Europa im Überblick, 07/2026

Generalanwältin: Kommission durfte Ungarn-Gelder nicht freigeben – EuGH

In ihren am 12. Februar 2026 veröffentlichten Schlussanträgen in der Rechtssache C-225/24 schlägt Generalanwältin Tamara Ćapeta vor, den Kommissionsbeschluss zur Freigabe gegenüber Ungarn zurückgehaltener Unionsmittel für nichtig zu erklären (vgl. PM Nr. 15/26). Hintergrund ist die (nicht veröffentlichte) Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2023, die Auszahlung von rund 10,2 Mrd. Euro zu bewilligen, nachdem diese wegen Verstößen gegen das Unionsrecht gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 zurückgehalten worden waren. Das EU-Parlament hatte hiergegen im März 2024 Klage erhoben. Die Verordnung sieht als zielübergreifende grundlegende Voraussetzung für die Mittelvergabe u.a. die „wirksame Anwendung und Umsetzung“ der EU-Grundrechtecharta vor. Die Generalanwältin ist der Ansicht, dass die EU-Kommission die Erfüllung der von ihr zur Mittelfreigabe gegenüber Ungarn festgelegten Anforderungen nicht hinreichend geprüft hat. Insbesondere sei nicht ausreichend dargelegt, dass durch die Reformen die Unabhängigkeit der Justiz (insb. des Obersten Gerichts Ungarns Kúria) gewahrt sowie die ordnungsgemäße Ernennung der Richterinnen und Richter sichergestellt und die Hindernisse für Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof beseitigt worden wären. Zudem habe die EU-Kommission ihre Entscheidung entgegen Art. 296 AEUV nicht hinreichend begründet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bleibt abzuwarten. Der DAV hatte sich bereits wiederholt zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geäußert und ein entschiedenes Tätigwerden gefordert, vgl. EiÜ 42/25 sowie 39/25.

Ungarn Souveränitätsgesetz verstößt gegen Unionsrecht – EuGH

Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott sieht in ihren am 12. Februar 2026 veröffentlichten Schlussanträgen (auf Französisch) das Unionsrecht durch das ungarische Gesetz zum Schutz der nationalen Souveränität verletzt, vgl. auch die Pressemitteilung (auf Deutsch). In der Rechtssache C-829/24 geht es um das durch die EU-Kommission geführte Vertragsverletzungsverfahren, in dem diese insbesondere Verstöße gegen die Grundfreiheiten, die EU-Grundrechtecharta sowie die Datenschutzgrundverordnung geltend macht. Ungarn hatte mit dem im Jahre 2023 erlassenen Gesetz Nr. LXXXVIII über den Schutz der nationalen Souveränität ein entsprechendes Amt geschaffen, deren Aufgabe es ist, Organisationen oder Personen zu identifizieren, deren Tätigkeiten aus Sicht des Amtes im Interesse anderer Staaten und ausländischer Akteure, insbesondere mit ausländischer Unterstützung erfolgten und damit die demokratischen Prozesse und den Willen der Wähler beeinflussen und damit die Souveränität Ungarns beeinträchtigen oder gefährden könnten. Dem Amt wurden weitgehende Befugnisse eingeräumt, ohne dass die Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle bestand. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof wird in den nächsten Monaten erwartet. Siehe zu dem ebenfalls gegen Ungarn wegen des ungarischen LGBTQ-Gesetzes laufenden Vertragsverletzungsverfahren EiÜ 22/25.

Schutz der EU-Finanzinteressen: Bewertung der PIF-Richtlinie – KOM

Die EU-Kommission hat am 12. Februar 2026 eine Sondierung zur Bewertung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union (PIF-Richtlinie) veröffentlicht. Hintergrund der Initiative ist, dass mehr als fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist überprüft werden soll, ob die Richtlinie weiterhin einen wirksamen und kohärenten Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und missbräuchlicher Verwendung von EU-Mitteln bietet. Die Richtlinie legt Mindestvorgaben zu Straftatbeständen, Sanktionen, Verjährungsfristen sowie zur Verantwortlichkeit juristischer Personen fest und bestimmt zugleich den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Staatsanwaltschaft. Frühere Umsetzungsberichte (Erster und Zweiter Umsetzungsbericht) hatten Fortschritte bei der Umsetzung festgestellt, zugleich jedoch auf Defizite etwa bei der praktischen Wirksamkeit einzelner Bestimmungen und beim Schwellenwert für Mehrwertsteuerbetrug hingewiesen. Die nun eingeleitete Bewertung soll insbesondere Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und EU-Mehrwert der Richtlinie untersuchen und möglichen Anpassungsbedarf identifizieren. Der Abschluss der Bewertung ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen; die Annahme durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Rückmeldungen können bis zum 12. März 2026 eingereicht werden.

Digital Omnibus: Datenschutzbehörden begrüßen Vereinfachung – EDSA/EDSB

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben am 11. Februar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen „Digitalen Omnibus“ (auf Englisch) verabschiedet, mit dem der digitale EU-Rechtsrahmen vereinfacht, Verwaltungsaufwand reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden soll, vgl. PM. EDSA und EDSB unterstützen das Ziel der Vereinfachung, betonen jedoch, dass diese nicht zu einer Absenkung des durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleisteten Schutzniveaus führen dürfe. Erhebliche Bedenken äußern sie insbesondere gegen die vorgeschlagenen Änderungen der Definition personenbezogener Daten. Diese gingen über eine technische Anpassung hinaus, stünden nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und könnten den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts erheblich einschränken. Positiv bewerten beide Institutionen u.a. die Anhebung der Schwelle für die Meldung von Datenschutzverletzungen, die Verlängerung entsprechender Fristen sowie gemeinsame Vorlagen für Meldungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen. Auch Maßnahmen zur Verringerung von „Consent-Fatigue“ im Bereich der elektronischen Kommunikation werden grundsätzlich unterstützt. Vergleiche zum Digital-Omnibus auch die DAV-Stellungnahme 68/25.

Stellungnahme zur Internationalen Patentrechtsharmonisierung – DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich in Form einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Internationalen Patentrechtsharmonisierung geäußert, vgl. SN 13/26. Darin geht er auf den Vorschlagsentwurf CA-PL 21/25 des Patentrechtsausschusses der Europäischen Patentorganisation (EPO) ein. Der DAV begrüßt die auf internationaler Ebene verfolgten Bemühungen um eine weitergehende materielle Harmonisierung des Patentrechts (Substantive Patent Law Harmonisation - SPLH) ausdrücklich. Aus Sicht der anwaltlichen Praxis führen die bestehenden Divergenzen in zentralen Fragen wie Neuheitsschonfrist, kollidierenden Anmeldungen und Vorbenutzungsrechten zu erheblichem Beratungsaufwand, erhöhten Transaktions- und Verfahrenskosten sowie zu Rechtsunsicherheiten für Anmelder, Patentinhaber und Dritte. Der DAV unterstützt die Erarbeitung einer abgestimmten europäischen Position und bewertet den vorliegenden Vorschlagsentwurf als eine bereits tragfähige und ausgewogene Grundlage für die weiteren internationalen Beratungen.

Vereinfachungspaket zur Unternehmensbesteuerung: Call for Evidence – KOM

Die EU-Kommission hat am 16. Februar 2026 eine Aufforderung zur Stellungnahme für ein Vereinfachungspaket im Bereich der Steuerregulierung („Omnibus on taxation“) veröffentlicht. Hintergrund der Initiative ist das Ziel, das EU-Recht im Bereich der direkten Unternehmensbesteuerung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken, indem die regulatorische Belastung von Unternehmen abgebaut wird. Unterschiedliche nationale Umsetzungen, komplexe Verfahrensanforderungen und teilweise überschneidende Regelungen führten zu administrativen Belastungen und Rechtsunsicherheit. Der Omnibus soll daher insbesondere die Mutter-Tochtergesellschaft-Richtlinie, die Zins- und Lizenzrichtlinie sowie die Fusionsrichtlinie überprüfen und anpassen. Hinzu kommen gezielte Änderungen an der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie (ATAD) und an der Richtlinie über Streitbeilegungsmechanismen. Auch Überschneidungen zwischen ATAD-Regelungen und der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung werden ausdrücklich angesprochen. Eine (weitere) öffentliche Konsultation ist nicht vorgesehen. Rückmeldungen im Rahmen der Sondierung („Call for Evidence“) sind bis zum 16. März 2026 möglich. Der Legislativvorschlag ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 3 plus 9.