Europa im Überblick, 15/17

5. EUROPÄISCHES JUSTIZBAROMETER VERÖFFENTLICHT – KOM

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2017 das 5. EU-Justizbarometer 2017 veröffentlicht (zu den vorherigen Ausgaben s. EiÜ 11/1410/15, 14/16). Das Justizbarometer gibt einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten. Der diesjährige Bericht enthält erstmals Daten über die erstinstanzliche Verfahrensdauer bei Geldwäschedelikten, welche von unter sechs Monaten bis zu fast drei Jahren reicht, wobei für Deutschland keine Daten vorliegen. Die deutschen Gerichte benötigen in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten ca. 190 Tage und in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ca. 350 Tage, um ein Verfahren in der ersten Instanz abzuschließen. Deutschland liegt damit weiterhin im oberen Mittelfeld. Die Quote von Richterinnen an den deutschen Bundesgerichten ist in Deutschland mit 31 % weiterhin gestiegen, wobei der europaweite Durchschnitt bei 39,5 % liegt. Zudem werde zur Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten in Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten deutlich weniger auf elektronische Kommunikationsmittel zurückgegriffen. Wie sich aus der zugrunde liegenden Umfrage des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE; s. EiÜ 36/16) ergibt, liegt dies größtenteils daran, dass elektronische Kommunikationsmittel entweder nicht verfügbar seien oder die deutschen Rechtsanwälte negative Erfahrungen bei der Anwendung gemacht hätten.

KEINE VERLETZUNG DES „NE BIS IN IDEM“ – GRUNDSATZES – EUGH

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 5. April 2017 in den verbundenen Rechtssachen Orsi (C-217/15) und Baldetti (C-350/15) entschieden, dass keine Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“ vorliege, wenn nach Verhängung einer steuerlichen Sanktion gegen eine Gesellschaft wegen desselben Sachverhalts ein entsprechendes Strafverfahren gegen natürliche Personen geführt werde, die gesetzliche Vertreter jener Gesellschaft sind. Dem zugrundeliegenden Sachverhalt nach müssen sich zwei gesetzliche Vertreter italienischer Gesellschaften in einem strafgerichtlichen Verfahren verantworten, da sie die geschuldete Mehrwertsteuer nicht innerhalb der gesetzlich festgesetzten Fristen abgeführt haben sollen. Vor Einleitung des Strafverfahrens hatte die Finanzverwaltung gegen die Gesellschaften wegen desselben Sachverhalts bereits ein Bußgeld verhängt. Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen, ob in einem solchen Fall die Einleitung des Strafverfahrens gegen die gesetzlichen Vertreter als natürliche Personen mit Artikel 50 der Charta der Grundrechte der EU und Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK im Einklang steht. Der EuGH stellte hierzu fest, dass der Grundsatz „ne bis in idem“ nur dann zur Anwendung komme, wenn dieselbe „Person“ Gegensand der betreffenden Sanktionen oder Strafverfahren sei. Dies sei aber bei Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeiten und deren gesetzlicher Vertreter als natürliche Personen gerade nicht der Fall.

DEUTSCHER ANWALTSTAG IN ESSEN – DAV

Der 68. Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr vom 24. bis 26. Mai in Essen statt und steht unter dem Motto „Innovationen & Legal Tech“. Online-Anmeldungen sind hier möglich. Über das gesamte Programm können Sie sich hier informieren.

PRÜFUNGSANLEITUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN – EDSB

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat am 11. April 2017 eine Anleitung (nur in englischer Sprache verfügbar) zur Prüfung der Notwendigkeit von das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten beschränkenden Maßnahmen veröffentlicht. Die Anleitung fasst die sich aus Art. 52 und Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU ergebenden Anforderungen zusammen und beruht größtenteils auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Die Anleitung soll als „Checkliste“ dienen und dabei mehr Sensibilität für datenschutzrelevante Themen bei der EU-Gesetzgebung schaffen.

E-PRIVACY-VERODNUNG SCHÜTZT NICHT AUSREICHEND – EP

In einer Anhörung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments vom 11. April zur ePrivacy-Verordnung COM (2017) 10 (s. EiÜ 2/17, 14/17 sowie DAV-Stellungnahme 29/17) wurden erhebliche Sicherheitslücken für den personenbezogenen Datenschutz offengelegt (s. Programm und Video). Der Europäische Datenschutzbeauftragte Buttarelli problematisierte u.a. die unzureichende Konkretisierung des Verarbeitungsprozesses der Kommunikationsdaten durch Dritte und forderte die Aufnahme konkreter Definitionen zu Zielen und Reichweiten. Beanstandet wurden zudem die Regelungen zu Cookies und Tracking in Art. 8 und 10 des Kommissionsvorschlags, da eine Personenverfolgung etwa durch Bluetooth und WiFi weiterhin möglich sei. Einigkeit bestand bei den Sprechern bezüglich der Bedeutung der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers bei der Verwendung sog. Verfolgungs-Cookies. Eine praktikable Lösung zur Anonymisierung von Daten müsse für öffentliche Menschenansammlungen, öffentliche Webseiten und Seiten mit besonders sensiblen Daten – wie Krankenhaus-Webseiten – gefunden werden. Demgegenüber wiesen Werbevertreter auf die Bedeutung der Medienvielfalt hin, da insbesondere kleinere Verlage zum Schalten von Werbeanzeigen auf Dritte angewiesen seien. Zudem könne die Angebotsvielfalt personenbezogener Netzdienste nur mittels Cookies gewährleistet werden.

BRAUCHT EUROPA EIN WIRTSCHAFTSGESETZBUCH? – DAV

Ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch – Mittel zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration in der EU? Am 27. April 2017 findet in Bonn eine Konferenz zu dem Thema „Braucht Europa ein Wirtschaftsgesetzbuch?“ (s. Programm) statt, die gemeinsam vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, dem Deutschen Anwaltverein, der Association Henri Capitant und der Fondation pour le droit continental veranstaltet wird. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen per E-Mail bei der Universität Bonn (ndeising@uni-bonn.de) sind noch möglich.

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