HOHES REGULIERUNGSNIVEAU IM DIENSTLEISTUNGSSEKTOR - KOM
In dem am 22. Februar 2017 veröffentlichten Länderbericht Deutschland im Zyklus des Europäischen Semesters (s.a. EiÜ 9/16) hat die Europäische Kommission kritisiert, dass es in Deutschland an einer Strategie fehle, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor über geringfügige Anpassungen hinaus substanziell zu verbessern und die reglementierten Berufe zu modernisieren. Dabei weise Deutschland im Dienstleistungssektor – auch bei den Rechtsanwälten – gemäß dem neuen Restriktivitätsindikator der Kommission (s. hierzu die Reformempfehlungen im Rahmen des Dienstleistungspakets, EiÜ 2/17) ein hohes Maß an restriktiver Regulierung auf, welches über dem EU-Durchschnitt liege. Jenes Regulierungsniveau beeinträchtige die Dynamik und Investitionen der Unternehmen in diesem Bereich. Die Bundesregierung habe nur begrenzte Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung freiberuflicher Dienstleistungen angekündigt und damit teilweise nur auf Entscheidungen nationaler Gerichte reagiert (z.B. die Entscheidung des BVerfG zur beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten). Insgesamt habe Deutschland nur begrenzte Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 (s. EiÜ 18/16) erzielt und weise daher weiter makroökonomische Ungleichgewichte auf. Der Rat erörtert nun die Länderberichte der Mitgliedstaaten, während die Kommission hierzu in den Dialog mit den nationalen Parlamenten und Interessenträgern tritt.
STUDIE ZU ANWALTSKAMMERN UND -VEREINEN IN EUROPA – WELTBANK
Die Weltbank hat im Januar 2017 eine vergleichende Studie (nur auf Englisch verfügbar) zu Anwaltskammern- und Vereinen in ausgewählten europäischen Ländern veröffentlicht. Es werden die Strukturen, die Organisation sowie die Aufgaben von Rechtsanwaltskammern und -vereinen in elf verschiedenen europäischen Ländern (u.a. Österreich, Bulgarien, England/Wales, Serbien, Albanien, Niederlande, Spanien) analysiert und miteinander verglichen. Deutschland war nicht Teil der Studie. Ziel der Studie ist es, den Ländern, die ihr Justizsystem durch Reformen dem europäischen Standard anpassen wollen, verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Studie betont, dass Anwaltskammern und -vereine eine wichtige Rolle im Rechtswesen einnehmen, da sie die die Qualität von Rechtsdienstleistungen gewährleisten. Hierbei seien auch die angebotenen Fortbildungen für Rechtsanwälte und die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren besonders hervorzuheben. Die Weltbank hat die Analyse auf Grundlage von Informationen erstellt, die der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und die gezielt befragten nationalen Anwaltvereine und -kammern zur Verfügung gestellt hatten.
KAMPF GEGEN STEUERVERMEIDUNG SOLL DRITTSTAATEN ERFASSEN – RAT
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat am 21. Februar 2017 seinen Standpunkt zu dem im Oktober 2016 vorgelegten Vorschlag COM(2016) 687 der Kommission über die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern festgelegt. Hierdurch soll verhindert werden, dass multinationale Konzerne Unterschiede in den Steuersystemen (sog. hybride Gestaltungen) zwischen Drittstaaten und EU-Mitgliedsstaaten ausnutzen, um in keinem Land Körperschaftssteuer zahlen zu müssen. Diese neue Richtlinie ändert und ergänzt die bereits im Juli 2016 angenommene Richtlinie 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, die sich nur auf Gestaltungen innerhalb der Europäischen Union bezog (s. EiÜ 20/16). Die nun angenommene Richtlinie soll zum 1. Januar 2020, ein Jahr nach der bereits verabschiedeten ersten Richtlinie (EU) 2016/1164, in Kraft treten – die Mitgliedsstaaten können aber noch bis 2022 einige Gestaltungen im Bankensektor vom Geltungsbereich ausnehmen. Die Richtlinie ist Teil der Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung der Juncker-Kommission und dient der Umsetzung der OECD-Empfehlungen aus 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung durch Unternehmen. Bevor der Rat einstimmig die Richtlinie annehmen kann, muss nun das Europäische Parlament gemäß Art. 115 AEUV angehört werden.
ASYLRECHTSANWÄLTE FÜR LESVOS-PROJEKT GESUCHT: JETZT BEWERBEN! – DAV/CCBE
Das Projekt „European Lawyers in Lesvos“ wurde im Juli 2016 zusammen vom Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) und dem DAV mit dem Ziel, griechische Anwälte auf der Insel Lesvos bei der Rechtsberatung zu unterstützen, ins Leben gerufen. Bislang wurden mehr als 760 schutzsuchende Personen von 45 freiwilligen Rechtsanwälten aus 12 Ländern im Flüchtlingscamp Moria auf Lesvos beraten. Interessierte Rechtsanwälte sollten Mitglied einer Kammer eines CCBE Mitgliedslandes sein, über Fachkenntnisse im Bereich des Ausländer- und Asylrechts verfügen, sowie die Bereitschaft zu einem Mindestaufenthalt von drei Wochen zwischen Februar und Juli 2017 mitbringen. Freiwillige und motivierte Rechtsanwälte mit guten englischen Sprachkenntnissen sind herzlich dazu aufgerufen, das hier abrufbare Bewerbungsformular auszufüllen und an info@europeanlawyersinlesvos.eu zu senden.
DAUER DER VORABENDSCHEIDUNGSVERFAHREN GESUNKEN - EUGH
Der EuGH hat am 17. Februar 2017 seine Rechtssprechungsstatistiken für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Die Anzahl der erledigten Rechtssachen (704) konnte im Vergleich zu anderen Jahren gesteigert werden und übersteigt die Zahl der erledigten Rechtssachen. So war es dem EuGH möglich, 2016 14% mehr Rechtssachen zu erledigen als im Jahr 2015. Auch ist die Verfahrensdauer im Durchschnitt gesunken. Dieser Trend, welcher im Jahr 2015 schon zu verzeichnen war, setzt sich mithin fort. So lag die durchschnittliche Dauer bei den Vorabentscheidungssachen im Jahr 2016 bei 15 Monaten. Dies ist der niedrigste Wert seit 30 Jahren. 470 neue Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte gingen 2016 neu beim EuGH ein - ein Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs. Diesen führt der EuGH auf die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung des Unionsrechts sowie auf das Vertrauen, das die nationalen Gerichte diesem Verfahren im Hinblick auf die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zubilligen, zurück. Für das Gericht der EU stellen die Statistiken einerseits eine steigende Zahl der neu eingegangenen und der anhängigen Rechtssachen fest und zum anderen die erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer – ein Ergebnis der Reform des Gerichts (s. dazu u.a. EiÜ 32/15).
STELLUNGNAHME ZUM BERICHTSENTWURF ZU GEOBLOCKING – DAV
Geoblocking soll bekämpft werden – aber wie weit reicht dieses Ziel? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme Nr. 10/2017 zum Berichtsentwurf des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament vom 19.12.2016 zum Vorschlag COM(2016) 289 für eine Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking. Der DAV sieht einzelne Punkte des Berichtsentwurfs des Parlamentsausschusses kritisch (s. zum Berichtsentwurf bereits EiÜ 04/17). Dies betrifft namentlich die in dem Berichtsentwurf geforderte Einbeziehung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen für die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen in den Anwendungsbereich der geplanten Verordnung. Im Verordnungsentwurf der Kommission ist dieser Bereich in Art. 4 Abs. 1 lit. b ausdrücklich ausgenommen und in Art. 9 Abs. 2 eine Überprüfungsmöglichkeit in der Zukunft nach 2 Jahren vorgesehen. Dieses Vorgehen hält der DAV für vorzugswürdig, da wesentliche urheberrechtliche Fragen im Bereich der elektronischen Dienstleistungen – völlig unabhängig von den Fragen des Geoblocking – noch ungeklärt sind. Dazu gehört vor allem die Reichweite der Erschöpfung von Rechten. Der DAV hatte zuvor bereits mit seiner Stellungnahme Nr. 41/2016 vom August 2016 durch seine Ausschüsse Geistiges Eigentum und Informationsrecht zu dem Vorschlag für die Verordnung bereits ausführlich Stellung genommen (s. EiÜ 27/16).
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