EiÜ 10/2023
ERA Young Lawyers Academy: DAV sucht 20 Teilnehmer:innen – DAV/ERA
Der DAV darf insgesamt 20 Referendar:innen und Anwält:innen mit maximal drei Jahren Zulassung für vier hochkarätige 10-tägige Intensivseminare zum Europarecht benennen. Die Seminare der „ERA European Young Lawyers Academy“ werden von der Europäischen Rechtsakademie organisiert und von der EU finanziell unterstützt. Sie finden in Trier und Straßburg statt und haben das Hauptziel, das Bewusstsein für Querschnittsbereiche des EU-Rechts zu schärfen. Melden Sie sich jetzt per Email an assistenz@eu.anwaltverein.de, anwenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem der vier Seminare haben und geben Sie Ihren Wunschzeitraum an: 12. Juni 2023 bis 21. Juni 2023, 27. November 2023 bis 6. Dezember 2023, 22. Januar 2024 bis 31. Januar 2024 oder 14. Oktober 2024 bis 23. Oktober 2024. Ihr Teilnehmerbeitrag beträgt 250 €. Hotel- und Cateringkosten sowie 200 € Reisekosten werden von der ERA getragen.
30 Jahre Binnenmarkt: Weiterer Abbau von Hemmnissen gefordert – KOM
Im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des EU-Binnenmarktes (s. dazu EiÜ 03/23) hat die EU-Kommission am 16. März 2023 ihre Mitteilung „The Single Market at 30“ veröffentlicht. Auf nationaler Ebene sollen einerseits bestehende Markthemmnisse abgebaut, andererseits neue Hemmnisse verhindert werden. Die EU-Kommission legt hier ihren Fokus vorrangig auf den freien Dienstleistungsverkehr. Hier seien, so die Kommission unter Verweis auf das Scoreboard, zwischen 2007 und 2021 kaum Fortschritte bei der Beseitigung regulatorischer Hindernisse betreffend den freiberuflichen, ausdrücklich auch juristischen Dienstleistungen erzielt worden. Es soll geprüft werden, inwiefern die Mechanismen der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie, welche auf freie Berufe anwendbar sind, auch ganz allgemein auf Dienstleistungen angewandt werden könnten. Zu diesem Zweck wird sie das Notifizierungsverfahren der Dienstleistungsrichtlinie anpassen und zusätzliche gezielte Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Anwendung dieser Verhältnismäßigkeitskriterien vorlegen. Zur Beseitigung von Binnenmarkthindernissen plant die EU-Kommission zudem die Schaffung einer eigenen nationalen Binnenmarktstelle in jedem Mitgliedstaat als zentrale Anlaufstelle.
SCHUFA-Scoring verstößt gegen DSGVO – EuGH
Auskünfte von privaten Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA über die Kreditfähigkeit einer Person stellen einen Verstoß gegen Unionsrecht dar. Diese Position vertritt Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen vom 16. März 2023 in der Rechtssache C-634/21 und in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 (vgl. Pressemitteilung). Durch SCHUFA Scoring-Werte wird auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens wie der Rückzahlung eines Kredits prognostiziert. Betroffene Personen sahen in diesem Verfahren eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und verlangten die Löschung der gespeicherten Daten. Pikamäe führt aus, dass es sich bei der durch Wirtschaftsauskunfteien vorgenommenen automatisierten Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditfähigkeit einer Person um eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung handelt. Diese stellt einen Verstoß gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO dar. Außerdem hält Pikamäe die Speicherung der Daten bei der SCHUFA auf Grundlage der DSGVO für nicht rechtmäßig, wenn die personenbezogenen Daten über eine Insolvenz aus den öffentlichen Registern bereits gelöscht worden. Die SCHUFA darf Daten somit nicht länger speichern als die Verzeichnisse selbst. Tut sie dies trotzdem, haben die Betroffenen ein Recht auf Löschung. Der EuGH ist an die Schlussanträge nicht gebunden.
Fokus auf dem Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen – EP
Am 15. März 2023 hat das Plenum des EU-Parlaments über zwei Themen debattiert, die den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie -spezifischer- den Aktivismus von Frauen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit betreffen. Der Initiativbericht über die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger:innen wurde am 16. März vom Plenum angenommen. Aktivist:innen sollen hierdurch stärker unterstützt und geschützt werden, insbesondere in autoritären Regimen und Ländern, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten wirtschaftliche Beziehungen pflegen. Dem Bericht zufolge bedarf es neben der Ermittlung von Verbündeten in den Behörden und Institutionen von Drittländern einer besseren Finanzierung nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Ferner soll der missbräuchliche Einsatz von Überwachungstechnologien gegenüber Menschenrechtsverteidiger:innen bekämpft und die Ausstellung von Visa durch ein unionsweites System für Mehrfachvisa für gefährdete Aktivist:innen erleichtert werden. Das zweite Thema betrifft Aktivismus von Frauen – Menschenrechtsverteidigerinnen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Hier steht die Abstimmung im Plenum noch aus.
Zivilgesellschaftliche Organisationen schützen und fördern! – Rat
Der Rat hat am 10. März 2023 Schlussfolgerungen zur Rolle des zivilgesellschaftlichen Raums für den Schutz und die Förderung der Grundrechte in der EU gebilligt (vgl. PM). Sie knüpfen an den Jahresbericht der EU-Kommission über die Anwendung der EU-Grundrechtecharta an (s. EiÜ 04/23). In den Schlussfolgerungen wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach Art. 12 der Charta als wesentliche Grundlage einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft benannt. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger tragen entscheidend zur Rechtsstaatlichkeit bei, weshalb die Ausübung ihrer Rechte nicht ungerechtfertigt eingeschränkt werden darf. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv Maßnahmen zum Schutz, der Unterstützung sowie der Stärkung dieser Akteure zu ergreifen. Es sei notwendig, sie vor möglichen Bedrohungen, Angriffen und Verleumdungskampagnen zu bewahren. Hinsichtlich finanzieller Ressourcen soll der Zugang zu solchen verbessert sowie die anschließende Verteilung durch transparente Kriterien fairer ausgestaltet werden. Die EU-Kommission wird ebenso ersucht, eine angemessene Finanzierung bereitzustellen. Des Weiteren betont der Rat die Relevanz eines offenen Dialogs mit den Organisationen und deren Einbeziehung in politische oder legislative Prozesse.
Informationsaustausch zur Strafverfolgung: Mehr Datenschutz – EP
Die unionsweite Zusammenarbeit zur Strafverfolgung soll vereinfacht werden. Der Bericht des EU-Parlaments zum Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden wurde am 14. März 2023 im Plenum in Straßburg angenommen. Im Dezember 2021 hatte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, welcher Teil des EU-Kodex zur verbesserten polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität (vgl. EiÜ 40/21) war. Im Mittelpunkt der Richtlinie steht die Steigerung der Effizienz beim Austausch von Informationen zur Aufdeckung, Verhütung und Untersuchung von grenzüberschreitender Kriminalität wie Drogenhandel, Cyberkriminalität oder Terrorismus. Es ist vorgesehen, dass in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Kontaktstelle eröffnet wird, welche Informationsersuchen an andere Mitgliedsstaaten stellt und solche beantwortet. Der Austausch soll über ein einheitliches elektronisches Fallbearbeitungssystem erfolgen. Um den in Art. 7 und 8 der Charta und Art. 16 AEUV festgelegten Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, hat das EP einige Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen. So dürfen personenbezogene Daten nur solange im System gespeichert bleiben, bis alle betroffenen Behörden sie herunterladen können, maximal jedoch vier Wochen. Danach werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Außerdem sind Schutzvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff und Missbrauch vorgesehen.
Blockierte Antidiskriminierungsrichtlinie: Parlament fordert Bewegung – EP
Im Plenum des EU-Parlaments wurde am 15. März 2023 über den Vorschlag der horizontalen Antidiskriminierungsrichtline diskutiert. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag bereits vor fast 15 Jahren vorgelegt, der Rat blockiert die Richtlinie jedoch bis heute. Zweck der Richtlinie ist die Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, aufgrund des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zur Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 13 Abs. 1 EG-Vertrag). Vorgesehen ist z. B. die Umkehr der Beweislast, sodass die beklagte Partei beweisen muss, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliegt. Außerdem muss jeder Mitgliedsstaat eine Stelle benennen, die sich mit der Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes befasst. Zudem soll es wirksame und abschreckende Sanktionen z. B. in Form von Schadensersatz an Opfer geben. Im Plenum drängten EU-Parlament und EU-Kommission auf eine schnellstmögliche Annahme der Richtlinie durch den Rat. Dieser versicherte, das Thema stehe auf der Tagesordnung für Debatten in den nächsten Wochen, verwies jedoch auf große Schwierigkeiten bei der Annahme aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit.
Neue Initiativen im Migrationsmanagement – KOM
Neue Initiativen sollen das europäische Grenzmanagement stärken und Rückführungen beschleunigen (vgl. Pressemitteilung). Die EU-Kommission hat am 14. März 2023 eine Mitteilung (in Englisch) über den strategischen Rahmen für das integrierte europäische Grenzmanagement für die nächsten fünf Jahre und eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen und zur Beschleunigung von Rückführungen angenommen. Die Mitteilung stellt einen koordinierten Rahmen für die nationalen Grenzbehörden und Frontex dar. Zu den Kernprioritäten gehören u. a. Grenzkontrollen. Diese sollen durch groß angelegte IT- und behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Migrationssteuerung und der Krisenvorsorge beitragen. Zudem soll auch ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem priorisiert werden. Dabei wird die Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und den europäischen Agenturen ein Schwerpunkt sein. Für einen Rückführungsmechanismus im Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit hatte sich auch der Rat im Juni letzten Jahres ausgesprochen (vgl. EiÜ 23/22). Mit der Empfehlung zur Beschleunigung von Rückführungen gibt die EU-Kommission zudem Leitlinien für die Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen vor. Neben der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sind eine effiziente Rückführung sowie Anreize für die freiwillige Rückkehr von wesentlicher Bedeutung. Nun obliegt es Frontex und den Mitgliedstaaten, diese strategische Ausrichtung umzusetzen.
Missbräuchliche Klausel = Nichtigkeit des Verbrauchervertrags? – EuGH
Am 16. März 2023 entschied der EuGH (C-6/22) zu den Folgen der Feststellung einer missbräuchlichen Klausel in einem Verbrauchervertrag sowie der daraufhin möglicherweise erforderlichen Nichtigerklärung des Vertrags. Im Ausgangsverfahren wandten sich die klagenden Verbraucher gegen die Koppelung einer zurückzuzahlenden Darlehenssumme an eine ausländische Währung (Schweizer Franken). Sie machen die Missbräuchlichkeit dieser Koppelung unter Verweis darauf geltend, dass mangels spezifischer Regelungen im Vertrag der verwendete Wechselkurs nach Ermessen der Bank festgelegt wurde. Das vorlegende polnische Gericht ist der Ansicht, dem Antrag der Kläger auf Aufhebung der Klauseln und Nichtigerklärung des Vertrags nachkommen zu müssen, auch wenn sich hieraus nachteilige Folgen für die Verbraucher ergäben. Der EuGH entschied u. a., dass die Folgen der Nichtigerklärung des Vertrags wegen einer missbräuchlichen Klausel mit Blick auf den Verbraucherschutz nach Art. 6 Abs. 1 RL 93/13 durch nationales Recht insbesondere dadurch zu regeln sind, dass für den Verbraucher die Wiederherstellung der Sach- und Rechtslage ohne die missbräuchliche Klausel gewährleistet ist. Ferner entschied der EuGH, dass die sich durch die Aufhebung einer missbräuchlichen Klausel ergebenden Lücken seitens der Gerichte nicht durch nicht dispositive Vorschriften des nationalen Rechts geschlossen werden dürfen.
Kommentare