NEUES ZU BINNENMARKTSTRATEGIE UND EUROPÄISCHEM SEMESTER – EP/KOM
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 21. April 2016 zwei Initiativberichte zur Binnenmarktstrategie der EU-Kommission (s. EiÜ 35/15) angenommen. Dabei handelt es sich um den Bericht zur Binnenmarktstrategie (s. Berichtsentwurf (2015/2354(INI)) der Berichterstatterin Lara Comi (EPP) sowie einen Bericht über nichttarifäre Handelshemmnisse im Binnenmarkt (s. Berichtsentwurf (2015/2346(INI)) von Daniel Dalton (ECR). Positiv hervorzuheben ist eine im Rahmen der Abstimmung angenommene Änderung, wonach unterschiedliche Regulierungskonzepte im freiberuflichen Dienstleistungsbereich per se kein Hindernis für die Vertiefung des Binnenmarkts darstellen und dass Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen zum Schutze von Gemeinwohl und Verbraucherschutz notwendig sein können. Die beiden Berichte werden im Mai 2016 im Plenum zur Abstimmung gestellt. Unterdessen hat die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Semesters (s. EiÜ 9/16) am 13. April 2016 das Nationale Reformprogramm 2016 vorgelegt. Sie kündigt darin u.a. Lockerungen des Berufsausübungsrechts bei den Rechts- und Patentanwälten an, wobei es auch möglich sein solle, gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen bei Abwägung deren Bedeutung für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz gegen die positiven Wirkung von Regulierungsabbau zu erhalten. Im Mai 2016 wird die EU-Kommission die länderspezifischen Empfehlungen vorlegen, die anschließend der Annahme durch den Rat bedürfen.
EU-PARLAMENT FORDERT ENDE DER BLOCKADE DER EU-FRAUENQUOTE IM RAT – EP
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 1. März 2016 den Initiativbericht „Über die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter“ von Berichterstatterin Terry Reintke (Grüne/EFA) angenommen. Angesichts der anhaltenden Unterrepräsentation von Frauen in höheren Positionen und Leitungsgremien fordert das Parlament die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die Blockadehaltung hinsichtlich des Richtlinienvorschlags COM(2012) 614 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften aufzugeben (s. EiÜ 37/15). Schließlich wäre durch die Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten eine reale Chance geboten, die Unternehmenskultur zu wandeln, was sich wiederum auf allen Hierarchieebenen auswirken würde. Als eines der nach wie vor größten Probleme wird zudem das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU hervorgehoben (s. EiÜ 36/15). Schließlich fordert das Parlament die Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur strafrechtlichen Verfolgung grenzüberschreitender Cyber-Kriminalität gegen Frauen, da die Reaktionen der Justiz Defizite aufwiesen. Zum Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat dieser jüngst ein neues Factsheet (bisher nur auf Englisch) veröffentlicht.
BERICHT ZUM AUTOMATISCHEN INFORMATIONSAUSTAUSCH VON STEUERBEHÖRDEN ANGENOMMEN – EP
Am 26. April 2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) einen Bericht zum Vorschlag der Richtlinienänderung bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (COM(2016) 25) von Berichterstatter Dariuz Rosati (EVP) angenommen. In seinem Bericht fordert der ECON-Ausschuss unter anderem, dass die Europäische Kommission die ausgetauschten Informationen zur Besteuerung nutzen darf, um Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung des europäischen Beihilferechts durchzuführen. Der Bericht wird nun in der kommenden Plenarsitzung zur Abstimmung gestellt. Im Rat wurde der Richtlinienentwurf bereits im März diesen Jahres angenommen (s. EiÜ 10/2016). Das Europäische Parlament wird in diesem Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 113, 115 AEUV angehört.
VORSTELLUNG DES RICHTLINIENVORSCHLAGS ZUR BEREITSTELLUNG DIGITALER INHALTE – EP/KOM
Die Europäische Kommission hat am 27. April 2016 den Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (COM(2015) 634, s. EiÜ 41/15) bei einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Binnenmarktausschusses (IMCO) vorgestellt. Beide Ausschüsse haben die gemeinsame Federführung zu diesem Gesetzgebungsvorschlag. Axel Voss (EVP), Co-Berichterstatter des JURI-Ausschusses, betonte in der folgenden Diskussion insbesondere, dass auch datenschutzrechtliche Aspekte bei der Erarbeitung der Richtlinie zu berücksichtigen seien. Evelyn Gebhardt (S&D), Co-Berichterstatterin des IMCO-Ausschusses, äußerte unter anderem Zweifel an der Differenzierung zwischen Sachgütern und digitalen Inhalten vor dem Hintergrund der Entwicklungen zum sogenannten Internet der Dinge. Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten äußerte sich anschließend grundsätzlich positiv zu den Vorschlägen. Viele Parlamentarier thematisierten in ihren Beiträgen das Konzept von Daten als Gegenleistung. Während einige sich sorgten, dass die vorgeschlagenen Regelungen nicht ausreichend seien, äußerten andere Bedenken im Hinblick auf Fragen der Rückabwicklung. Noch vor der Sommerpause soll nun ein Arbeitsdokument erarbeitet werden, im September dann ein Berichtsentwurf vorgestellt werden.
FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG: ABLEHNUNG BEI NEGATIVER EINKOMMENSPROGNOSE MÖGLICH – EUGH
Ein EU-Mitgliedstaat kann einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichen Einkünfte verfügen wird. Das urteilte der EUGH am 21. April 2016 in der Rs. C-588/14. Dieser Prognosezeitraum widerspreche nicht Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung. Das Obergericht des Baskenlands hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob die spanischen Regelungen unionsrechtskonform seien, nach denen es nicht genügt, dass der Zusammenführende zum Zeitpunkt der Antragstellung über feste Einkünfte verfügt. Vielmehr müssen diese auch noch während des Jahres nach der Antragstellung gegeben sein. Die Prognose über die künftigen Einkünfte erfolgt nach spanischem Recht auf der Grundlage der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung. Der EuGH konstatiert in seiner Entscheidung, dass der Zeitraum von einem Jahr verhältnismäßig und angemessen sei. Dafür spreche, dass der einjährige Prognosezeitraum der Mindestgeltungsdauer des Aufenthaltstitels der Zusammenführenden entspreche, auf die sich der Anwendungsbereich der Richtlinie erstrecke. Auch die Prognosegrundlage der Einkünfte der vergangenen sechs Monate sei angemessen. Die Richtlinie treffe hierzu keine Aussage; auch widerspreche die Dauer nicht dem Ziel der Richtlinie.
ENTSCHLIEßUNG ZU GRENZÜBERSCHREITENDEN SORGERECHTSFÄLLEN – EP
Wenn EU-Länder bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen die Kinder den Preis der fehlenden Kooperation. Das stellt eine Entschließung (ab S. 10 des Dokuments) fest, die der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments am 28. April 2016 angenommen hat. Gesetzeslücken der Brüssel-IIa-Verordnung zum Familienrecht sollten vor der demnächst anstehenden Überprüfung geschlossen werden, fordern die Abgeordneten. Konkret fordert das Parlament die Mitgliedsstaaten unter anderem auf, innerhalb von Familiengerichten spezialisierte Kammern oder grenzüberschreitende Schlichtungsstellen zu benennen, um sicherzugehen, dass transnationale kinderbezogene Fälle schnell bearbeitet werden können. Dies betreffe etwa Kindesentführungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, wenn Kinder von Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten betroffen seien. Die Abgeordneten rufen die Mitgliedsstaaten außerdem auf, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden zu verbessern und fordern von der Kommission, den EU-Bürgern klare und leicht verständliche Leitlinien mit praktischen Informationen über die institutionellen Regelungen für den Schutz von Kindern in verschiedenen EU-Ländern bereitzustellen. Eltern solle während des Verfahrens ein regelmäßiges Besuchsrecht gestattet werden, außer in den Fällen, in denen dies dem Kindeswohl abträglich sein könnte. Die Trennung von Geschwistern in Fürsorgeverfahren solle nach Möglichkeit vermieden werden.
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