Europa im Überblick, 07/17

GROSSE MEHRHEIT NIMMT CETA-FREIHANDELSABKOMMEN AN - EP

Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament das lang verhandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) angenommen (s. EiÜ 04/17, 35/16, 09/16). 408 Abgeordnete stimmten für das Abkommen, 254 dagegen und 33 enthielten sich. Damit kann CETA in den Bereichen, die der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union unterfallen (z.B. Zoll), vorläufig angewendet werden. Um vollständig in Kraft zu treten, muss CETA von allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

EU-KOMITOLOGIE-VERFAHREN WIRD REFORMIERT – KOM

In ihrer Sitzung am 14. Februar 2017 hat die Kommission Änderungen des Komitologie-Verfahrens (COM(2017) 85 , nur in englischer Sprache verfügbar) vorgeschlagen. Die Komitologie ermöglicht seit dem Lissabonvertrag den Erlass delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (Art. 290 f. AEUV), die europäische Gesetzgebungsakte umsetzen. Beim Komitologieverfahren wird die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Durchführungsbefugnisse durch Ausschüsse der Vertreter der EU-Länder unterstützt. Diese Ausschüsse nehmen unter Vorsitz eines Vertreters der Kommission Stellung zu Durchführungsrechtsakten, die von der Kommission vorgeschlagen werden. Den Anlass für die Vorschläge gab die in den letzten Jahren aufgekommene Uneinigkeit der Mitgliedstaaten über die Zulassung von Glyphosat oder genetisch veränderten Organismen. Aufgrund einer fehlenden gemeinsamen politischen Position der Mitgliedstaaten war die Kommission gezwungen, diesbezüglich 17 Rechtsakte zu erlassen. Konkret geht es in dem Vorschlag um vier gezielte Änderungen: zum einen sollen die Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens geändert werden, um übermäßige Enthaltungen zu vermeiden. Darüber hinaus sollen nationale Minister über den Berufungsausschuss auf Ministerebene eingebunden werden, damit Themen auf passender politischer Ebene diskutiert werden können. Zudem sollen die Abstimmungen im Berufungsausschuss transparenter sowie eine Hinzuziehung des Ministerrates in Form von politischen Stellungnahmen ermöglicht werden.

60 JAHRE RÖMISCHE VERTRÄGE: FORDERUNGEN ZUR ZUKUNFT DER EU – EP

Mehr Handlungsfähigkeit für die EU durch Ausschöpfung des Vertrags von Lissabon – so lautet das gemeinsame Ziel dreier Entschließungen, die pünktlich zum im März anstehenden 60. Jahrestag der Römischen Verträge am 16. Februar 2017 im Plenum des EU-Parlaments angenommen wurden. Die dort vorgeschlagenen Wege variieren jedoch im Hinblick auf Reichweite und Art und Weise des Vorgehens stark. Die Entschließung der Abgeordneten Mercedes Bresso (S&D) und Elmar Brok (EVP) nimmt Stellung zur institutionellen Aufgabenverteilung und beinhaltet Vorschläge zur besseren Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon. Die Entschließung Guy Verhofstadts (ALDE) enthält den Vorschlag einer Überarbeitung des Vertrags von Lissabon sowie das Erfordernis schnellerer Reaktionsfähigkeit der EU auf krisenartige Herausforderungen. Die Entschließung von Reimer Böge (EVP) und Pervenche Berès (S&D) fordert mehr Konvergenz, politische Zusammenarbeit und Mitverantwortung in der Eurozone. Die Entschließungen sind nicht bindend.

INITIATIVBERICHT ZU BIG DATA VERABSCHIEDET – EP

Am 09. Februar 2017 hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments einen Initiativbericht der Berichterstatterin Ana Gomes (S&D, Portugal) zu den Auswirkungen von Massendaten („Big Data“) auf die Grundrechte verabschiedet. Darin setzt sich der Ausschuss insbesondere mit den Folgen der ständig größer werdenden Datenbestände und ihrer Auswertungen auf die Privatsphäre, den Datenschutz, mögliche Diskriminierung, Sicherheit und Strafverfolgung auseinander. Der Ausschuss fordert daher z.B. mehr Transparenz bei der Analyse der Daten und maximale Vorsicht, um Diskriminierungen zu vermeiden. Er schlägt aber auch konkrete Maßnahmen vor, wie etwa die Einführung ethischer Standards für die Datenanalyse, eine konsequente Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung oder unabhängige Aufsichtsbehörden, die Anonymisierungstechniken kontrollieren.

PARLAMENT FORDERT ZIVILRECHTLICHE REGELN ZUR ROBOTIK – EP

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Initiativbericht mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik der Berichterstatterin Mady Delvaux (S&D) aus dem Rechtsausschuss (JURI) angenommen (s. EiÜ 02/17). Die Parlamentarier fordern in der Legislativentschließung von der EU-Kommission Lösungsansätze für Themen wie die Haftung bei selbstfahrenden Fahrzeugen, damit verbundenen ethischen Fragen sowie langfristig für die Schaffung einer Rechtssubjektqualität „elektronischer Personen“.

ANNAHME DER RICHTLINIE ZUR TERRORISMUSBEKÄMPFUNG – EP

Am 16. Februar 2017 hat das Plenum des EU-Parlaments in Straßburg den Kompromiss zur neuen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung gebilligt (s. Pressemitteilung). Die Richtlinie sieht vor, Handlungen zur Vorbereitung und Planung von Terrorakten EU-weit unter Strafe zu stellen (s. bereits EiÜ 40/16, 24/16, 10/16). Dazu zählen Reisen für terroristische Zwecke in Kampfgebiete oder Reisen in einen anderen Mitgliedstaat, um dort einen Terroranschlag zu verüben. Diese vorbereitenden Handlungen umfassen aber auch die Bereitstellung von Ausbildungen oder das Absolvieren dieser, sei es in Ausbildungslagern oder über das Internet sowie die Terrorismusfinanzierung. Schließlich soll auch die Verherrlichung terroristischer Handlungen, zum Beispiel durch die Verbreitung von Botschaften über das Internet, unter Strafe gestellt werden. Sobald die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit für die Umsetzung. 

ENTSCHLIESSUNG ZUM WHISTLEBLOWERSCHUTZ ANGENOMMEN – EP 

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 14. Februar 2017 die Entschließung des Haushaltskontrollausschusses (CONT) 2016/2055(INI) zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU angenommen. Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission darin u.a. auf, unverzüglich einen Legislativvorschlag für ein wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm für Informanten vorzulegen (s. Pressemitteilung). Zudem soll eine unabhängige Stelle auf EU-Ebene geschaffen werden, die mit Büros in den Mitgliedsstaaten Hinweisgeber unterstützt. Die Kommission hat zum Schutz von Hinweisgebern eine Folgenabschätzung veröffentlicht und noch für das erste Halbjahr 2017 eine öffentliche Konsultation angekündigt (siehe EiÜ 05/17).

AUSSETZUNG VON DUBLIN BEI SCHWERER KRANKHEIT – EUGH

Eine schwere Krankheit einer Asylantragstellerin kann ihrer Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat entgegenstehen. Dies machten der EuGH in seinem Urteil vom 16. Februar 2017 in der Rechtssache PPU C.K. and Others gg. Supreme Court of Rebublic Slovenia (Rs. C-578/16, nur in französischer Sprache verfügbar) deutlich. Die Vorlagefrage bezog sich auf die Auslegung des Art. 3 Abs. 2 und der Ermessensklausel in Art. 17 Abs. 1 über die Überprüfung des internationalen Schutzstatus der „Dublin-III“-Verordnung Nr. 604/2013. Im besagten Fall ging es um die Überstellung eines Paares mit einem Neugeborenen von Slowenien nach Kroatien, wobei die Mutter – wie der psychiatrische Gutachter in der slowenischen Aufnahmeeinrichtung feststellte – seit der Geburt unter starken Depressionen mit suizidalen Tendenzen litt. Die Richter befanden, dass – selbst wenn im zuständigen Mitgliedstaat keine systemischen Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung bestünden –  Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta dennoch dahingehend ausgelegt werden müsse, dass die Überstellung eines Asylsuchenden nicht durchgeführt werden könne, wenn diese ein ernsthaftes und erwiesenes Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung mit sich bringe. Damit urteilten sie entgegen der Schlussanträge (nur auf Französisch) des Generalanwalts Tanchev.

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