Europa im Überblick, 12/16

NACH ANSCHLÄGEN IN BRÜSSEL: INNENMINISTER FORDERN RASCHE GESETZE – RAT

Nach den Terroranschlägen in Brüssel haben sich die Innenminister der EU am 22. März 2016 im Rahmen einer Sondersitzung getroffen und in einer gemeinsamen Erklärung zügige Maßnahmen gefordert. Insbesondere sollten laufende Gesetzgebungsverfahren entschlossen vorangetrieben und zügig abgeschlossen werden, etwa der Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung (s. EiÜ 40/15 und 10/16) und der Richtlinienvorschlag zur Ausdehnung des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS auf Drittstaatsangehörige (s. EiÜ 3/16). Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (s. EiÜ 5/16), der u.a. die Überarbeitung der 4. Geldwäscherichtlinie vorsieht, soll ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Interoperabilität europäischer und internationaler Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Reisen und Migration müsse verstärkt werden, so die Minister. Die Kommission werde hierzu in Kürze eine Mitteilung vorlegen. Im Bereich Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden müsse häufiger auf gemeinsame europäische Ermittlungsgruppen zurückgegriffen werden. Bei Europol müsse im bereits bestehenden Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) ein Verbindungsteam von Terrorismusexperten eingerichtet werden.

ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUM URHEBERRECHT UND ZUR PANORAMAFREIHEIT – KOM

Die EU-Kommission hat am 23. März 2016 eine Öffentliche Konsultation über die Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und die „Panoramaausnahme“ gestartet. Sie läuft bis zum 15. Juni 2016. Mit der Konsultation sollen Ansichten gesammelt werden über die Auswirkungen der Erteilung eines Schutzrechtes für Verleger auf EU-Ebene auf das Verlagswesen, auf Bürgerinnen und Bürger sowie die Kreativindustrie und darüber, ob etwaiger Interventionsbedarf für die Presse anders zu beurteilen ist als in anderen Bereichen. Die Konsultation dient außerdem der Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens für die sogenannte Panoramafreiheit bzw. –ausnahme, d.h. der Freiheit, Abbildungen des öffentlichen Raums uneingeschränkt verwenden zu dürfen. Das EU-Urheberrecht sieht vor, dass Mitgliedstaaten Urheberrechtsausnahmen oder ‑beschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Werken – beispielsweise der Baukunst – festlegen dürfen, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an öffentlichen Orten zu befinden. Diese Ausnahme ist in den meisten Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Kommission erwägt Vorschläge zur Präzisierung dieser Regeln, um neue Verbreitungskanäle zu berücksichtigen. Hier finden Sie den englischen und hier den deutschen Konsultationsfragebogen.

KOMMISSION LEITET ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUM INSOLVENZRECHT EIN – KOM

Die EU-Kommission hat am 23. März 2016 eine Öffentliche Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU (derzeit nur in englischer Sprache) eingeleitet. Wie bereits im Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion (s. EiÜ 31/15), der Binnenmarktstrategie (s. EiÜ 35/15) und dem Fahrplan zum Insolvenzrecht vom 2. März 2016 angekündigt, plant die Kommission eine gesetzgeberische Initiative zur Unternehmensinsolvenz. Diese soll u.a. frühzeitige Umstrukturierungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung und Regelungen zu Restschuldbefreiungszeiträumen zur Schaffung einer „zweiten Chance“ beinhalten, die ggf. auf die Verbraucherinsolvenz ausgeweitet werden. Ziel der Konsultation ist es, herauszufinden, welche Aspekte möglicherweise in der gesetzgeberischen Initiative und welche in anderen möglichen ergänzenden Maßnahmen in diesem Bereich behandelt werden können. Die Antworten sollen neben den Ergebnissen einer externen Studie für die Kommission und anderen verfügbaren Informationen in die Folgenabschätzung der Kommission einbezogen werden. Die Konsultation läuft bis zum 14. Juni 2016.

VERBREITUNG VON AUFNAHMEN AUS DEM GERICHTSSAAL MÖGLICH – EGMR

Die Verbreitung von Ton- und Filmaufnahmen aus einer strafgerichtlichen Verhandlung durch einen Journalisten kann im Einzelfall von der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt sein. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 22. März 2016 in der Rechtssache Pinto Coelho ./. Portugal (Nr. 48718/11, nur in französischer Sprache verfügbar). Die Beschwerdeführerin, eine portugiesische Journalistin, wurde wegen der Verwendung von Ton- und Filmaufnahmen aus einem portugiesischen Strafprozess (u.a. von Zeugenaussagen) in einer Fernsehreportage zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt, was durch das portugiesische Verfassungsgericht bestätigt wurde. Die Verurteilung der Beschwerdeführerin verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie nun der EGMR feststellte. Er begründete dies damit, dass sich ein Journalist auf sein Interesse an der Information der Öffentlichkeit – auch über Strafprozesse– auch dann berufen kann, wenn es an einer gerichtlichen Erlaubnis für Ton- und Filmaufnahmen aus einer gerichtlichen Verhandlung fehlt. Insbesondere habe es sich im konkreten Fall um eine öffentliche Verhandlung gehandelt, die Stimmen der Prozessbeteiligten und Zuhörer seien in der Reportage verzerrt gewesen und keiner der Zuhörer habe seine Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Auch sei nicht das Interesse an einer geordneten Rechtspflege beeinträchtigt, wenn zum Zeitpunkt der Verbreitung der Aufnahmen das betreffende Verfahren bereits beendet sei. Nach Auffassung des Gerichts solle die Presse in derartigen Fallkonstellationen nicht davon abgehalten werden, ihre öffentliche Kontroll- und Informationsfunktion auszuüben.

FORDERUNG NACH GANZHEITLICHEM ANSATZ DER EU FÜR MIGRATION – EP

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am 16. März 2016 den Bericht von Roberta Metsola (EVP) und Kashetu Kyenge (S&D) zur Lage im Mittelmeerraum und Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration angenommen. Die Abgeordneten betonen darin, dass das Prinzip der Solidarität gemäß Art. 80 AEUV die Grundlage für das Handeln der Union in der Migrationspolitik sein müsse. Unter anderem wird in dem Bericht als eine Möglichkeit zu einer fundamentalen Überarbeitung des Dublin-Systems vorgeschlagen, eine zentrale Registrierungsstelle für Asylsuchende einzurichten. Diese sollten dann als Antragsteller auf Asyl in der gesamten Union, nicht in einem spezifischen Mitgliedstaat, angesehen werden. Hierzu könne man „Hotspots“ innerhalb der Union einrichten. Die Abgeordneten unterstreichen auch die besonders verletzliche Position von in der Union ankommenden Kindern und rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, das gemeinsame europäische Asylsystem im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige anzuwenden, u.a. im Hinblick auf den Zugang zu Rechtsberatung. Die Parlamentarier bedauern, dass die Mitgliedstaaten derzeit verschiedene Listen zu sicheren Herkunftsländern anwenden. Der Bericht wird dem gesamten Parlament im Rahmen seiner nächsten Plenartagung vom 7. bis 11. April 2016 vorgelegt, für den 13. April 2016 ist bereits eine Aussprache terminiert.

EIÜ-BEZUG – HINWEISE

Zum Bezug der EiÜ genügt eine Nachricht an bruessel@eu.anwaltverein.de unter Angabe des örtlichen Anwaltvereins. Die EiÜ ist auch abrufbar unter: http://www.anwaltverein.de/leistungen/europa-im-ueberblick. Für einen französischen oder spanischen Überblick über anwaltsrelevante EU-Themen („Europe en bref“ bzw. „Europa en breve“) wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen von der Délégation des Barreaux de France unter dbf@dbfbruxelles.eu bzw. vom Consejo General de la Abogacía Española unter bruselas@abogacia.es. Der Newsletter des Rats der europäischen Anwaltschaften CCBE kann hier abonniert werden: http://www.ccbe.eu/index.php?id=9&L=0. Sie finden uns auch auf Twitter: GermanBarAssociation @DAVbxl.

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