Europa im Überblick, 07/18

Können Roboter und künstliche Intelligenz beim Zugang zum Recht helfen? – Rat

Bei einer informellen Tagung der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten in Sofia am 25. und 26. Januar 2018 haben die Justizminister u.a. den Einfluss von Robotern und künstlicher Intelligenz in der Rechtspflege diskutiert (s. Pressemitteilung). Die Minister kamen dabei überein, dass untersucht werden solle, inwiefern Roboter und künstliche Intelligenz einen Beitrag zum Zugang zum Recht leisten und die Effizienz des Justizwesens steigern können. Dabei sollen auch rechtlich-ethische Fragestellungen Berücksichtigung finden. Auch sollen Technologien gefördert werden, die der Modernisierung der Justizsysteme zugutekommen. Die nächste formelle Tagung der Innen-und Justizminister ist für den 7./8. März 2018 vorgesehen.

Hinweise auf Brexit-Auswirkungen in einzelnen Rechtsgebieten – KOM

Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hat die EU-Kommission fortlaufend technische Mitteilungen und Slides zu den Auswirkungen auf einzelne Sektoren veröffentlicht. Im Bereich des Datenschutzes müsse nicht nur die Datensicherheit bei künftigem Datenaustausch gewährleistet werden, sondern auch überprüft werden, wie im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen die künftige operative Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann. Im Bereich des Kapitalmarktrechts können Unternehmen nach dem Brexit nicht mehr von der MiFID-Zulassung profitieren und auch Regelungen des Internationalen Privatrechts wie die Rom- und die Brüssel-Verordnungen finden im Vereinigten Königreich dann keine Anwendung mehr. Auch die Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor werden behandelt, was auch die grenzüberschreitende Tätigkeit von Rechtsanwälten betrifft.

Förderung der Blockchain-Technologie auf EU-Ebene – EP/KOM

Die EU-Kommission hat zusammen mit dem EU-Parlament – vertreten durch den Abgeordneten Jakob von Weizsäcker (S&D) – als Pilotprojekt ein Forum für die Blockchain-Technologien sowie eine entsprechende Beobachtungsstelle auf den Weg gebracht (s. Pressemitteilung). Das Forum soll Expertenwissen vertiefen und vernetzen, Trends analysieren und eine einheitliche Entwicklung der Technologie in der EU gewährleisten. Durch mehr Publizität für die Technologie sollen neue Geschäftsmodelle ermöglicht und unterstützt werden. Für die Anwaltschaft kann die Blockchain-Technologie etwa im Bereich sog. „smart contracts“ eine Rolle spielen. Bis 2020 möchte die EU-Kommission bis zu 340 Mio. EUR in weitere Projekte zur Blockchain-Technologie fließen lassen.

Leitfaden für Vergabeverfahren EU-finanzierter Projekte – KOM

Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2018 eine aktualisierte Fassung eines Leitfadens zur öffentlichen Vergabe von EU-finanzierten Projekten herausgegeben. In dem Leitfaden finden sich Hinweise zur Vermeidung von Fehlern sowie weiterführende Links, Vorlagen und Erläuterungen, wie die Möglichkeiten der überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können. Der gesamte Vergabeprozess von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen, über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung wird dargestellt. Hierbei wird deutlich gemacht, was in der entsprechenden Phase des Vergabeprozesses unbedingt erforderlich ist und was hingegen nicht erlaubt ist. So wird z.B. darauf hingewiesen, dass nach der Auswahl des erfolgreichen Bieters die Auftragsvergabe innerhalb von 30 Tagen bekannt gemacht werden müsse und weitere Vertragsverhandlungen über wesentliche Vertragsbestandteile mit dem erfolgreichen Bieter erst nach der Unterzeichnung des Vertrages erlaubt seien. Bisher sind die Leitlinien nur auf Englisch verfügbar, sie sollen jedoch in Kürze in allen Amtssprachen abrufbar sein.

Ist eine neue KMU-Definition notwendig? – KOM

Die EU-Kommission hat eine bis zum 6. Mai 2018 laufende öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Definition von KMU (kleinere und mittlere Unternehmen) veröffentlicht. KMU sind solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe mit besonderen Herausforderungen, wie z.B. Marktversagen, konfrontiert sind und daher bei der Gewährung öffentlicher Unterstützung bevorzugt werden können. Die Definition von KMU ist bisher in der Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 geregelt und umfasst die drei Kriterien Mitarbeiterzahl, Finanzparameter (d.h. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) und Unabhängigkeit/Eigentumsverhältnisse. Bislang ist ein Unternehmen als KMU anzusehen, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter hat und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt oder die Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Außerdem werden derzeit alle direkten und indirekten Partner und verbundene Unternehmen bei der Bewertung berücksichtigt. Mithilfe der Konsultation soll nun festgestellt werden, ob die Empfehlung noch im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zweckmäßig ist oder ob die Schwellenwerte entsprechend angepasst werden müssen.

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