bessere Erfassung von Daten zu Ransomware-Angriffen sowie die Stärkung der Rolle der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA). ENISA soll künftig die Mitgliedstaaten besser unterstützen – insbesondere beim Verständnis, der Vorbereitung und der Reaktion auf gemeinsame Bedrohungen. Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Diskussion und Annahme vorgelegt.

Europäischer Haftbefehl und Verhältnismäßigkeit der Strafe – EuGH

In seinen Schlussanträgen in der Rs. C-583/24 (Tagu) befasste sich Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) De La Tour am 22. Januar 2026 mit der Frage, ob die drohende Vollstreckung einer offensichtlich unverhältnismäßigen Freiheitsstrafe die Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls hindern kann. Ausgangspunkt ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Amsterdam. Dieses hat über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aus Rumänien zu entscheiden. Der Betroffene war dort wegen der Einfuhr von drei Gramm Cannabis und vier Ecstasy-Pillen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden und damit der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe. Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts waren die Drogen für den Eigenbedarf bestimmt und eine Handelsabsicht lag nicht vor. Der Generalanwalt betont, dass die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen ein tragendes Prinzip des Europäischen Haftbefehls darstellt und die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Ausstellungsstaats bleibt. Gleichwohl dürfe eine Übergabe nicht erfolgen, wenn die Behörde über objektive, zuverlässige und aktuelle Informationen verfügen, die auf systemische oder allgemeine Mängel bei der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes von Strafen im Ausstellungsstaat hindeuten und dazu führen, dass Gerichte für bestimmte Straftaten keine Möglichkeit zur Individualisierung der Strafe haben. Zudem muss im konkreten Einzelfall aufgrund ernsthafter und durch Tatsachen belegter Gründe die reale Gefahr bestehen, dass die betroffene Person nach der Übergabe einer offensichtlich und extrem unverhältnismäßigen Strafe ausgesetzt wäre.

Digital Networks Act: Europas Konnektivität auf Zukunftskurs – KOM

Die Europäische Kommission hat am 21. Januar 2026 den Digital Networks Act (DNA) als Vorschlag für eine neue EU-Verordnung vorgestellt – mit dem Ziel, das bestehende Telekom- und Netzregelwerk zu modernisieren, zu vereinfachen und zu harmonisieren (Verordnungsvorschlag auf Englisch abrufbar hier). Der DNA soll die bisher geltenden, fragmentierten Vorschriften wie den EU-Elektronischen Kommunikationskodex von 2018 ersetzen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Netzwerke und Konnektivität in der EU schaffen. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der digitalen Infrastruktur Europas: schnellere Glasfaser-, Mobil- und Satellitennetze sollen Investitionen, Innovation und grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtern. Der DNA will die Wettbewerbsfähigkeit fördern, indem er die regulatorischen Hindernisse zwischen den 27 Mitgliedstaaten abbaut und einen echten digitalen Binnenmarkt für Konnektivität ermöglicht. Ein weiterer Fokus liegt auf Sicherheit und Resilienz – durch EU-weite Kooperation, reduzierte Abhängigkeiten im Netzökosystem und ein besser abgestimmtes Vorgehen gegen Risiken. Zugleich soll der Rahmen innovationsfreundlich sein und die Grundlage für den Einsatz zukunftsweisender Technologien wie Künstliche Intelligenz, Cloud-Services und Weltraumkommunikation schaffen. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten.

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