Europa im Überblick, 12/2025

Harmonisierung des Insolvenzrechts: Berichtsentwurf vorgelegt – EP

Der Berichterstatter des zuständigen Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI), Emil Radev (EVP), hat seinen Berichtsentwurf zu dem Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt. Der im Dezember 2022 veröffent­lichte Richtlinienentwurf soll einen wichtigen Beitrag zur Kapitalmarktunion leisten. Angestrebt ist die Angleichung der nationalen insolvenz­recht­lichen Vorschriften, um Insolvenzverfahren insbesondere kosteneffizienter und vorhersehbarer zu gestalten und hierdurch grenzüber­schreitende Investi­tionen zu fördern, vgl. bereits EiÜ 8/24. Mit seinen Änderungsvorschlägen will der Berichterstatter vor allem die Rechtsklarheit und die Kohärenz des Richtlinienentwurfs stärken. Die in Titel VI des Richtlinienentwurfs enthaltenen Vorschriften über die auf Kleinstunternehmen anzuwenden Verfahren („winding-up of microenterprises“) sollen nach dem Willen des Berichterstatters gestrichen werden. Der DAV hatte aufgrund von Zweifeln an der Geeignetheit der im Grundsatz verwalterlos ausgestalteten Verfahren eine Öffnungsklausel für die Mitgliedstaaten gefordert, vgl. die umfangreichen DAV-Stellungnahmen 13/23, 6/24. Der Rat hat sich zu Teilen des Vorschlags bereits im Dezember 2024 positioniert, vgl. zur allgemeinen Ausrichtung EiÜ 43/24. Als Nächstes können die Mitglieder des Rechtsausschusses noch bis zum 25. April 2025 Änderungsvorschläge zum Berichtsentwurf machen.

Prozessfinanzierung regulieren? Mapping Study veröffentlicht – KOM

Am 21. März 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre „Mapping Study“ zum Regulierungsumfeld von Prozessfinanzierern. Die EU-Kommission hatte diese  als Reaktion auf den im Jahr 2022 verabschiedeten Initiativbericht des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben, in der sie aufgefordert wurde, einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten (vgl. EiÜ 30/22 und 24/24). Die Studie stellt rechtlichen Rahmenbedingungen und Praktiken der Prozessfinanzierung in den Mitgliedstaaten der EU sowie in ausgewählten Drittstaaten zu vor. Hierzu wurde sowohl eine rechtliche Analyse als auch eine umfassende Konsultation von Interessensvertretern durchgeführt, wobei sich 58 Prozent der Befragten für einen Regulierungsbedarf auf europäischer und/oder nationaler Ebene aussprachen. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie regulierend tätig wird.

EU-Sanktionen: Helpdesk für KMU – KOM

Die Europäische Kommission hat einen Helpdesk als zentrale Anlaufstelle für europäische kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zum Umgang mit den EU-Sanktionen eingerichtet, vgl. PM. Zu den konkreten Aufgaben gehören die Einzelberatung in erster Linie von KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und bis 50 Mio. Jahresumsatz, das Erstellen von Guidelines sowie das Bereitstellen von Fortbildungen und Veranstaltungen (s. Beschreibung der Aufgaben hier). Ein FAQ zur nun gestarteten Beratungspraxis ist hier abrufbar. Zuständig innerhalb der EU-Kommission ist die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA). Hintergrund der Einrichtung des durch EU-Mittel finanzierten Helpdesks ist die zunehmende Komplexität durch restriktive Maßnahmen und Sanktionen der EU in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der daraus resultierende Compliance-Bedarf, der zu Risikoscheu führen kann, soll Vertrauen bei Finanz- und Geschäftspartnern aufbauen und die Befolgungskosten senken.

Letzte Entwurfsrunde für KI-Verhaltenskodex eingeläutet – KOM

Die EU-Kommission hat am 11. März 2025 den dritten und letzten Entwurf für einen Verhaltenskodex zu KI mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht (abrufbar hier). Der Kodex, verfasst von unabhängigen Sachverständigen, konkretisiert für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und solche mit systemischen Risiken die entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die ab August 2025 anwendbar sind. Neben Transparenz- und Urheberrechtspflichten für alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, betrifft der dritte Abschnitt des Kodex lediglich einige wenige, die KI-Allzweckmodelle mit systemischem Risiko anbieten. Der letzte Abschnitt betrifft Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr. In einem gemeinsamen Statement, veröffentlicht am 25. März 2025, kritisieren mehrere EU-Abgeordnete, die maßgeblich an der KI-Verordnung mitgewirkt haben, dass der Verhaltenskodex nicht im Einklang mit der im Rahmen der Trilogverhandlungen gefunden politischen Einigung stehe. Sie sehen die Gefahr, dass die Zusammenarbeit entlang der KI-Wertschöpfungskette behindert und die Durchsetzung der Verordnung geschwächt wird, wodurch ausländische Tech-Unternehmen von zentralen Verpflichtungen verschont blieben. Die finale Fassung des Kodex ist für Mai 2025 angekündigt.

Schuldbefreiende Leistung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? – EuGH

Kann ein Käufer zur erneuten Zahlung verpflichtet werden, wenn er gutgläubig ein zur Insolvenzmasse gehörendes Fahrzeug nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt? Am 27. März 2025 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil (C-186/24) zur Auslegung von Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren. Der aus Österreich stammende Ausgangsfall betraf einen Schuldner, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Pkw an eine niederländische Gebrauchtwagenplattform verkaufte. Der Insolvenzverwalter forderte von dieser die Zahlung eines Betrags in Höhe des Fahrzeugwerts an die Insolvenzmasse, weil der Kauvertrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen worden sei. Der EuGH stellte klar, dass Art. 31 Abs. 1 der Verordnung, der den Schutz des guten Glaubens eines Dritten bezweckt, Leistungen an einen Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur dann mit schuldbefreiender Wirkung erfasst, sofern ein solches Rechtsgeschäft nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung gegenüber den am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubigern wirksam ist. Dies war im Ausgangsfall nach österreichischem Recht grundsätzlich nicht der Fall.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 2 plus 7.