Europa im Überblick, 14/16

DATENSCHUTZ DER ZUKUNFT: ANNAHME DER DATENSCHUTZ-REFORM IM PLENUM – EP/RAT

Bereits im Dezember hatten sich die Europäische Kommission, das EU-Parlament und der Rat auf den Text der neuen Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der EU geeinigt (s. auch EiÜ 42/15, 32/15). Nun haben der Ministerrat (s. Pressemitteilung) und das Plenum des EU-Parlaments (s. Pressemitteilung) den Kompromiss formell gebilligt. Jetzt folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, ab welcher eine zweijährige Übergangsfrist zu laufen beginnt, nach deren Ablauf die Verordnung in allen EU-Staaten gilt. Der DAV hatte bereits im Dezember in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass noch Handlungsbedarf besteht, auf den nun die nationalen Gesetzgeber reagieren müssen. So wurde bei den Auskunftsrechten – anders als bei Informationspflichten – keine explizite Ausnahme für Berufsgeheimnisträger aufgenommen. Ein potentieller Prozessgegner hätte demnach gegenüber dem Rechtsanwalt als Datenverarbeiter einen Auskunftsanspruch, ob und zu welchem Zweck Daten über ihn verarbeitet werden. Mit der neuen Verordnung wird es den Mitgliedstaaten überlassen, eine Einschränkung des Auskunftsrechts – falls für notwendig erachtet – vorzusehen. Dies ist ein klarer Handlungsauftrag an alle nationalen Gesetzgeber in der EU. Hinsichtlich der Datenschutzaufsicht sieht die Verordnung vor, dass Mitgliedstaaten die Untersuchungsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für Berufsgeheimnisträger gesondert regeln können. Rat und Parlament nahmen ebenfalls die Datenschutz-Richtlinie für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit an. Diese muss nach Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

KOMMISSION VERÖFFENTLICHT 4. EUROPÄISCHES JUSTIZBAROMETER – KOM

Die Europäische Kommission hat am 11. April 2016 das 4. Justizbarometer veröffentlicht (zu den vorherigen Ausgaben, s. EiÜ 11/14, 10/15). In diesem Bericht soll ein Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedsstaaten gegeben werden, um so Verbesserungen der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten anzuregen und zu unterstützen. Die diesjährige Studie enthält u.a. erstmals eine Erhebung zur öffentlichen Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der EU durch Bürger und Unternehmen. Für Deutschland konstatiert die Studie, dass ca. 70 Prozent der Befragten die Unabhängigkeit der Justiz als recht gut bzw. sehr gut empfanden, wohingegen lediglich vier Prozent diese als sehr schlecht einstuften. Bei den weiteren Parametern der Studie – wie beispielsweise der Verfahrensdauer, der Zahl der anhängigen Verfahren und der Qualität der elektronischen Verfahren für geringfügige Forderungen – sind die Werte stabil geblieben, sodass sich Deutschland insgesamt im oberen Mittelfeld hält. Die Quote von Richterinnen an den Bundesgerichten liegt bei lediglich 28 Prozent, was im Hinblick auf die anderen Mitgliedsstaaten sehr niedrig ist. Daten des Frauenanteils in den unterinstanzlichen Gerichten liegen für Deutschland nicht vor.

DIE FLUGGASTDATENSPEICHERUNG KOMMT: PLENUM NIMMT KOMPROMISS AN – EP

Einige Jahre war das Gesetzgebungsverfahren zur Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung ins Stocken geraten, weil das EU-Parlament die anlasslose Speicherung aufgrund von Grundrechtsbedenken abgelehnt hatte – doch am Ende ging es schnell: bereits am 4. Dezember 2015 einigten sich die Verhandlungsparteien im Trilog auf einen Kompromisstext. Am 14. April 2015 nahm das Plenum des EU-Parlaments diesen an, obwohl darin deutlich über den Bericht des Parlaments hinausgegangen wird (s. EiÜ 42/15, 26/15). So sollen Fluggastdaten nun sechs Monate unmaskiert und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug aufbewahrt werden. Außerdem sollen neben interkontinentalen freiwillig auch innereuropäische Strecken erfasst werden. Der Rat der Innenminister verständigte sich bereits darauf, dass alle Mitgliedsstaaten diese Option nutzen werden. Bei Terrorismus und anderen schweren Straftaten dürfen Sicherheitsbehörden nach der Richtlinie auf gespeicherte Daten aus ca. 60 Kategorien zugreifen. Diese umfassen Namen, E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie Essenswünsche der Reisenden. Nach den Anschlägen in Brüssel im März 2016 hatte der Rat in einer Erklärung das Parlament aufgefordert, die Richtlinie schnell zu verabschieden. Im Parlament wurden vor der Abstimmung auch kritische Stimmen laut, so u.a. von der Schattenberichterstatterin und innenpolitischen Sprecherin der S&D-Fraktion Birgit Sippel. Nun muss noch der Ministerrat zustimmen und die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen, ehe die zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.

RICHTLINIE ZUM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN NIMMT LETZTE HÜRDE – eP

Am 14. April 2016 hat das Plenum des EU-Parlaments den im Dezember erzielten Kompromiss (s. Pressemitteilung) zur Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung angenommen. In der Richtlinie wird festgelegt, wann Erwerb, Nutzung und Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses rechtswidrig sind. Rechtsverletzende Produkte sollen vereinfacht vom Markt entfernt werden können. Der DAV hatte sich mit seiner Stellungnahme Nr. 36/2014 eingebracht und u.a. angemahnt, die Richtlinie dürfe nicht mit dem Recht auf ein faires Verfahren kollidieren (s. auch EiÜ 20/14 und 22/15). Nun muss der Rat der EU den Kompromiss noch offiziell annehmen, bevor der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und die zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.

ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR E-PRIVACY-RICHTLINIE – kom

Die EU-Kommission hat am 11. April ihre öffentliche Konsultation zur Reform der Richtlinie 2002/58/EG über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (sogenannte ePrivacy-Richtlinie) eröffnet. Die Konsultation erfolgt im Rahmen der Pläne der Kommission, zur Umsetzung ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt einen überarbeiteten Legislativvorschlag bis Ende 2016 vorzulegen. Da die ePrivacy-Richtlinie ursprünglich zur Ergänzung und Spezifizierung der Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) diente, enthält die Konsultation einige Fragen zum Zusammenspiel zwischen der ePrivacy-Richtlinie und der in dieser Woche final angenommenen Datenschutz-Grundverordnung, welche die Datenschutz-Richtlinie ersetzt. Fraglich ist insbesondere die Form des neuen Regelungsinstruments – Richtlinie oder Verordnung – und die mögliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs. Die Konsultation läuft bis zum 5. Juli 2016, der Konsultationsfragebogen ist online abrufbar. In Vorbereitung der Reform hat die Grünen-Fraktion im EU-Parlament am 6. April 2016 eine öffentliche Anhörung und die Europäische Kommission am 12. April 2016 einen Stakeholder-Workshop organisiert, in denen Reformoptionen diskutiert wurden.

KAMPF GEGEN STEUERVERMEIDUNG: TRANSPARENZ BEI MULTINATIONALEN UNTERNEHMEN UND PANAMA PAPERS – KOM/EP

Die Europäische Kommission hat am 12. April 2016 ihre Pläne für eine Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU vorgestellt, die einen weiteren Schritt zur transparenteren Unternehmensbesteuerung in der EU darstellen soll (vgl. auch EiÜ 4/16 zum Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung). Ausweislich des vorgelegten Richtlinienvorschlags (COM(2016) 198) sollen multinationale Unternehmen mit Nettoumsätzen von über 750 Millionen Euro jährlich einen Ertragssteuerinformationsbericht erstellen und veröffentlichen. Die darin enthaltenen Informationen, so z.B. zur Anzahl der Beschäftigten und zu Nettoumsatzerlösen sollen dabei fünf Jahre für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Im Hinblick auf die sogenannten Panama Papers hat die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments am 14. April 2016 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss gemäß Art. 198 seiner Geschäftsordnung einzurichten (siehe Pressemitteilung). Das Mandat wird am 4. Mai 2016 durch die Konferenz der Präsidenten vereinbart und soll sodann im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden.

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