Europa im Überblick, 10/2025

Adopted: Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung – Europarat

Am 12. März 2025 hat das Ministerkomitee des Europarates die Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung final angenommen, siehe dazu das Statement von DAV-Präsident Stefan von Raumer sowie die Pressemitteilung des Europarates. Die Konvention, zu deren Mitinitiatoren der DAV zählt, sichert anwaltliche Grundwerte erstmals in rechts­ver­bindlicher Form auf Ebene des Europarates ab und stärkt grundlegende Prinzipien wie die Vertrau­lichkeit der Mandats­be­ziehung und den Schutz des anwalt­lichen Berufs­ge­heim­nisses. Der DAV hatte zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer auf Ebene des CCBE in zahlreichen Verhandlungsrunden zur Ausarbeitung des Konventionstexts beigetragen. Der angenommene Text („Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer”) ist hier abrufbar. Zum Inkrafttreten bedarf es der Ratifikation durch mindestens 8 Staaten, davon 6 Mitglieder des Europarates. Am 13. Mai 2025 wird die Konvention in Luxemburg zur Unterzeichnung durch die Staaten ausgelegt werden.

Stellungnahme zur Europäischen Strategie für die innere Sicherheit – DAV

Der DAV unterstützt die Zielsetzung der geplanten Europäischen Strategie für innere Sicherheit, warnt jedoch bei der geplanten Ausweitung von Datenzugriffsrechten vor schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte und insb. die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation. Der DAV äußerte sich zu der geplanten Europäischen Strategie für Innere Sicherheit in seiner Stellungnahme Nr. 10/2025 im Rahmen der durch die EU-Kommission durchgeführte Konsultation (vgl. bereits EiÜ 6/25). Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene sieht der DAV ebenso kritisch wie die Weiterverfolgung des Kommissionsvorschlags zur Chatkontrolle (CSAM-Verordnung). Der DAV spricht sich zudem gegen die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus. In Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung mit Mitteln der künstlichen Intelligenz fordert der DAV transparente Regelungen sowie effektive Kontrollmechanismen, um den rechtsstaatlichen Grundsätzen Rechnung zu tragen. Schließlich fordert der DAV zur Vermeidung unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe auch Rechtsklarheit durch rechtssichere, europäische Definitionen im Bereich der inneren Sicherheit.

Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vorgeschlagen – KOM

Die EU-Kommission hat am 11. März 2025 ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem vorgeschlagen. Hierzu hat die Kommission einen Entwurf (auf Englisch) für eine Verordnung zur Etablierung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, veröffentlicht. Hierdurch soll unter Aufhebung des bisherigen Regelungsrahmens ein vereinheitlichter Rechtsrahmen für Rückführungen geschaffen werden, um das Migrations- und Asylpaket (vgl. EiÜ 19/24) zu ergänzen. Der Verordnungsvorschlag sieht die Einführung einer Europäischen Rückkehranordnung vor sowie die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen unter den Mitgliedsstaaten. Auch sollen stärkere sanktionsbewährte Kooperationspflichten für betroffene Drittstaatsangehörige eingeführt werden sowie strengere Vorschriften für Personen gelten, die ein Sicherheitsrisiko beispielsweise dadurch darstellen, dass sie straffällig geworden sind. Ebenfalls in den Vorschlag aufgenommen wurde die Möglichkeit sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten (sogenannte „return hubs“), mit denen ein entsprechendes Abkommen unter der Voraussetzung geschlossen wurde, dass diese internationale Menschenrechtsstandards, sowie das Refoulement-Verbot beachten. Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag beraten.

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Union der Kompetenzen – KOM

Die Kommission will die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union durch eine bessere grenzüberschreitende Kompetenzanerkennung stärken. Das ist das Ziel der am 5. März 2025 vorgestellten Strategie „Union der Kompetenzen“, die nicht-legislative und legislative Maßnahmen ankündigt. Eine für 2026 geplante „Initiative für die Übertragbarkeit von Kompetenzen“ soll die Anerkennung von Qualifikationen in der EU erleichtern. Dazu soll ein Legislativvorschlag zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Arbeitnehmern in regulierten und unregulierten Berufen geprüft werden. Dieser könnte auf bestehenden Transparenzinstrumenten aufbauen, die das Verständnis, die Vergleichbarkeit, das Vertrauen und die Akzeptanz von Fähigkeiten und Qualifikationen in den Mitgliedstaaten sicherstellen sollen. Zweitens wird die Kommission, aufbauend auf dem Bericht über die Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG, Maßnahmen zur weiteren Erleichterung der Anerkennungsverfahren für regulierte Berufe prüfen, insbesondere durch die Nutzung digitaler Instrumente. Drittens wird sie prüfen, ob sie gemeinsame Regeln für einfachere Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen vorschlagen soll.

Generalanwalt: Polens Verfassungsgerichtshof verletzt EU-Recht – EuGH

Generalanwalt Dean Spielmann hat eine Vertragsverletzungsklage (Rs. C-448/23) der EU-Kommission gegen Polen als begründet eingestuft. In seinen Schlussanträgen vom 11. März 2025 stellte er fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Juli und 7. Oktober 2021 den Vorrang, die Autonomie und die Wirksamkeit des Unionsrechts (Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 279 AEUV) missachtet habe. Dies stelle eine „beispiellose Rebellion“ gegen die Grundprinzipien der Unionsrechtsordnung dar. Polen hat die Verstöße gegen die Verpflichtungen aus den Vertragsbestimmungen anerkannt. Der polnische Verfassungsgerichtshof hatte die Urteile des EuGH (insbesondere C-487/19, vgl. dazu EiÜ 31/21) zur Unabhängigkeit der Justiz für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass nationale Gerichte nicht verpflichtet seien, unionsrechtswidrige Bestimmungen unangewendet zu lassen. Damit wurde die Anwendung des EU-Rechts in Polen faktisch untersagt. Zudem schlägt der Generalanwalt vor, festzustellen, dass der Verfassungsgerichtshof wegen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei Richtern des polnischen Verfassungsgerichts im Jahre 2015 sowie der Präsidentin im Jahr 2016 nicht den Anforderungen an ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht genügt. Spielmann betonte, dass sich Polen nicht auf seine Verfassungsidentität berufen könne, um EU-Recht außer Kraft zu setzen. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Mehrwertsteuerpaket angenommen – Rat

Der Rat der EU hat das Gesetzgebungspaket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ angenommen, um die EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer, insbesondere die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG an den digitalen Wandel anzupassen, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (vgl. PM). Das 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagene Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung mit folgenden zentralen Änderungen: Bis 2030 werden Mehrwertsteuermeldepflicht für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen, vollständig digitalisiert (vgl. EiÜ 43/22, 38/24). Online-Plattformen müssen in bestimmten Fällen Mehrwertsteuer für Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderung abführen, wenn einzelne Dienstleister keine Mehrwertsteuer erheben. Kleine und mittlere Unternehmen können von dieser Pflicht ausgenommen werden (vgl. EiÜ 06/25). Zudem sollen grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Mehrwertsteuerregistrierung nicht mehr in allen Mitgliedsstaaten, in denen sie tätig sind, eine kostspielige Mehrwertsteuerregulierung vornehmen müssen, sondern zentrale Meldestellen verbessert und ausgeweitet werden. Das Gesetzespaket tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Parlamentsdebatte zur Verordnung zur Anerkennung der Elternschaft – EP

Das Europäische Parlament hat am 12. März 2025 den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die Anerkennung der Elternschaft diskutiert. Der Gesetzgebungsvorschlag sieht einheitliche Regelungen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung der Elternschaft in der Europäischen Union vor (vgl. EiÜ 08/23, 42/22; 19/21). Ziel ist es, die Rechte von Kindern zu schützen, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen umziehen, indem sichergestellt wird, dass die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Im Rat dauern die Arbeiten an dem Vorschlag jedoch an, besonders umstritten ist hier das Thema Leihmutterschaft sowie die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern, vgl. die Parlamentsmitteilung. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme Nr. 07/2023 den Vorschlag grundsätzlich begrüßt, jedoch Nachbesserungen bei den Regelungen der gerichtlichen Zuständigkeit angemahnt sowie gefordert, die Voraussetzungen für die mitglied­staatliche Implemen­tierung der Eltern­schaft, die in Drittstaaten begründet wurde, zu berücksichtigen.

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