EU-ZAHLUNGSBEFEHL: TEILNEHMER FÜR PILOTPROJEKT GESUCHT – KOM
Seit einigen Jahren unterstützt die EU-Kommission den Ausbau der elektronischen Einreichung von Europäischen Zahlungsbefehlen im Europäischen Justizportal über das Sicherheitsnetzwerk e-Codex. Nachdem bereits im Jahr 2016 eine ausführliche Testphase stattfand, lädt die Kommission nun Rechtsanwälte dazu ein, an einer Pilotphase zur Umsetzung des Systems zur elektronischen Übermittlung von Europäischen Zahlungsbefehlen mit eigenen, „echten“ Fällen teilzunehmen. An der Pilotphase nehmen die zuständigen Gerichte aus Österreich, Deutschland, Griechenland, Italien und Malta teil. Interessierte Rechtsanwälte können Ihr Interesse zur Teilnahme der Kommission gegenüber bis zum 17. April 2017 bekunden (Kontaktperson bei der Kommission: bogdan.dumitriu@ec.europa.eu). Die Pilotphase läuft vom 4. April – 2. Juni 2017.
ONLINE-STREITBEILEGUNGS-PLATTFORM FINDET ZUSPRUCH – KOM
Die EU-Kommission hat am 24. März 2017 in einer Pressemitteilung mittgeteilt, dass 24.000 Verbraucher die am 15. Februar 2016 gestartete europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (s. EiÜ 2/16) im ersten Jahr genutzt haben, wobei ein Drittel der Beschwerden grenzüberschreitende Käufe in der EU betraf. Über die Online-Streitbeilegungsplattform, die auf der Verordnung 524/2013/EU basiert und in allen EU-Amtssprachen zugänglich ist, werden Streitigkeiten an bislang 260 zertifizierte alternative Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Die Kommission stellte dabei fest, dass es oft für Unternehmer schon Anreiz genug war, die Streitigkeit beizulegen, wenn Verbraucher die Plattform überhaupt nutzten. Als nächsten Schritt will die Kommission Ende 2017 einen ersten ausführlichen Bericht über die Funktionsweise der Plattform vorlegen. Darüber hinaus plant die Kommission für 2017 weitere Maßnahmen, um Unternehmer zur Teilnahme an der Plattform zu bewegen und die Plattform bei Verbrauchern bekannter zu machen.
MEHR URHEBERRECHTLICHE FREIHEIT FÜR BLINDE GEFORDERT – eP
Blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen soll der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert werden. Das fordert der Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments in seinen am 23. März angenommenen Positionen des schwedischen Berichterstatters Max Andersson (Grüne/EFA) zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages. Dazu nahm der Ausschuss seinen Berichtsentwurf zum Verordnungsentwurf COM(2016) 595 (mit Änderungen) und seinen Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag COM(2016) 596 (mit Änderungen) zu Gunsten blinder oder sehbehinderter Personen an. Der Ausschuss fordert, dass Mitgliedstaaten an die dort für Blinde geregelten Urheberrechtsausnahmen keine weiteren Anforderungen stellen dürfen, wie etwa Vergütungsvorschriften für Verlage oder Produktverfügbarkeitsüberprüfungen vor dem Austausch von Büchern in zugänglichen Formaten. Die Vorschläge sind Bestandteil des am 14. September 2016 veröffentlichten Pakets zur Reform des europäischen Urheberrechts (s. EiÜ 28/16). Der DAV hat sich mit seiner Stellungnahme 70/2016 vom 28. Oktober 2016 zu dem Paket geäußert und begrüßt die Initiative für einen grenzüberschreitenden Austausch von Kopien zugunsten Blinder, Sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen.
VERBESSERUNG DER HAFTBEDINGUNGEN NOTWENDIG – EP
Der systematische Einsatz der Untersuchungshaft muss verhindert werden. Dies betont der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in einem Initiativberichtsentwurf von Berichterstatterin Joëlle Bergeron (EFDD, Frankreich) zu Gefängnissystemen und den Haftbedingungen. Demnach seien verbesserte Haftbedingungen von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung. Die Überbelegung von Gefängnissen habe zudem oft weitreichende Konsequenzen für die Sicherheit des Gefängnispersonals und der Inhaftierten. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, gegen die wachsende Radikalisierung in Gefängnissen zu kämpfen und die Richtlinien über die Behandlung ausländischer Gefangener zu befolgen. Außerdem sollen sie eine der Empfehlung 1656/2005 des Rates entsprechende europäische Charta für Gefängnisse entwickeln. Die Resozialisierung der Inhaftierten in das Zivilleben, also der soziale und erzieherische Aspekt einer Strafe, dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Menschen mit einer Geisteskrankheit dürfen nicht nur ins Gefängnis kommen, weil es keine anderen geeigneten Einrichtungen gebe. Um gute Haftbedingungen zu gewährleisten, sei die Aus- und Fortbildung des Personals notwendig. Die europäischen Institutionen müssen Maßnahmen ergreifen, um den Respekt und den Schutz der Menschenrechte der Inhaftierten zu garantieren.
BRÜSSEL & AMSTERDAM: EINFÜHRUNGSKURS INS DEUTSCHE RECHT – DAV
Bereits zum zweiten Mal organisiert der DAV zusammen mit der NOAB (Nederlands Orde van Advocaten bij de Balie te Brussel, Kammer der niederländischsprachigen Rechtsanwälte in Brüssel) und nun auch neu mit der CPO (Zentrum für berufliche Juristenausbildung, The Centre for Professional Legal Education, Nimwegen) sowie wie mit dem DAV Belgien und dem DAV Niederlande einen Einführungskurs ins deutsche Recht für belgische und niederländische Anwälte und sonstige Rechtspraktiker. Ziel des Kurses soll es sein, den Teilnehmern die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit den Grundzügen des deutschen Rechts vertraut zu machen. Dabei wird nicht das Prozessrecht im Mittelpunkt des Interesses stehen, vielmehr wird es um die Vermittlung von Ansätzen aus dem materiellen Recht gehen. Die Kurssprache ist Deutsch – Teilnehmer, deren Deutsch eher passiv vorhanden ist, können Ihre Fragen auch auf Englisch stellen. Das erste und dritte Modul finden in Amsterdam statt, die übrigen drei Module in Brüssel. Der Kurs besteht aus zweitägigen Modulen, die sich jeweils zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten bzw. Themen widmen werden. Kurstage sind immer Donnerstag und Freitag. Das erste Modul findet am 18. und 19. Mai 2017 statt, gefolgt von Modulen im November 2017 sowie Januar, März und Mai 2018. Anmeldungen sind online hier möglich.
1000 BERATUNGEN BEI „EUROPEAN LAWYERS IN LESVOS“ – DAV/CCBE
Anwältinnen und Anwälte des Projekts „European Lawyers in Lesvos“ haben am vergangenen Montag den 1000. Mandanten beraten. Seit Sommer 2016 erteilen Asylrechtsexperten aus ganz Europa Flüchtlingen im Erstaufnahme- und Registrierungscamp in Moria auf der griechischen Insel Lesbos anwaltliche Erstberatung. Der 1000. Fall betraf einen jungen Mann aus Benin. Derzeit befinden sich rund 2.500 Geflüchtete in dem Camp. Im Sommer 2016 waren noch mehr als 5.000 Menschen dort. „European Lawyers in Lesvos“ ist eine gemeinsame Initiative des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) und des DAV. Bislang haben 51 Asylrechtsexperten aus 12 europäischen Ländern auf pro-bono-Basis in Moria gearbeitet.
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