EiÜ 15-19
Generalanwalt: Polnische Justizreform ist unionsrechtswidrig – EuGH
Die polnische Reform zur Herabsetzung der Pensionsalter für Richter am obersten Gericht verstößt gegen das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern (Art. 19 Abs. 2 EUV). Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tanchev in seinen Schlussanträgen in der Rs. C-619/18 vom 11. April 2019 (s. Pressemitteilung). Die EU-Kommission hatte im Oktober 2018 Klage vor dem EuGH gegen die Reform zur Senkung des Renteneintrittsalters von Richtern am obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre erhoben (s. EiÜ 37/18). Der Generalanwalt argumentiert nun, dass das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern eine wesentliche Garantie für ihre Unabhängigkeit darstelle. Es werde vorliegend verletzt, da die Reform einen signifikanten Effekt auf die gesamte Komposition des obersten Gerichts habe (27 von 72 Richtern waren betroffen), als dauerhafte Maßnahme konzipiert und rückwirkend anwendbar sei. Dabei seien keine adäquaten Schutzvorkehrungen getroffen worden, die die Wahrung des Prinzips der Unabsetzbarkeit garantiert hätten. Zudem beinträchtige die Tatsache, dass eine Verlängerung der Amtszeit nur beim polnischen Präsidenten beantragt werden konnte und durch diesen unabhängig entschieden wurde, die richterliche Unabhängigkeit. Dieser Prozess sei keinerlei gerichtlicher Kontrolle oder bindenden Kriterien unterworfen und setze damit die Richter externer Einwirkung und Druck durch den Präsidenten aus, was ihre Unabhängigkeit und Objektivität in Frage stelle.
Ethische Leitlinien für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz – KOM
Die EU-Kommission möchte ein europaweites Verständnis zur ethischen Arbeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) schaffen. Dazu hat sie am 8. April 2019 umfassende ethische Leitlinien zur Entwicklung und zum Einsatz von KI sowie eine begleitende Mitteilung vorgelegt (s. Pressemitteilung). Um im Sinne der EU-Kommission „vertrauenswürdig“ zu sein, muss KI rechtskonform, ethisch vertretbar und widerstandsfähig sein. Insgesamt werden vier ethische Grundprinzipien formuliert, an die sich die Mitgliedsstaaten und die Wirtschaft halten sollen: Respekt gegenüber der menschlichen Autonomie, Verhinderung von Schäden, Fairness und Erklärbarkeit. Die Verwirklichung von KI, die diese Grundprinzipien berücksichtigt, soll anhand verschiedener Voraussetzungen erfolgen. Dazu zählen etwa Transparenz, die Gewährleistung menschlicher Kontrolle und die Etablierung von Datenverwaltungskonzepten. Für die praktische Umsetzung empfiehlt die EU-Kommission zunächst unternehmensinterne Regulierungen, Verhaltenskodizes und Fortbildungsprogramme. Wie das Vorhaben der EU-Kommission aber tatsächlich realisiert werden kann, soll sich in einer Pilotphase bis 2020 zeigen. Hierzu wurde eine vorläufige Assessment-Liste veröffentlicht. Stakeholder sind eingeladen, die Tauglichkeit der Liste zu überprüfen, Kritik zu äußern und Anpassungen vorzuschlagen. Die Registrierung für die Teilnahme an der Pilotphase ist ab sofort möglich; eine zugehörige Online-Umfrage soll im Juni 2019 freigeschaltet werden.
Mehr Safeguards bei Verhinderung terroristischer Online-Inhalte – EP
Das EU-Parlament bleibt bei einer Pflicht, terroristischer Online-Inhalte innerhalb einer Stunde auf Anordnung zu löschen, führt dabei aber eine Reihe von Schutzvorkehrungen zur Wahrung der Meinungsfreiheit ein. Das geht aus dem Bericht hervor, den der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 8. April 2019 mit 35 zu einer Stimme (acht Enthaltungen) zum Verordnungsvorschlag zu terroristischen Online-Inhalten COM(2018) 640 angenommen hat. Aus Sicht des DAV (s. Stellungnahme Nr. 4/2019) ist zu begrüßen, dass die Definition der „terroristischen Inhalte“ konkretisiert wurde. Begrüßenswert sind auch die Streichung des Meldeverfahrens an die Provider (Art. 5) und die Lockerung der Regeln zu proaktiven Maßnahmen (Art. 6), die nun nur noch freiwilliger Natur sind. Der DAV sah in diesen Vorschriften die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit dadurch, dass Hostingdiensteanbieter zur Vermeidung von zusätzlichem Personal- und Zeitaufwand, Inhalte im Zweifelsfall ohne eingehende Prüfung löschen würden. Nicht durchsetzen konnte sich hingegen ein Änderungsantrag der S&D-Fraktion, der eine Änderung der Rechtsgrundlage im Sinne der DAV-Position (s. EiÜ 6/19) vorgesehen hätte. Der Bericht soll voraussichtlich noch kommende Woche in der letzten Plenarsitzung der laufenden Legislaturperiode angenommen werden. Verhandlungen mit dem Rat, der bereits im Dezember 2018 seine allgemeine Ausrichtung angenommen hatte, könnten damit nach den Europawahlen beginnen.
DAV fordert Freilassung von Nasrin Sotoudeh – DAV
Der DAV fordert die umgehende Freilassung der iranischen Menschrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. In einem Statement vom 10. April 2019 zeigt sich DAV-Präsidentin Edith Kindermann schockiert und empört über die erneute Verurteilung Sotoudehs und fordert ihre sofortige Freilassung. Nasrin Sotoudeh engagiert sich in ihrer Arbeit als Verteidigerin insbesondere gegen die Todesstrafe und für Frauenrechte. Hierfür wurde sie laut internationalen Presseberichten zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben verurteilt. Der Rat der französischen Anwaltskammern (CNB) hat eine Petition zur Freilassung von Sotoudeh initiiert, die hier unterzeichnet werden kann.
Schutz der Grundrechte im Kontext der nationalen Sicherheit – CCBE
Die „nationale Sicherheit“ wird oftmals als Rechtfertigung für umfassende Überwachungsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe angeführt – doch eine klare Definition des Konzepts ist selten vorhanden. Daher spricht der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) in einem Anfang April 2019 veröffentlichten Papier konkrete Empfehlungen zum Schutz der Grundrechte im Kontext der nationalen Sicherheit aus (auf Englisch/Französisch verfügbar). Nach einer Darlegung von Hintergrund und Kontext des Themas sowie der existierenden Rechtsinstrumente und Rechtsprechung auf europäischer Ebene werden die Ergebnisse einer umfassenden Umfrage in den Mitgliedsstaaten zu den jeweiligen nationalen Konzepten und Regelungen zur Beziehung von nationaler Sicherheit und Grundrechten erläutert. Auf dieser Basis wird eine Definition von „nationaler Sicherheit“ vorgeschlagen, die sich auf die Kernelemente der staatlichen Souveränität, der territorialen Integrität, den Schutz der demokratischen Ordnung, den Schutz der Bürger vor Angriffen auf Leben und Gesundheit sowie die friedliche Führung internationaler Beziehungen stützt. Anschließend werden vier konkrete Empfehlungen zum Schutz der Grundrechte im Kontext der nationalen Sicherheit ausgesprochen: Die Notwendigkeit legislativer Kontrolle, eine unabhängige gerichtliche Aufsicht, angemessene Rechtsmittel und Sanktionen bei Grundrechtsverstößen und garantierter Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.
Der 31. Oktober 2019 ist neuer Brexit-Termin – Europäischer Rat/VK
Die 27 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich mit Beschluss des Europäischen Rats vom 10. April 2019 auf eine erneute Verlängerung des Brexit-Datums nach Art. 50 Abs. 3 EUV geeinigt. Damit soll der Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU bis spätestens zum 31. Oktober 2019 erfolgen. Konsequenz dieser wiederholten Aufschiebung ist eine voraussichtliche Teilnahme des VK an der Europawahl Ende Mai 2019, falls das Austrittsabkommen nicht bis zum 22. Mai 2019 ratifiziert wird. Eine erneute Verhandlung des Austrittsabkommens wird in dem Beschluss ausgeschlossen. Die Staats- und Regierungschefs werden die Fortschritte in der Brexit-Frage bei ihrem Treffen im Juni 2019 erneut überprüfen.
Schutz der Mandant-Anwalt-Kommunikation – EGMR
Die postalische Kommunikation eines Strafgefangenen mit seinem Anwalt kann nicht mit dem pauschalen Verweis auf den fehlenden Bezug zur rechtlichen Verteidigung untersagt werden. Das hat der EGMR mit Urteil vom 9. April 2019 (Az. 11236/09) entschieden. Der Kläger im zugrundeliegenden Fall war 2005 Gefängnisinsasse in Edirne, Türkei. Nachdem ihm von seinem Anwalt ein Paket mit Büchern und Zeitschriften zugeschickt wurde, ordnete die Gefängnisverwaltung an, dass zukünftige Gespräche zwischen dem Kläger und seinem Anwalt nur noch im Beisein eines Gefängnismitarbeiters geführt werden dürften. Der EGMR sieht darin nun eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK. Dieses Recht erfasse aufgrund der meist sehr sensiblen und privaten Natur auch die Kommunikation mit dem eigenen Anwalt. Zwar könne diese Kommunikation aufgrund nationaler Gesetze eingeschränkt werden, die Argumentation der Gefängnisverwaltung, ebenso wie der türkischen Regierung, den übersandten Büchern habe ein Bezug zur anwaltlichen Verteidigung gefehlt, sei jedoch unzureichend, zumal die türkischen Gesetze diese Auslegung nicht zuließen. Die zur Rechtfertigung der Einschränkung herangezogenen Vorschriften hätten zwar einen Eingriff zur Verhinderung terroristischer Kommunikation erlaubt, zu dieser Annahme gebe es im konkreten Fall jedoch keinen Anlass.
Neue Regelungen für effizientere Arbeit des EuGH – Rat
Ein neuer Filtermechanismus für Rechtsmittel soll eine stärkere Priorisierung ermöglichen und dadurch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entlasten. Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Satzung des EuGH hat der Rat am 9. April 2019 angenommen. Konkret wird Art. 51 der Satzung geändert und ein neuer Art. 58a hinzugefügt. Darin wird insbesondere geregelt, dass Rechtssachen, die bereits durch eine unabhängige Beschwerdekammer und durch das Europäische Gericht geprüft wurden, grundsätzlich nicht mehr dem EuGH vorgelegt werden dürfen. Statistisch gesehen haben Rechtssachen, die bereits diese zweifache Prüfung durchlaufen haben, vor dem EuGH nur wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Ausnahme von dem Filter gilt nach dem neuen Art. 58a Abs. 3 nur dann, wenn die Rechtssache eine für die Einheit, Kohärenz oder Entwicklung des Unionsrechts bedeutende Frage aufwirft. Allerdings betreffen die neuen Regelungen primär Rechtsmittelverfahren, die von bestimmten Agenturen und Ämtern ausgehen, etwa dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. Die Etablierung des Filtermechanismus ist eine Reaktion auf die kontinuierlich angestiegene Zahl an Rechtssachen, mit der sich der EuGH befassen muss. In einem Brief vom 13. Juli 2018 hatte der Präsident des EuGH daher Vorschläge zur Verringerung der Arbeitsbelastung gemacht.
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