Europa im Überblick, 13/2026

US-Regierung vs. Kanzleien: 20 europäische Amici Curiae – DAV

Die Europäischen Anwaltsorganisationen warnen in einem am 1. April 2026 beim Washington Appeal Court eingereichten Amicus Curiae Brief vor Gefahren für den Rechtsstaat in den USA (vgl. Pressemitteilung und Anwaltsblatt). Anlass ist ein Berufungsverfahren vor einem US-Bundesgericht, in dem vier Kanzleien – WilmerHale, Perkins Coie, Susman Godfrey und Jenner & Block – gegen die gegen sie gerichteten Executive Orders des US-Präsidenten vorgehen. In dem Schriftsatz, den der Deutsche Anwaltverein initiiert hatte, betonen die Unterzeichner mit Blick auf historische Beispiele aus dem Deutschland der 1930er-Jahre und das heutige Russland, dass die aktuellen Maßnahmen der US-Regierung damit zwar nicht gleichzusetzen seien, gleichwohl aber „ähnliche institutionelle Bedenken“ bestünden. Zugleich formuliert der Schriftsatz eine grundsätzliche Warnung: „Die Geschichte zeigt, dass die Unterdrückung der Anwaltschaft sowohl Symptom als auch Instrument demokratischen Niedergangs ist.“ Der von insgesamt 20 Anwaltskammern und -verbänden aus zahlreichen europäischen Ländern unterzeichnete Schriftsatz, darunter auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), verweist auf den wiederkehrenden Versuch autoritärer Regime, die unabhängige Anwaltschaft zu schwächen, um rechtsstaatliche Kontrolle zu unterlaufen. Insbesondere Anwältinnen und Anwälte, die Regierungskritiker vertreten, geraten dabei zunehmend unter Druck. Die Initiative ist ein politisches Signal der Unterstützung für die betroffenen US-Kanzleien und kann ggf. zur rechtlichen Würdigung durch das Gericht beitragen.

Aufruf zur Einhaltung des Völkerrechts – CCBE

Die Mitglieder des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben im Rahmen ihres Standing Committees am 27. März 2026 ein Statement zum Schutz des Völkerrechts und der Internationalen Justiz angenommen. Das „Statement on the Protection of International Law and Justice“ (in Englisch) ruft zur Einhaltung des Völkerrechts und zu rechtsstaatlichem Handeln auch zwischen den Staaten auf. Die aus Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein bestehende Deutsche CCBE-Delegation hatte sich im Ergebnis erfolgreich für eine deutlichere Sprache und eine deutlichere Bezugnahme auf das in der UN-Charta statuierte Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) eingesetzt. Das Statement betont ferner, dass zum Schutz der regelbasierten Ordnung auch der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Institutionen – wie der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) – zählen. Unabdingbar für die regelbasierte Ordnung ist dabei auch, dass die einzelnen Angehörigen der Rechtsberufe, Anwält:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen ihre Arbeit frei von Einschüchterungen und Angriffen sowie unabhängig ausüben können müssen.

EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts angenommen – Rat/EP

Der Rathat am Montag, den 30. März 2026 die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts final angenommen, vgl. auch die Pressemitteilung. Das EU-Parlament hatte am 10. März 2026 seine Zustimmung zu dem nach mehreren Jahren gefundenen Kompromisstext erteilt, vgl. EiÜ 10/26. Die Richtlinie (EU) 2026/799 wurde am 1. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, durch harmonisierte Regelungen das Insolvenzrecht vorhersehbarer zu machen und damit zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und der Kapitalmarktunion beizutragen, vgl. bereits EiÜ 44/25; 25/25; 23/25. Der DAV hatte sich bereits frühzeitig und detailliert zu dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission geäußert, vgl. die SN Nr. 13/23. Auch während des Verfahrens hatte er sich zu den zwischenzeitlich eingebrachten Änderungsvorschlägen geäußert, vgl. SN Nr. 6/24. Aus Sicht des DAV ist zu begrüßen, dass die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Abwicklung von kleinen und Kleinstunternehmen ohne Ernennung eines Insolvenzverwalters in den Verhandlungen keine Mehrheit gefunden haben. Der DAV begrüßt hingegen grundsätzlich die Einführung harmonisierter Regelungen über die Aufspürung von Vermögenswerten und den Zugang zu Bankkontenregistern sowie die Regelungen zur Erhebung von Anfechtungsklagen.

Dienstleistungsbinnenmarkt: Zu viele Hindernisse? – ECA

Der Sonderbericht 13/2026 des Europäischen Rechnungshofs vom März 2026 stellt fest, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen weiterhin durch erhebliche Hindernisse geprägt ist. Insbesondere bestünden in vielen Sektoren – darunter freie Berufe wie der Rechtsanwaltsberuf – weiterhin erhebliche regulatorische Beschränkungen. Unterschiedliche nationale Vorschriften, komplexe Verwaltungsverfahren und Einschränkungen der beruflichen Mobilität behindern grenzüberschreitende Dienstleistungen erheblich. Für Deutschland hebt der Bericht hervor, dass zwar punktuelle Reformen erfolgt seien (u. a. die Anpassungen im Berufsrecht für Rechtsanwält:innen im Jahr 2021), jedoch insgesamt keine umfassenden strukturellen Verbesserungen im Dienstleistungssektor erreicht worden seien. Gleichzeitig seien teils sogar neue Regulierungen eingeführt worden, etwa in den Handwerksberufen. Der Rechnungshof kritisiert zudem, im Dienstleistungssektor seien keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden, um den länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Jahr 2019 nachzukommen, dennoch seien seither keine neuen Empfehlungen zu Dienstleistungen in die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland aufgenommen worden. Insgesamt fehle es an einer systematischen Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Regulierung und Deregulierung.

Save the Date: Webinar zur Work-Life Balance in der Anwaltschaft – CCBE/ELF

Am 22. April 2026 veranstalten der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) und die European Lawyers Foundation (ELF) von 12:00 bis 14:00 Uhr ein kostenfreies Webinar (auf Englisch) zum Thema „Maintaining High Performance at Low Risk – Achieving Work-Life Balance in Legal Practice“. Nach einer Begrüßung durch den CCBE stehen zunächst Fragen der Work-Life Balance, der beruflichen Nachhaltigkeit und des Wohlbefindens insbesondere junger Anwältinnen und Anwälte im Fokus. Anschließend werden praktische Erfahrungen sowie Initiativen und Best Practices aus nationalen Anwaltskammern vorgestellt. Den Abschluss bildet eine internationale Perspektive auf das Wohlbefinden in der Anwaltschaft seitens einer Vertreterin der International Bar Association (IBA). Eine Anmeldung ist bis zum 21. April 2026 erforderlich. Zum Programm sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Anforderungen an eindeutige Preisangaben gegenüber Verbrauchern – EuGH

Der EuGH hat am 26. März 2026 in der Rechtssache C-62/25 („Staubsaugerservice“) zur Auslegung der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse entschieden. Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und einem Online-Händler. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob eine vom Gesamtbestellwert abhängige Bearbeitungspauschale als Bestandteil des „Verkaufspreises“ i.S.v. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie anzugeben ist. Der Händler bot Staubsaugerzubehör zu festen Preisen an, erhob jedoch eine nicht erstattungsfähige der Höhe nach variierende Bearbeitungspauschale, wenn ein Mindestbestellwert unterschritten wurde. Der EuGH führt aus, dass der „Verkaufspreis“ nur solche Preisbestandteile umfasse, die für den Erwerb der konkreten Ware zwingend, unvermeidbar und für den Verbraucher vorhersehbar sind. Eine Bearbeitungspauschale, die lediglich unter bestimmten Umständen anfällt und durch ein anderes Bestellverhalten vermieden werden kann, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine Einbeziehung könnte zu unzutreffenden Preisvergleichen führen und damit die mit der Richtlinie verfolgten Ziele beeinträchtigen. Eine solche Pauschale ist daher nicht in den Begriff Verkaufspreis einzubeziehen, sofern sie klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbestellwerts nicht so festgelegt ist, dass ihre Zahlung praktisch unvermeidbar ist.

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