Europa im Überblick, 11/2025

Aktualisierte Leitlinien zu Cloud Computing – CCBE

Der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat seine Leitlinien bezüglich der Nutzung von Cloud-Computing durch Anwält:innen aktualisiert. Die erste Version der Leitlinien aus dem Jahr 2012 bedurfte einer dringenden Anpassung an aktuelle Gesetzgebung, technologische Entwicklungen und die aktuelle Rechtspraxis. Die Leitlinien (abrufbar in englischer Sprache hier), informieren umfassend über Chancen und Risiken des Einsatzes von Cloud-Diensten im anwaltlichen Berufsalltag. Cloud-Dienste ermöglichen den gleichzeitigen und flexiblen Datenzugriff von verschiedenen Geräten und Standorten sowie mehr Speicherplatz und Rechenleistung. Das Sammeln, Speichern und Verarbeiten von Daten in der Cloud birgt jedoch gewisse Risiken, insbesondere, wenn die Datenspeicherung im Ausland erfolgt. Die Leitlinien schärfen daher Bewusstsein für technische und rechtliche Fragestellungen im Umgang mit Cloud Computing und bieten einen Überblick über geeignete Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Kanzleinutzung. Zentrale Themen wie Vertraulichkeit, Datenkontrolle, allgemeine Cybersicherheit und die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten werden ausführlich beleuchtet. Daneben bieten die Leitlinien Hinweise zur Risikoanalyse sowie notwendige Maßnahmen im Interesse des Schutzes sensibler Mandantendaten.

Europäischer Gerichtshof so beschäftigt wie noch nie – EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2025 Statistiken zur Rechtspre­chungs­ak­tivität im Jahr 2024 veröffentlicht. Auch 2024 verzeichnete das Gericht mit 922 erledigten Rechtssachen ein deutliches Wachstum, während es ihm gelungen ist, den Bestand an anhängigen Rechtssachen erheblich zu verringern. Mit einem Wachstum von 12% wurden dem Gerichtshof 2024 920 Fälle vorgelegt. Hauptthemen waren Verbraucher- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Währungspolitik und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Ländervergleichend sticht mit der höchsten jemals von ihnen gestellten Vorabentscheidungsersuchen (98) vor allem Italien hervor, wohingegen Deutschland mit 66 Ersuchen (2020: 140) auf seinem Tiefstand von 2015 angekommen ist. Insgesamt wurden 863 Fälle erledigt, eine Steigerung um 10%, fast identisch mit dem Rekordjahr von 2019. Wesentlich hierbei war die Gesetzesreform, die im Oktober 2024 in Kraft trat und bestimmt, dass der EuGH Vorabentscheide zu spezifischen Themen an das Gericht der Europäischen Union abtreten kann (vgl. EiÜ 33/24). Mit der höchsten jemals gezählten Anzahl an anhängigen Verfahren (1206) vor dem EuGH im Dezember 2024, wird deutlich wie notwendig diese Reform für eine ausgewogenere Aufgabenverteilung zwischen den Gerichten ist. Hervorzuheben ist der deutliche Zuwachs an Entscheidungen (2024: 74, 2023: 36) durch die Große Kammer des EuGHs (vgl. zur Statistik 2023 EiÜ 13/24).

Ausschluss aus Anwaltskammer verstößt gegen EMRK – EGMR

Der Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Anwaltskammer nur wenige Tage nach seiner Wiederaufnahme aufgrund der Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen für einen früheren Zeitraum stellt einen Verstoß gegen das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 18. März 2025 in der Rechtssache Farhad Mehdiyev v. Azerbaijan (Beschwerde-Nr. 36057/18). Der Antragsteller hatte 2012 seine Mitgliedschaft in der Anwaltskammer beendet, beantragte jedoch 2016 die Wiederaufnahme. Nach Bekanntwerden offener Mitgliedsbeiträge aus seiner früheren Mitgliedschaft wurde die Wiederaufnahme allerdings von der Anwaltskammer widerrufen. Die Aufhebung der Wiederaufnahme des Antragsstellers erfolgte jedoch ohne gerichtliches Urteil, obwohl dies im konkreten Fall nach aserbaidschanischem Recht erforderlich gewesen wäre. Der EGMR rügte daher das der Anwaltskammer uneingeschränkt eingeräumte Ermessen, eine zuvor getroffene Zulassungsentscheidung zur Anwaltskammer jederzeit widerrufen zu können. Diese Praxis führe zu einem Mangel an klaren gesetzlichen Regelungen und wirksamen Schutzmechanismen gegen Missbrauch oder Willkür.

Stage international 2025 – Rechtsanwaltskammer Paris

Auch in diesem Jahr können sich Junganwält:innen mit Französischkenntnissen aus der ganzen Welt für ein zweimonatiges Praktikum in Paris bewerben. Diese können im Oktober und November an der Pariser Anwalts­schule (École de Formation du Barreau - EFB) Einblicke in das materielle französische Recht und seine praktische Anwendung erhalten. Themen des Praktikums sind das französische Rechtssystem, Berufsrecht sowie neue Herausforderungen für die Anwaltschaft, etwa im Umgang mit neuen Technologien. Neben dem Besuch von Gerichtsverhandlungen und den großen französischen Institutionen, dient das Praktikum dem Austausch und der Vernetzung der internationalen Teilnehmer:innen. Interessierte müssen unter 40 Jahre alt sein und über hinreichende Französischkenntnisse verfügen. Eine Bewerbung ist bis zum 16 April hier möglich.

Ehescheidung: Kriterien des „gewöhnlichen Aufenthaltsorts“ - EuGH

Der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Ehepaares im Sinne von Artikel 8 der Verordnung EU Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) muss nicht mit ihrem dauerhaften Wohnsitz übereinstimmen. Dies entscheid der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 20. März 2025 auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (Rs. C-61/24). Der Gerichtshof erklärt: Als „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ ist der Ort zu verstehen, an dem eine Person dauerhaft wohnt. Zur Wahrung der Kohärenz mit der Verordnung Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO), bestimmt sich der gewöhnliche Aufenthaltsort zum einen durch den Willen des Betreffenden, an einem bestimmten Ort den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu begründen und zum anderen durch die – einen hinreichenden Grad an Beständigkeit aufweisende - Anwesenheit im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedsstaats. Die Dauer der physischen Präsenz der Ehegatten in einem Staat und das Maß an sozialer und familiärer Integration in diesem Staat haben Indizienwirkung für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts im Einzelfall zu entscheiden, ob diese Elemente in der Sache vorliegen und entscheidungserheblich sind. Die soziale Integration in den Staat als subjektives Element - dem Willen des Paares den Mittelpunkt ihrer Interessen in einem bestimmten Staat zu begründen - kann den Begriff konkretisieren.

EU-Funding für zivilgesellschaftliche Projekte - KOM

Die Generaldirektion Justiz der EU-Kommission (DG Just) ruft Organisationen zur Bewerbung um Fördergelder für mehrere Projekte auf. Insgesamt fünf Förderprojekte sind im Rahmen des „CERV“- Programm (Citizens, Equality, Rights and Values) sowie vier Projekte im Rahmen des Justice Programms ausgeschrieben. Das CERV-Programm fokussiert sich auf Kinderrechte sowie die Förderung des Austauschs über künftige politische Prioritäten und die Förderung der Bürgerbeteiligung und Stärkung der Demokratie, etwa durch Bekämpfung von Desinformation. Die Förderprojekte des Justice-Programms setzen den Schwerpunkt auf die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Unterstützung transnationaler Projekte zur justiziellen Aus- und Fortbildung sowie des erleichterten Zugangs zum Recht. Weitere Informationen und konkrete Fristen der einzelnen Projekte hier.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte addieren Sie 5 und 9.