Europa im Überblick, 15/2020

EiÜ 15/2020

Exit-Strategie aus COVID-Beschränkungen mit Tracking Apps – KOM

Die EU-Kommission hat einen europäischen Fahrplan für die schrittweise Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Eindämmungsmaßnahmen vorgelegt. Es solle ein gesamteuropäischer Ansatz gewählt werden und für mögliche Lockerungen epidemiologische Kriterien, Testkapazitäten und die Kapazität der Gesundheitssysteme berücksichtigt werden. Als wichtige begleitende Instrumente werden digitale Instrumente zur Datenerhebung, insb. Tracking-Apps, empfohlen. Deren Nutzung sollte freiwillig sein. Soziale Medien- und Mobilfunkanbieter könnten Daten zu sozialen Interaktionen, zur Mobilität und zur Krankheitsverbreitung entsprechend der Internetsuchanfragen von Nutzern bereitstellen. Der europäische Datenschutz soll durch Anonymisierung und Aggregation von Daten gewahrt bleiben. Überdies wird die Entwicklung eines Meldesystems zur Ermittlung von Kontaktpersonen vorgeschlagen. So sollten nach einer möglichen Lockerung der Beschränkungen Bürgerinnen und Bürger nach einer Begegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person gewarnt werden. Die Kommission hatte bereits in der Vorwoche Empfehlungen zu einem europäischen Tracking-Ansatz vorgelegt (vgl. EiÜ 14/2020).

Prüfpflicht bei Auslieferung von EWR-Bürgern an Drittstaaten – EuGH

Hat ein EU-Mitgliedsstaat über die Auslieferung eines EWR-Bürgers an einen Drittstaat zu entscheiden, muss er prüfen, dass dieser nicht der Todesstrafe, der Folter oder einer ähnlichen Strafe oder Behandlung unterworfen wird. Dies hat der EuGH in einem Eilvorabentscheidungsverfahren in der Rs. C‑897/19 PPU am 2. April 2020 entschieden. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde ein russischer Staatsangehöriger im Juni 2019, der inzwischen die isländische Staatsangehörigkeit erworben hatte, auf Grundlage einer internationalen Fahndungsausschreibung Russlands in Kroatien festgenommen. Ein kroatisches Gericht ließ die Auslieferung zunächst zu, bevor der Oberste Gerichtshof Kroatiens die Sache dem EuGH vorlegte. Der EuGH stellt zunächst die Anwendbarkeit von Unionsrecht für Staatsangehörige von EFTA-Staaten, die in einen EU-Mitgliedsstaat einreisen wollen, fest, sodass vor einer Auslieferung zunächst eine obligatorische Prüfung des Art. 19 Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu erfolgen habe. Die Gewährung von Asyl für den Betroffenen gelte dabei als besonderes Indiz. Daher müsse die Entscheidung Islands, mit der dem Asylantrag stattgegeben wurde, Kroatien dazu veranlassen, die Auslieferung abzulehnen, wenn keine besonderen Umstände dafür vorliegen, dass der Betroffene die Strafverfolgung zum Zeitpunkt seines Asylantrags verschwiegen hatte. Zudem habe der Informationsaustausch mit dem EFTA-Staat grundsätzlich Vorrang vor der Auslieferung an Drittstaaten.

Offene Grenzen für systemrelevante Arbeitskräfte gefordert – KOM

Trotz der Ausbreitung des Coronavirus fordert die Kommission von den Mitgliedsstaaten offene Grenzen für systemrelevante Arbeitskräfte. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission am 30. März 2020 Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte. Zu systemrelevanten Arbeitskräften zählen unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und in der Lebensmittelbranche sowie Kinderbetreuung oder Altenpflege. Auch Saisonarbeiter, insbesondere Erntehelfer, sollen laut EU-Kommission künftig zu den systemrelevanten Berufen gezählt werden. In den vergangenen Wochen hatten nationale Regierungen vorübergehende Einreisestopps für Erntehelfer beschlossen, die jedoch für die Gewährleistung der Versorgung mit Agrarprodukten von Nöten sind. Die Mitgliedsstaaten sollen sich über den Bedarf an Saisonarbeitern, insbesondere im Agrarsektor, untereinander austauschen und Regulierungen einführen, die dazu beitragen, den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu überbrücken. Die Leitlinien der EU-Kommission fordern darüber hinaus, dass generell alle Grenzgänger während des gesamten Zeitraums der Grenzschließungen ohne Verzögerungen an ihren Arbeitsplatz kommen können, wenn ihre Anwesenheit dort notwendig ist. 

Praktische Leitlinien zur Flexibilität des EU-Vergaberechts – KOM

Die Coronakrise erfordert es, mehr Flexibilität bei den Bestimmungen im Rahmen des europäischen Beschaffungswesens zu ermöglichen. Die Kommission hat zu diesem Zweck am 1. April 2020 Leitlinien zur praktischen Nutzung des EU-Vergaberechts veröffentlicht, um den durch COVID-19 verursachten medizinischen Notstand entgegenzutreten. In den Leitlinien wird der gesetzliche Spielraum aufgelistet, um möglichst schnell öffentliche Aufträge zu vergeben. In einer Notsituation wie dieser sind Beschaffungen dringender Güter, wie persönliche Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte, innerhalb weniger Stunden erlaubt. Die Leitlinien stellen u.a. klar, dass die Verfahrensfristen verkürzt werden, Aufträge auch direkt vergeben werden dürfen und keine Mindestbewerberzahl angesprochen werden muss. Binnenmarktkommissar Breton fordert die öffentlichen Käufer dazu auf, diese Flexibilität voll auszuschöpfen.

Übersicht zu Corona-Maßnahmen in europäischen Staaten – CCBE

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) stellt eine Übersicht (nur in englischer Sprache) über die verschiedenen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten im Justizsektor zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie auf seiner Webseite zur Verfügung. Hierin listen die Anwaltschaften die Auswirkungen der Krise auf die Justiz in ihren jeweiligen Ländern auf. Der Fokus der Übersicht liegt auf dem Ablauf von Gerichtsverfahren, dem Zugang zu einem Anwalt, etwaige steuerliche Erleichterungen sowie die Frage, welche Einzelmaßnahmen die Anwaltsvereine- und kammern sowie Anwaltskanzleien ergriffen haben. Der DAV stellt umfangreiche Informationen in seinen FAQs zur Verfügung. Eine große Rolle spielt der gesundheitliche Schutz von Anwältinnen und Anwälten, aber auch die Gewährleistung von Grundrechten trotz Distanzierungsmaßnahmen. Die Ansätze der Länder unterscheiden sich in vielen Punkten, so ist es in Deutschland etwa der Entscheidung des Richters überlassen, ob eine Verhandlung stattfindet, während in Griechenland alle Gerichtsverfahren bis auf weiteres unterbrochen wurden. Weitgehende Einigkeit herrscht allerdings darin, dass vielfach Steuererleichterungen geschaffen wurden, auch Gerichtsverhandlungen per Video-Konferenz sind mittlerweile in fast allen Ländern möglich.

Rechtsschutz in Europa auch während COVID-19 – EuGH/EGMR

Der EuGH wird auch während der COVID-19-Krise seine Rechtsprechungstätigkeit weitgehend aufrechterhalten (vgl. Pressemitteilung). Um dies trotz Beschränkungen in Luxemburg und seinen Nachbarländern gewährleisten zu können, wurde der Großteil des Personals soweit mit IT-Hardware ausgestattet, dass es ab dem 16. März im Home-Office arbeiten konnte. So erledigten die beiden Gerichte seitdem bereits 86 Rechtssachen. Mündliche Verhandlungen, die zwischen dem 16. März und dem 30. April 2020 (EuGH) bzw. dem 15. Mai (EuG) geplant waren, werden nun zwar verschoben. Seit dem 16. März 2020 sind allerdings 52 neue Rechtssachen eingegangen, die nun per Telearbeit bearbeitet werden. Auch die Vereidigung des Generalanwalts Richard de la Tour am 23. März hat per Videokonferenz stattgefunden. Der EGMR verkündete derweil in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Ausnahmeregelung vom 16. März 2020 (vgl. EiÜ 11/2020) bis zum 15. Juni 2020. Gleichzeitig werden damit auch die Fristen für anhängige Verfahren um weitere zwei Monate bis einschließlich 15. Juli 2020 verlängert. Dies gilt allerdings nicht für Verfahren nach Art. 43 EMRK. Die Registrierung und Verteilung eingehender Fälle sowie die Prüfung von einstweiligen Anträgen nach Regel 39 der Verfahrensordnung des Gerichts werden weiter durchgeführt.

Rechtsanwälte zur Teilnahme am Rule of Law Index 2021 gesucht – WJP

Das World Justice Project ruft die Mitglieder des DAV dazu auf, als Experten am jährlichen Rule of Law Index mitzuwirken. Der Rechtsstaatlichkeitsindex basiert auf Umfragen bei Haushalten und Rechtspraktikern in 128 Ländern der Welt (vgl. Rechtsstaatlichkeitsindex 2020 EiÜ 10/2020). Rechtspraktiker aus den Bereichen Zivil- und Handelsrecht, Verfassungsrecht, bürgerliche Freiheiten und Strafrecht, Arbeitsrecht und öffentliche Gesundheit sind aufgerufen, sich unter diesem Link für die Teilnahme zu registrieren. Die Datenerhebung für den Rule of Law Index 2021 wird zwischen Mai und September 2020 durchgeführt werden. Bewertungskriterien sind etwa die Einschränkung von Regierungsgewalt, die Transparenz der Regierung, der Stellenwert der Grundrechte, die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Das World Justice Project ist ein Verbund wissenschaftlicher Vereinigungen, der u.a. auch einen jährlichen weltweiten Bericht zum Zugang zum Recht herausgibt.

Handbuch zur Unterstützung von Strafverteidigern in der EU – CCBE

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat einen Leitfaden zur Unterstützung von Strafverteidigern veröffentlicht. Der Leitfaden soll Strafverteidigern eine Übersicht über die EU-Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Instrumente im Bereich des Europäischen Strafrechts geben. Enthalten sind u.a. Rechtsprechungshinweise von EuGH und EGMR sowie Leitlinien zur Vorbereitung von Verfahren vor den beiden Gerichten und Informationen zum Europäischen Haftbefehl. Betreffend der Rechte von Beschuldigten und Angeklagten hat der CCBE Merkblätter über deren prozessuale Rechte in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in den EU-Sprachen zusammengestellt. Damit verbunden sind erläuternde Hinweise auf die Richtlinien, die zu den Verfahrensgarantien im Strafprozess beschlossen wurden. Das Handbuch gibt zudem Informationen über die Einrichtung und Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft.

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