STELLUNGNAHME ZUR RICHTLINIE ONLINEKAUFRECHT FÜR SACHGÜTER – DAV
Der Deutsche Anwaltverein äußert sich in seiner Stellungnahme Nr. 13/2016 zum Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (COM(2015) 635). Der DAV begrüßt den Richtlinienvorschlag im Grundsatz. Er gibt allerdings zu bedenken, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Verbraucherverträge beschränkt bleiben oder, als dispositives Recht, auch auf Unternehmerverträge erweitert werden sollte. Es ergeben sich daneben auch unerwünschte Differenzierungen aus der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Online-/Fernabsatzverträge. Der Vorschlag geht im Hinblick auf das Ziel, ein hohes Niveau von Verbraucherschutz zu verwirklichen, nach Meinung des DAV im Ergebnis zu weit, da in dem Richtlinienvorschlag falsche Anreize für den Verbraucher vorgesehen sind. Schlussendlich ist der Vorschlag auch in vielen Einzelpunkten noch verbesserungsbedürftig. Die Richtlinie über Online-Warenhandel war am 11. März, ebenso wie die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (COM(2015) 634), Diskussionsthema im Justizministerrat (s. Video).
REFORMVORSCHLAG ZUR ENTSENDERICHTLINIE – KOM
Die EU Kommission hat am 8. März 2016 einen Reformvorschlag COM(2016) 128 final zur Entsenderichtlinie RL 96/71/EG vorgestellt. Die Reform ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für das Jahr 2016 (s. EiÜ 35/15). Der Vorschlag sieht vor, dass für innerhalb der EU entsandte und lokale Arbeitnehmer die gleichen Vergütungsvorschriften – inklusive Prämien und Zulagen (z.B. Weihnachtsgeld) – gelten sollen. Dafür sollen allgemein verbindliche Tarifverträge ebenfalls für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden. Deutschland hat bisher nur in ausgewählten Wirtschaftszweigen Tarifverträge für verbindlich erklärt. Der Reformvorschlag sieht weiter vor, dass für entsandte Leiharbeitnehmer der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Leiharbeitnehmern gelten soll, was in Deutschland bereits geltendes Recht ist. Die vollen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats sollen jedoch erst bei einer langfristigen Entsendung von über 2 Jahren greifen, sofern dies für den Arbeitnehmer günstiger ist. Die Regelungen zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen zu schaffen. Gerechtfertigt werden die Reformschritte mit einem Anstieg entsandter Arbeitnehmer in der EU zwischen 2010 und 2014 um fast 45%.
PLENUM NIMMT RICHTLINIE ZU VERFAHRENSGARANTIEN FÜR KINDER IM STRAFVERFAHREN AN – EP
Jugendliche haben schon bald EU-weit einheitliche Mindestrechte, wenn sie in einem Strafverfahren beschuldigt oder angeklagt sind. Das Plenum des EU-Parlaments hat am 9. März den Kompromisstext zur Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder (d.h. Jugendliche unter 18 Jahren) bestätigt. Wichtiger Inhalt der Richtlinie ist, dass Jugendliche während des gesamten Verfahrens mit wenigen Ausnahmen durch einen Anwalt begleitet sein müssen und – wo erforderlich – ein Recht auf Prozesskostenhilfe haben. Dies hatte der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 49/2014 gefordert (s. EiÜ 42/15, 5/15, 33/14). Ebenso sollen künftig Vernehmungen von Jugendlichen audiovisuell aufgezeichnet werden. Eine Unterbringung von Jugendlichen soll grundsätzlich getrennt von Erwachsenen erfolgen und Gerichtsverhandlungen sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. Nun muss der Rat den Kompromiss offiziell billigen, bevor eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt und die Umsetzungsfrist zu laufen beginnt. Mehr Informationen entnehmen Sie dem aktuellen Anwaltsblatt.
RICHTLINIE TERRORISMUSBEKÄMPFUNG: RAT ERZIELT ALLGEMEINE AUSRICHTUNG – RAT
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat am 11. März 2016 seine Position in Form einer allgemeinen Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag COM(2015) 625 final zur Terrorismusbekämpfung festgelegt (s. Video zur Diskussion). Die Richtlinie enthält zum einen Definitionen von Terrorismusstraftaten, zum anderen einen Katalog von unter Strafe zu stellenden Taten, darunter das Reisen zu terroristischen Zwecken sowie dessen Finanzierung, Erleichterung und Organisation, die Teilnahme und Durchführung terroristischer Ausbildungen und die Terrorismusfinanzierung (vgl. EiÜ 40/15). Besonders kontrovers diskutiert wurde im Rat der Artikel 9, der die Strafbarkeit der Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellt. Die allgemeine Ausrichtung beschränkt die Auslandsreisen explizit auf Reisen in Drittstaaten, was einigen der geäußerten Bedenken Rechnung trägt. Der Rechtsausschuss des Bundesrats bezweifelt in seinem Bericht etwa die Einhaltung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes sowie des Prinzips der Verhältnismäßigkeit des Artikel 9. Dessen objektiver Tatbestand bestünde aus einer Aneinanderreihung von unbestimmten Rechtsbegriffen und führe zu einer Verschiebung des Strafrechts in den Bereich der polizeilichen Prävention.
STEUERVERMEIDUNG: EINIGUNG IM RAT ÜBER AUTOMATISCHEN INFORMATIONSAUSTAUSCH VON STEUERBEHÖRDEN – RAT
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat am 8. März 2016 eine politische Einigung zum Vorschlag der Richtlinienänderung bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (COM(2016) 25) erzielt (vgl. Pressemitteilung). Diese Regeln (sog. country-by-country reporting) sollen für multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. € gelten, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind. Die jährlich von den Unternehmen abzugebenden Berichte sollen steuerrelevante Informationen wie die Höhe des Umsatzes, den Gewinn oder Verlust von Ertragsteuern, die gezahlte Einkommensteuer, die Beschäftigtenanzahl, das eingesetzte Grundkapital und den Bilanzgewinn enthalten. Die Muttergesellschaft soll diese Informationen an die Steuerbehörde des Landes der Niederlassung in der EU mitteilen. Andernfalls werden die Tochtergesellschaften verpflichtet, diese Informationen von ihren Muttergesellschaften zu verlangen. Steuervermeidung soll dadurch gezielter bekämpft werden. Der Einigung vorausgegangen war ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung (s. EiÜ 4/16). Die Richtlinienänderung erfolgt im Konsultationsverfahren, so dass es noch einer Stellungnahme des Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments bedarf. Im Mai 2016 soll die finale Annahme der Richtlinie erfolgen.
DAV BRÜSSEL AUF TWITTER: ANWALTSRELEVANTE NEWS AUS EUROPA TAGESAKTUELL – DAV
Das Brüsseler Büro des Deutschen Anwaltvereins twittert ab sofort über anwaltsrelevante Ereignisse aus Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Sie finden uns unter der Bezeichnung GermanBarAssociation @DAVbxl. Wir freuen uns, wenn Sie uns folgen.
„EUROPÄISCHE SÄULE SOZIALER RECHTE“: KOMMISSION KONSULTIERT – KOM
Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur „europäischen Säule sozialer Rechte“ vorgelegt und dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Das Fundament der Säule bilden die sozialen Ziele und Rechte, die im EU-Primärrecht – dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der Grundrechtecharta und der EuGH-Rechtsprechung – verankert sind. Ziel der Konsultation ist es, eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen sozialen „Acquis“ der EU und Überlegungen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der Gesellschaft anzustellen sowie Meinungen zum Entwurf der Säule einzuholen. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember 2016. Ihre Ergebnisse fließen in eine konsolidierte Fassung der europäischen Säule sozialer Rechte ein, deren Veröffentlichung für Frühjahr 2017 geplant ist. Nach ihrer Annahme soll die Säule als Bezugsrahmen für das Screening der Teilnahmestaaten im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen und nationale Reformen vorantreiben. Die Säule soll zunächst innerhalb des Euro-Raums errichtet werden. Andere Mitgliedstaaten können sich jedoch auf freiwilliger Basis anschließen.
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