Europa im Überblick, 05/2026

Überarbeitung der EEA-Richtlinie in Strafsachen – DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich an der Sondierung der EU-Kommission zur anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEA-Richtlinie) beteiligt. In seiner Stellungnahme 9/2026 begrüßt der DAV eine Überarbeitung und Fortentwicklung der Richtlinie zur besseren Absicherung rechtsstaatlicher Standards und wirksamer Verfahrensgarantien. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Grund-, Verfahrens- und Verteidigungsrechte bestehen. Insbesondere bedarf es eines unionsweit einheitlichen Mindeststandards für richterliche Kontrolle, Verhältnismäßigkeit und effektiven Rechtsschutz. Bei der Überarbeitung der EEA-Richtlinie (2014/41/EU) sollte nach Ansicht des DAV auf klare Begriffsbestimmungen, eindeutige Zuständigkeitsregeln sowie verbindliche Notifizierungs- und Unterrichtungspflichten bei Telekommunikationsüberwachung, Trackingmaßnahmen und grenzüberschreitender technischer Observation geachtet werden. Der DAV ist überzeugt, dass eine gezielte, grundrechtsorientierte Reform der EEA-Richtlinie sowohl den Schutz der Verfahrensrechte als auch die Effektivität der grenzüberschreitenden Strafverfolgung stärkt. Vgl. zu der Sondierung bereits EiÜ 1/26.

Urheberrecht und generative KI: JURI-Ausschuss stimmt Initiativbericht zu – EP

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat am 28. Januar 2026 den Initiativbericht von MdEP Axel Voss zu „Copyright and generative Artificial Intelligence – opportunities and challenges“ (2025/2058(INI)) angenommen. Der Bericht befasst sich mit urheberrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Training und Einsatz generativer KI. Er enthält u. a. Forderungen nach erweiterten Transparenzpflichten hinsichtlich der verwendeten Trainingsdaten, nach einer Klärung der Reichweite der Text- und Data-Mining-Schranke nach Art. 4 der Digital Single Market Directive (DSM-Richtlinie) sowie nach möglichen Vergütungsmechanismen für Rechteinhaber. Der DAV hatte den Initiativbericht bereits im August 2025 mit seiner Stellungnahme Nr. 58/25 begleitet und die Notwendigkeit betont, eine ausgewogene und praxistaugliche Regulierung im Spannungsfeld zwischen KI-Innovation und Urheberrecht zu entwickeln (vgl. EiÜ 31/25). Zudem hebt der DAV hervor, dass zentrale urheberrechtliche Fragen, insbesondere zur Anwendbarkeit von Art. 4 der DSM-Richtlinie auf das Training generativer KI, bislang unionsrechtlich nicht abschließend geklärt sind und nicht vorweggenommen werden sollten. Darüber hinaus bestehen rechtliche und praktische Bedenken im Zusammenhang mit vorgeschlagenen gesetzlichen Vergütungsregelungen sowie mit unwiderlegbaren Vermutungen bei Verstößen gegen Transparenzpflichten. Der Initiativbericht wird im nächsten Schritt dem Plenum des EU-Parlaments im März final zur Abstimmung vorgelegt.

EU-Strategie zu Asyl und Migration sowie EU-Visumstrategie – KOM

Die EU-Kommission hat am 29. Januar 2026 ihre Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement vorgelegt und verschärft damit erneut den Ton mit Blick auf die irreguläre Migration. Die Strategie soll als politischer Kompass für die Asyl- und Migrationspolitik der EU in den kommenden fünf Jahren dienen und die Umsetzung des Pakts zu Migration und Asyl (siehe dazu EiÜ 23/25) vorantreiben, vgl. PM. Erklärte Ziele der Strategie sind die Verhinderung irregulärer Migration und der Kampf gegen kriminelle Schleusernetze. Zugleich sollen der Schutz von Menschen vor Krieg und Verfolgung sowie die Gewinnung von Talenten für die EU Ziele der Union bleiben, wobei aber betont wird, Missbrauch entgegenzuwirken. Eine zentrale Rolle soll der vertieften Zusammenarbeit mit Drittstaaten zukommen, auch mit Blick auf die Rückkehrpolitik. Für 2026 ist zudem eine Überprüfung der Frontex-Verordnung und ein Ausbau der Agentur angekündigt. Konkrete Aussagen zur rechtlichen Beratung von Asyl- und Schutzsuchenden enthält die Strategie nicht; verfahrensrechtliche Sicherungen werden damit nur begrenzt thematisiert. Stark betont die Kommission hingegen die weitere Digitalisierung der Asylverfahren, einschließlich den Einsatz KI-gestützter Instrumente. Vor dem Hintergrund des im Herbst 2025 vorgelegten Asyl- und Migrationsberichts der EU-Kommission ist die Strategie als politischer Orientierungsrahmen einzuordnen. Am gleichen Tag legte die EU-Kommission ihre erste Strategie für die EU-Visumpolitik vor.

Urteil zur menschenrechtswidrigen Inhaftierung von Alexej Nawalny – EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland mit Urteil vom 03. Februar 2026 erneut wegen schwerwiegender Verstöße gegen die EMRK im Zusammenhang mit der Inhaftierung des in der Haft zu Tode gekommenen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny verurteilt (Navalnyy v. Russia (No. 4), Nr. 4743/21 und 37083/21). In dem Verfahren wehrte er sich gegen seine Festnahme und Inhaftierung nach der Rückkehr aus Deutschland im Januar 2021 sowie die Haftbedingungen im Strafvollzug. Der Gerichtshof stellte mit Blick auf die Haftbedingungen, darunter dauerhafte Videoüberwachung und wiederholten nächtlichen Schlafentzug, Verstöße gegen das Recht auf Leben, das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie das Recht auf Freiheit und Sicherheit fest (Art. 2, 3 und 5 EMRK), vgl. auch die Pressemitteilung. Die Freiheitsentziehung folgte demnach auf eine strafrechtliche Verurteilung aus dem Jahr 2014, die der EGMR bereits 2017 als konventionswidrig beanstandet hatte und nun als Ergebnis einer „offensichtlichen Rechtsverweigerung“ einordnete. Nach Nawalnys Tod wurde das Verfahren von seiner Witwe fortgeführt; der EGMR sprach ihr eine Entschädigung zu. Russland hatte allerdings nach seinem Austritt aus dem Europarat im März 2022 erklärt, nachfolgende Urteile des EGMR nicht zu beachten. Im Herbst vergangenen Jahres zog sich Russland ferner aus der Antifolterkonvention des Europarates zurück, vgl. PM.

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie – KOM

Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber), eröffnet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Richtlinie in der Praxis wirksam umgesetzt und ihr Schutzzweck erreicht wurde. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, der Schutz vor Repressalien sowie mögliche Regelungslücken im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Zudem untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Behörden, insbesondere im Hinblick auf administrative Belastungen und Rechtssicherheit. Frist für Rückmeldungen ist der 22. April 2026. Die Annahme des Evaluierungsberichts ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.

Jahresbericht zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit – KOM

Die EU-Kommission hat am 30. Januar 2026 ihren Jahresbericht 2026 (auf Englisch) über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit angenommen (vgl. PM). Der Bericht bewertet das Funktionieren des Binnenmarkts sowie die Rahmenbedingungen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum. Grundlage sind 29 Leistungsindikatoren zu Marktintegration und -hindernissen, Strompreisen und Investitionstrends. Verbesserungen werden u.a. bei der Anerkennung von Qualifikationen, die EU-Bürger:innen benötigen, um ihren Beruf in anderen Mitgliedsstaaten auszuüben, festgestellt. Verschlechterungen zeigen sich etwa bei dem Anteil der Richtlinien, zu denen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden. Stabil geblieben ist der Indikator in Bezug auf die Einfachheit der Einhaltung von Rechtsvorschriften (gemessen anhand von Unternehmenserhebungen) sowie die Zahl der Patentanmeldungen. Neu eingeführt wurde ein Indikator zur Nachverfolgung von Vereinfachungsbemühungen, etwa durch die von der Kommission vorgeschlagenen Omnibusvorschläge, zu denen sich auch der DAV bereits geäußert hat (vgl. DAV StN Nr. 02/25 zum Nachhaltigkeitsomnibus und Nr. 68/25 zum Digitalomnibus; s. auch EiÜ 06/25; 41/25). Für 2026 kündigt die Kommission an, Hindernisse im Binnenmarkt, z.B. bei Zahlungsverzug abzubauen. Ergänzt wird der Bericht durch den Binnenmarkt- und Wettbewerbsanzeiger 2026 sowie begleitende Arbeitsdokumente zur Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit (vgl. EiÜ 04/25), des Clean Industrial Deals und der Binnenmarktstrategie.

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