Irisches Gericht erkennt polnischen Haftbefehl nicht an – EuGH
Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 (Rs. 2013 295 EXT;2014 8 EXT; 2017 291 EXT), dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Es setzte daher das Verfahren aus und plant nun, dem EuGH die Sache im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV vorzulegen. Im Mai 2017 wurde der polnische Verdächtige auf Grund eines Europäischen Haftbefehls wegen Handels mit Betäubungsmitteln in Irland festgenommen. Die Richterin führte aus, dass die Veränderungen in Polen so immens seien, dass es keine Garantie gäbe, dass die polnischen Gesetze noch verfassungsgemäß seien (Rn. 132). Daher könne es keine Auslieferungsentscheidung treffen, bevor nicht sichergestellt sei, dass die Werte von Art. 2 EUV in Polen eingehalten werden und die auszuliefernde Person nicht dem Risiko einer eklatanten Rechtsverweigerung ausgesetzt werde. Der Fortgang des Verfahrens kann angesichts des von der EU-Kommission am 20. Dezember 2017 eingeleiteten Art. 7-(EUV)-Verfahrens zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit Spannung erwartet werden.
Mitglieder des neuen TAX3-Sonderausschusses benannt – EP
Das EU-Parlament hat am 14. März 2018 die 45 Mitglieder des neuen TAX3-Sonderausschusses benannt (s. EiÜ 9/18). In den Aufgabenbereich des Ausschusses werden u.a. auch die Überprüfung nationaler Systeme zu Steuerprivilegien, der Mehrwertsteuerbetrug und Steuervorschriften in der digitalen Wirtschaft gehören (siehe Pressemitteilung). Zu den Mitgliedern des Sonderausschusses zählen u.a. Markus Ferber (EVP), Werner Langen (EVP), Peter Simon (S&D) und Sven Giegold (Grüne/EFA). Am 22. März 2018 wird der Sonderausschuss erstmals zusammenkommen und den Vorsitz sowie den Berichterstatter wählen. Das Mandat des Ausschusses ist auf zwölf Monate angelegt.
Meldepflichten von Anwälten bei grenzüberschreitender Steuerplanung – RAT
Die EU-Finanzminister haben im Rat am 13. März 2018 eine politische Einigung (bislang nur in englischer Sprache) bezüglich des Richtlinienvorschlags COM(2017) 355 über verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich meldepflichtiger grenzüberschreitender Steuermodelle erzielt (s. EiÜ 25/17). Demnach sollen Intermediäre wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Buchhalter Steuerplanungsmodelle sanktionsbewährt melden, die gemäß im Anhang des Richtlinienvorschlags festgelegten Kennzeichen als potenziell aggressiv gelten. Dem Ratstext nach können die Mitgliedstaaten Maßnahmen vorsehen, um den Berufsgeheimnisträgern die Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht nach nationalem Recht zu ermöglichen. Dies war im Kommissionsvorschlag noch verpflichtend für die Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Rat wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen vorliegen. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf nationaler Ebene haben sich die Finanzminister der Länder am 8. März in Berlin ergänzend zur o.g. Richtlinie auf Eckpunkte zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen geeinigt (s. Pressemitteilung).
Skimming, Phishing, Pharming – EU will Betrugsbekämpfung stärken – RAT
Am 9. März 2018 hat der Rat seinen Standpunkt (bislang nur in englischer Sprache) zum Richtlinienvorschlag COM(2017) 489 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln festgelegt. Der Richtlinienvorschlag sieht u.a. Definitionen von Zahlungsinstrumenten und virtuellen Währungsmitteln und Vorschriften zu Straftatbeständen, der Mindesthöhe von Strafen sowie zur Haftung juristischer Personen vor. Der Rat hat in seiner Verhandlungsposition insbesondere Regelungen in Artikel 11 zur gerichtlichen Zuständigkeit geändert und die Liste vorbereitender Straftaten im Sinne des Artikels 4 ausgeweitet. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen sieht der Rat zudem keine Regelungen zum Opferschutz vor. Im Europäischen Parlament ist der LIBE-Ausschuss federführend für den Richtlinienvorschlag zuständig.
Einkommen während des Elternurlaubes soll mindestens 75 % betragen – EP
Das Einkommen bei Elternurlaub und dem Urlaub zur Pflege von Angehörigen soll mindestens 75 % des bisherigen Bruttogehaltes betragen und sich nicht am Krankengeld orientieren. Dadurch soll unionsweit ein einheitliches Mindestniveau gelten. Das geht aus dem am 6. März 2018 in dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) veröffentlichten Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission COM(2017) 253 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hervor. Berichterstatter David Casa (EVP) begrüßt insgesamt den Richtlinienvorschlag, möchte jedoch die Bedürfnisse von kleineren Unternehmen besser berücksichtigen. Zu diesem Zweck spricht er sich u.a. für eine Reduzierung des Alters des Kindes von 12 auf 10 Jahren aus, bis zu dem mindestens Elternurlaub oder flexible Arbeitsregelungen in Anspruch genommen werden können. In Erweiterung des Richtlinienvorschlags spricht sich der Berichtsentwurf nicht nur für den zehntätigen Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt, sondern auch anlässlich einer Adoption aus. Diese Unklarheit hatte auch der DAV in seiner Stellungnahme 45/2017 (s. EiÜ 26/17) erkannt. Bis zum 13. April 2018 können nun die anderen EU-Parlamentarier noch weitere Änderungsanträge vorschlagen.
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