EiÜ 10/19
HOAI: Beschränkung der Niederlassungsfreiheit – EuGH
Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) sind mit dem EU-Recht unvereinbar. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 28. Februar 2019 in der Rs. C-377/17. Am 23. Juni 2017 hatte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzu Klage erhoben. Sie vertritt die Ansicht, die Mindest- und Höchstsätze in der HOAI beeinträchtigten die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der EU (s. EiÜ 37/16). Der Generalanwalt hält die streitigen Mindest- und Höchstsätze ebenfalls für eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, die mit Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 lit. g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie) unvereinbar sei. Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes und der Gewährleistung einer hohen Qualität der Dienstleistungen seien die Mindestsätze weder geeignet noch erforderlich, um diese Ziele zu erreichen. Die Höchstsätze seien zwar geeignet, den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, jedoch ebenfalls nicht erforderlich. Stattdessen wären weniger einschneidende Maßnahmen als Mindest- und Höchstsätze ausreichend, wie beispielsweise berufsethische Normen, Haftungsregelungen, Informationspflichten und offizielle Preisorientierungen. Das Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.
Praxisleitfaden für die Verwendung von e-Curia – CCBE
Wie funktioniert das Online-System zur elektronischen Einreichung und Zustellung von Verfahrensdokumenten in EU-Gerichtsverfahren (e-Curia) und was müssen Anwälte bei der Nutzung des Systems beachten? Diese Fragen beantwortet der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) in seinem 2019 veröffentlichten Praxisleitfaden (auf Englisch/Französisch verfügbar), der das Benutzerhandbuch des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (auf Deutsch verfügbar) zur Nutzung von e-Curia ergänzen soll. In dem Leitfaden wird zunächst geschildert, was genau e-Curia ist, wie die Registrierung und Erstellung eines persönlichen Zugangskontos erfolgt und welche Punkte in den allgemeinen Nutzungsbedingungen von besonderer Relevanz sind. Ferner wird in dem Leitfaden darauf eingegangen, welche Schritte nach dem Zugang zu e-Curia zur reibungslosen Verwendung notwendig sind. Außerdem werden wichtige technische Hinweise zur Einreichung von Dokumenten dargelegt und die häufigsten Fehler bei der Verwendung von e-Curia aufgezeigt. Schließlich wird in dem Leitfaden für den Fall von technischen Problemen auf alternative Möglichkeiten zur Einreichung oder dem Abruf von Dokumenten hingewiesen. Während die Verwendung von e-Curia für Verfahren vor dem EuGH noch freiwillig ist, besteht seit dem 1. Dezember 2018 für Verfahren vor dem Gericht der EU (EuG) eine Nutzungspflicht.
Vertragsverletzungsverfahren zur Berufsqualifikationsrichtlinie – KOM
Die EU-Kommission geht den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht-ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen 2013/55/EU. Nachdem sie diesbezüglich Ende Januar Vertragsverletzungsverfahren durch Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedsstaaten eröffnet hatte (s. EiÜ 4/19), wurden nun am 7. März 2019 weitere Schritte gegen 26 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, eingeleitet (s. Pressemitteilung). An Deutschland und 23 weitere Mitgliedsstaaten wurden mit Gründen versehene Stellungnahmen versandt, an zwei weitere Staaten ergänzende Aufforderungsschreiben. Konkret in Deutschland kritisiert die EU-Kommission eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie bezüglich des Vorwarnmechanismus, der Möglichkeit des partiellen Zugangs zur Berufstätigkeit, der Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen sowie der Transparenz und Verhältnismäßigkeit der regulatorischen Hindernisse. Damit wiederholt sie Forderungen, die sie bereits im Rahmen ihrer Mitteilung von Januar 2017 zu Reformempfehlungen bei der Berufsreglementierung im Rahmen des Dienstleistungspakets vorgebracht hatte (s. EiÜ 2/17). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit zu reagieren, bevor die EU-Kommission über eine mögliche Klage vor dem EuGH entscheiden kann.
Fortschritt bei Reform der Verbraucherrichtlinien – Rat
Auch der Rat möchte die Modernisierung und Durchsetzung des Verbraucherrechts voranbringen und hat am 1. März 2019 seine Verhandlungsposition zur geplanten Reform der Verbraucherrichtlinien angenommen (s. Pressemitteilung). Insgesamt vier Richtlinien (93/13/EEC, 98/6/EC, 2005/29/EC und 2011/83/EU) sollen nach Vorschlag der EU-Kommission COM(2018) 185 überarbeitet werden (s. EiÜ 15/18). Der Fokus liegt auf einer Neuregelung der Sanktionen bei Verstößen, dem Individualrechtsschutz für Verbraucher und mehr Transparenz in Online-Shops, vor allem hinsichtlich der Informationspflichten von Händlern. In seinem Verhandlungsmandat (nur auf Englisch verfügbar) unterstützt der Rat das Vorhaben der EU-Kommission im Wesentlichen. Leichte Abweichungen betreffen die Regelung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Verbraucherschutzvorschriften. So spricht sich der Rat für einen nicht abgeschlossenen Kriterienkatalog mit Indizwirkung aus, an dem sich die Mitgliedstaaten bei der Regelung nationaler Sanktionen orientieren können. Darüber hinaus sollen Händler besser darüber aufklären, wie Rankings von Such- und Angebotsvorschlägen zustande kommen. Insbesondere muss für Kunden verständlich sein, ob es sich bei konkreten Vorschlägen um bezahlte Werbung handelt. Der Rat wird nun Gespräche mit dem EU-Parlament, das seinen Berichtsentwurf zu dem Vorschlag Ende Januar 2019 angenommen hatte, aufnehmen, um die Möglichkeiten für eine Einigung in erster Lesung zu sondieren.
Rechtstaatlichkeit in Deutschland insgesamt stabil – WJP
Insgesamt hat sich die Lage der Rechtsstaatlichkeit weltweit im letzten Jahr in mehr Ländern verschlechtert als verbessert, in Deutschland ist sie aber stabil. Das geht aus dem Rule of Law Index 2019 des World Justice Projects hervor, einem Verbund wissenschaftlicher Vereinigungen, der u.a. auch einen jährlichen weltweiten Bericht zum Zugang zum Recht herausgibt. Deutschland verbleibt global mit einem Wert von 0,84 (Skala von 0 bis 1) auf Platz sechs. Nicht unter den besten zehn Ländern ist Deutschland bei den Kriterien Ordnung und Sicherheit (Platz 15), Transparenz der Regierung (Platz 11) sowie der Abwesenheit von Korruption (Platz 12). Angeführt wird das globale Ranking von Dänemark, Norwegen und Finnland, den letzten Platz hält Venezuela. Unter den EU-Mitgliedsstaaten rutscht Ungarn vier Plätze auf Platz 57 ab (0,53) und ist im regionalen Vergleich damit auf dem letzten, unter den einkommensstarken Staaten auf dem vorletzten Platz. Rumänien verliert zwei Plätze und liegt damit nun auf Platz 31 (0,64), Polen befindet sich mit einem Wert von 0,66 auf Platz 27. Der Bericht umfasst 126 Staaten und basiert auf 120.000 Haushaltsbefragungen sowie 3.800 Experteninterviews. Bewertungskriterien sind etwa Einschränkung von Regierungsgewalt, Abwesenheit von Korruption, Transparenz der Regierung, Grundrechte, Ordnung und Sicherheit, Rechtsdurchsetzung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Noch ein langer Weg bis zur Abschaffung der Todesstrafe – EP
Trotz großer Fortschritte gebe es noch viel zu tun, um die Todesstrafe endgültig weltweit abzuschaffen. Dies war der Konsens beim 7. Weltkongress gegen die Todesstrafe vom 26. Februar bis 1. März 2019 in Brüssel, der auch vom EU-Parlament unterstützt wurde. In mehreren Panels zum Engagement von Anwaltsvereinen und zur strategischen Prozessführung wurde dabei auch die Rolle der Anwaltschaft im Einsatz gegen die Todesstrafe betont. Vertreter von Anwaltsorganisationen u.a. aus Frankreich, Japan, Belgien, Puerto Rico und den USA berichteten, dass den Angeklagten oft überhaupt der Zugang zu einem Anwalt fehle, sodass sie ohne Rechtsbeistand zum Tode verurteilt werden. Daher sei es wichtig, sich solidarisch mit Angeklagten und bereits Verurteilten zu zeigen, internationalen Druck zu erzeugen sowie die Angeklagten, aber auch ihre Anwälte, zu unterstützen. Die Anwaltschaft könne dabei ihre politische Funktion ausnutzen und Aktivismus betreiben, müsse aber auch Ressourcen bereitstellen, um bislang zu wenig existierende Spezialisten auszubilden, die in Prozessen die richtigen Maßnahmen ergreifen und prozessstrategisch gegen die Todesstrafe vorgehen könnten. Hierdurch könnten Präzedenzentscheidungen erreicht werden, die einen wichtigen Schritt in Richtung einer systematischen Veränderung darstellen.
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