Europa im Überblick, 13/19

EiÜ 13-19

Erster Schritt in Richtung europaweiter Verbandsklagen – EP

Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 seine legislative Entschließung zum Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen COM(2018) 184 in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit angenommen (s. Pressemitteilung). Damit wird die Position des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments vom 6. Dezember 2018 unverändert übernommen (s. EiÜ 43/18). Das EU-Parlament sieht u.a. vor, dass qualifizierte Einrichtungen nur auf Unterlassung und Abhilfe klagen, nicht aber einen Beschluss zur Feststellung einer Rechtsverletzung erwirken können. Um Klagemissbrauch zu vermeiden, werden zudem engere Kriterien für die Benennung qualifizierter Einrichtungen geregelt. Die Klagebefugnis läge somit weiterhin nicht bei Anwaltskanzleien. Wie auch in der DAV-Stellungnahme Nr. 49/2018 gefordert, ist vorgesehen, dass sich die Bindungswirkung von Urteilen auch zugunsten von Unternehmen erstreckt und die Regelung zu Bagatellschadensklagen gestrichen wird. Das EU-Parlament hatte sich im Dezember 2018 nach der Annahme des Berichtsentwurfs im JURI-Ausschuss zwar für die Aufnahme von Trilogverhandlungen ausgesprochen, allerdings hat der Rat bisher keine Position zu dem Richtlinienvorschlag festgelegt. Somit wird das Verfahren nun in die nächste Legislaturperiode übergehen.

E-evidence: Grundrechtsverkürzung befürchtet – EP

Der Kommissionsvorschlag zur E-evidence-Verordnung (s. EiÜ 11/19) birgt die Gefahr einer Absenkung des grundrechtlichen Schutzes in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Zu diesem Schluss kommt die Berichterstatterin des EU-Parlaments Birgit Sippel (S&D), zusammen mit der Schattenberichterstatterin Cornelia Ernst (GUE/NGL), im fünften Arbeitspapier zu dem Verordnungsvorschlag vom 8. März 2019 (Teile A, B, und C). Dieses setzt sich mit den konkreten Bedingungen für die vorgeschlagenen europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen auseinander. Als grundlegendes Problem wird die Missachtung der unterschiedlichen nationalen strafprozessrechtlichen Regelungen an einigen Stellen des Verordnungsvorschlags identifiziert. Die von der EU-Kommission vorgesehenen weitreichenden Befugnisse der Staatsanwaltschaften beim Erlass von Herausgabe- und Sicherungsanordnungen führten etwa zu einer Abschwächung des in vielen Mitgliedstaaten erforderlichen Richtervorbehalts. Zudem würde die Vollstreckungsbehörde gegenüber der Anordnungsbehörde nahezu sämtliche Kompetenzen verlieren und als erforderliche Kontrollinstanz wegfallen. Ferner bestehen Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Voraussetzung einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren für den Erlass von Herausgabeanordnungen. Dies stelle angesichts der Tendenz in den Mitgliedstaaten, Strafen stetig zu verschärfen, keine taugliche Hürde für den grundrechtsintensiven Eingriff dar. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme Nr. 42/2018 diesbezüglich ähnliche Kritik geübt.

A1-Bescheinigungen für Dienstreisen bald passé – EP/Rat

Das EU-Parlament und der Rat haben sich am 20. März 2019 auf eine Vereinfachung der Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geeinigt (s. Pressemitteilung, finaler Text noch nicht verfügbar). Dadurch soll für EU-Bürger und Bürgerinnen, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen oder in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat arbeiten, Bürokratie reduziert und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Hintergrund des Vorschlags der EU-Kommission zur Reform der Koordinierungsregeln COM(2016) 815 ist die Tatsache, dass die Systeme der sozialen Sicherheit im Wesentlichen von jedem Mitgliedstaat selbst bestimmt werden. Um der grenzüberschreitenden Mobilität der EU-Bürger/-innen gerecht zu werden und das sich dadurch ergebende Missbrauchspotential zu minimieren, wurden hierzu in den vergangenen Jahren aber eine Vielzahl von EU-Vorschriften erlassen, die nun aktualisiert und zusammengefasst werden. Die neuen Regeln betreffen eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten in Bezug auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie Pflegebedürftigkeit und vereinfachen die grenzüberschreitende Beschäftigung. So soll unter anderem die Pflicht für die Beantragung einer sogenannten A1-Bescheinigung für Dienstreisen abgeschafft werden. Gleichzeitig werden die Befugnisse der Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung gestärkt. Die förmliche Annahme des Einigungstextes durch den Rat sowie das Plenum des EU-Parlaments steht noch aus.

Keine wirksame Einwilligung bei vorausgefüllten Checkboxen – EuGH

Vorausgefüllte Checkboxen können keine Grundlage für eine wirksame Einwilligung zur Platzierung von Cookies darstellen. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Szpunar in seinen Schlussanträgen in der Rs. C-673/17. Gegenstand des Verfahrens vor dem vorlegenden Bundesgerichtshof war ein Online-Gewinnspiel zu Werbezwecken. Vor der Teilnahme wurden die Nutzer aufgefordert, ihre Einwilligung in die Datenweitergabe an Werbepartner und die Platzierung von Cookies zur Webanalyse zu erklären. Das sollte durch entsprechende Checkboxen erfolgen, von denen die zweite, zur Platzierung von Cookies, bereits mit einem voreingestellten Haken versehen war. Nach Auffassung des Generalanwalts könne darin keine wirksame Einwilligung gesehen werden, da nicht ersichtlich sei, ob das Häkchen bewusst oder unbewusst nicht abgewählt wurde. Darüber hinaus müsse eine wirksame Einwilligung gesondert abgegeben werden. Die bloße Bestätigung der Gewinnspielteilnahme könne nicht gleichzeitig als Einverständnis mit der nicht abgewählten Platzierung von Cookies gewertet werden. Ein derartiges Bündel an Einwilligungen sei mit dem Unionsrecht (der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, e-Privacy Richtlinie 2002/58/EG und Datenschutzgrundverordnung 2016/679) nicht vereinbar. Erforderlich für eine informierte und damit wirksame Einwilligung ist nach Auffassung des Generalanwalts auch die Aufklärung über die Funktionsdauer der Cookies sowie die Frage, ob Dritte Zugriff erhalten.

Die Urheberrechtsreform kommt – EP

Das Plenum des EU-Parlaments hat der umstrittenen Einigung zur Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt am 26. März 2019 zugestimmt. Für den am 13. Februar 2019 erzielten Kompromiss (s. EiÜ 7/19) stimmten 348 Abgeordnete bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen. Die schon in den vergangenen Wochen kontrovers geführte Diskussion über die Richtlinie setzte sich auch bei der Debatte im Plenum des EU-Parlaments fort. Zunächst wurde darüber abgestimmt, ob nochmals Änderungsanträge zugelassen werden sollten, was sehr knapp mit nur fünf Stimmen abgelehnt wurde. Eine Öffnung für Änderungsanträge hätte u.a. die Abstimmung über die Streichung der kontroversen Artikel 11 und 13 (in der finalen Fassung nun Artikel 15 und 17) zum Leistungsschutzrecht und zur Lizenzpflicht von Online-Inhalten – verbunden mit dem möglichen Einsatz von Uploadfiltern – ermöglicht. Der DAV hatte sich direkt nach Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags in seiner Stellungnahme Nr. 70/2016 bereits u.a. mit dem Leistungsschutzrecht kritisch auseinandergesetzt. Nun muss noch die Annahme durch den Rat erfolgen, dort soll die Abstimmung voraussichtlich am 9. April 2019 stattfinden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit zur nationalen Umsetzung haben.

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