Europa im Überblick, 16/2023

EiÜ 16/2023

Geistiges Eigentum: Neue Patentvorschriften vorgeschlagen – KOM

Mit Vorschlägen für neue Vorschriften im Patentrecht will die Europäische Kommission das geistige Eigentum besser schützen (vgl. Pressemitteilung). Die Vorschläge umfassen einen Verordnungsvorschlag über standardessenzielle Patente (SEP, vgl. EiÜ 07/22), einen Verordnungsvorschlag über Zwangslizenzierung von Patenten in Krisensituationen (vgl. EiÜ 27/22 sowie DAV-Stellungnahme Nr. 20/2022 zur Folgenabschätzung der EU-Kommission), sowie Verordnungsvorschläge zur Regulierung von einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) für Pflanzenschutzmittel und Medizinprodukte (jeweils auf Englisch, vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 17/2022 zur Sondierung). Der vorgeschlagene SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes System schaffen, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Die neuen Vorschriften zur Zwangslizenzierung sollen Zugang zu wichtigen patentierten Produkten und Technologien in Krisen gewährleisten, sollten freiwillige Vereinbarungen nicht verfügbar oder angemessen sein. Die vorgesehenen Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel und Medizinprodukte ergänzen das Einheitspatent, das ab dem 1. Juni 2022 angewendet wird. Diese Initiative hatte der DAV in seiner Stellungnahme 17/2022 ausdrücklich unterstützt. Im nächsten Schritt werden EU-Parlament und Rat die Vorschläge erörtern. Rückmeldungen gegenüber der EU-Kommission sind zu den SEP- und SPC-Vorschlägen bis zum 23. Juni 2023 möglich.

Bericht zur Richtlinie über Unternehmenssorgfaltspflichten angenommen – EP

Die Abgeordneten im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments haben am 25. April 2023 den Berichtsentwurf von Lara Wolters zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (s. EiÜ 39/22) mit Änderungen angenommen, vgl. Pressemitteilung. Danach würden Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umwelt zu erkennen, zu verhindern und abzumildern, auch entlang der Wertschöpfungskette. Hinsichtlich des bis dato umstrittenen Anwendungsbereichs der Richtlinie (vgl. EiÜ 36/22) wurde ein Kompromiss erzielt: erfasst werden sollen in der EU ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, Muttergesellschaften sowie nicht in der EU ansässige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Der Finanzsektor soll miteinbezogen werden. Eine Beweislastregel zulasten der Unternehmen fand keine Mehrheit, sodass im Falle eines Sorgfaltspflichtverstoßes die klagende Partei den Nachweis zu erbringen hätte. Als Sanktionsfolge sollen Geldbußen von mind. 5% des weltweiten Nettoumsatzes drohen. Das EU-Parlament wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 über den Bericht im Plenum abstimmen. Dann kann der Trilog mit dem Rat beginnen, der bereits zum Ende des vergangenen Jahres seine Allgemeine Ausrichtung angenommen hatte (s. EiÜ 43/22).

Chatkontrolle: Im Parlament wenig Neues – EP

Der für die CSAM-Verordnung („Chatkontrolle“) zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Xavier Zarzalejos (Spanien, EVP), hat am 26. April seinen Berichtsentwurf vorgestellt. Gegenüber dem grundrechtswidrigen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission (s. zuletzt EiÜ 14/23) sieht der Entwurf weitgehend kosmetische Verbesserungen vor. Positiv hervorzuheben ist die Gründung eines Opferkonsultationszentrums. Der Berichtsentwurf sieht nach wie vor die ungezielte Durchsuchung Ende-zu-Ende-verschlüsselter und unverschlüsselter elektronischer Kommunikation im Hinblick auf pädopornographisches Material vor. Durchleuchtet werden sollen Bilder und Texte auf bekanntes und unbekanntes pädopornographisches Bildmaterial sowie auf Grooming, d.h. sexuelle Anbahnung mit Minderjährigen. Neben den Fällen, in denen die Chatkontrolle verpflichtend greifen soll, will der Berichterstatter auch die freiwillige Chatkontrolle auf Antrag ermöglichen. Der DAV warnt vor den erheblichen Grundrechtsverstößen durch ungezielte Massenüberwachung und ruft die Bundesregierung und den Bundestag auf, allein einer verdachtsgebundenen Maßnahme zuzustimmen (s. Pressestatement). Ähnliche Forderungen stellt im Europäischen Parlament der grüne Schattenberichterstatter Patrick Breyer und kündigte konstruktive Änderungsvorschläge an. Die Frist für Änderungsanträge ist der 17. Mai 2023.

Gesetz über digitale Dienste: Benennungsbeschlüsse – KOM

Am 25. April hat die Europäische Kommission die erste Gruppe von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen benannt (vgl. Pressemitteilung). Für diese wird das im November 2022 in Kraft getretene Gesetz über Digitale Dienste (DSA) gelten, weil sie monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen (vgl. EiÜ 39/22). Anhand der Nutzerdaten vom Februar 2023 wurden insgesamt 17 sehr große Online-Plattformen (u.a. Amazon, App Store, Google Play, Google Maps, YouTube, Facebook, Instagram) sowie die zwei großen Online-Suchmaschinen Bing und Google Search identifiziert. Diese digitalen Dienste haben aufgrund ihrer Größe eine besondere Verantwortung, weshalb sie hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Risiken auch den zusätzlichen Verpflichtungen aus Art. 33 ff DSA unterliegen. Die strengeren Sicherheitsvorkehrungen betreffen u. a. die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Nutzer, welche die Möglichkeit erhalten, sich gegen auf Profiling beruhenden Empfehlungssystemen zu entscheiden (Art. 38 DSA). Zudem wird gezielte Werbung auf Grundlage des Profilings von Kindern künftig für die großen digitalen Dienste unzulässig sein (Art. 28 Abs. 2 DSA). Die 17 Plattformen und zwei Suchmaschinen müssen diesen zusätzlichen Verpflichtungen binnen vier Monaten nachkommen.

Beschluss der neuen Produktsicherheitsverordnung – Rat

Der Rat der EU hat am 25. April 2023 der neuen Produktsicherheitsverordnung zugestimmt. Mit der neuen Verordnung sollen die Marktaufsichtsbehörden und die Verbraucherrechte gerade im Hinblick auf den stark angestiegenen Online-Handel gestärkt werden. Dies soll u.a. durch effektive Produktrückrufe und eine Pflicht von Online-Marktplätzen zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erreicht werden. Rat und EU-Parlament hatten im November 2022 eine Einigung zu den wesentlichen Streitpunkten gefunden, vgl. EiÜ 41/22, die formelle Zustimmung des EU-Parlaments erfolgte am 30. April 2023 (vgl. Pressemitteilung). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Durchführungsbestimmungen Digital Market Act erlassen – KOM

Die EU-Kommission hat am 14. April 2023 eine Durchführungsverordnung zur Anwendung des Digital Market Acts (DMA) erlassen. Ziel der Durchführungsbestimmungen ist die effektive Rechtsdurchsetzung unter Beachtung der in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Prozessrechte. Der Inhalt des neuen Rechtsaktes umfasst detaillierte Bestimmungen betreffend das Verfahren bei der Feststellung der Nichteinhaltung des DMA (Art. 29). Auch werden die genaue Ausübung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Offenlegungsbedingungen nach Art. 34 geregelt. Hierbei verpflichtet sich die EU-Kommission besonders zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen bei der Gewährung von Akteneinsicht. Des Weiteren werden Formalia bezüglich von Schriftsätzen und Dokumenten aufgestellt, wie etwa Länge, Sprache und der Modus der Übermittlung. Der Digital Market Act ist ein umfassendes Regelungswerk, mit dem der freie und unverfälschte Wettbewerb von Vermittlungsdiensten gewährleistet werden soll. Flankiert wird das Gesetz durch das Gesetz über digitale Dienste (DSA), welches u.a. umfassende Maßnahmen gegen Hass im Netz vorsieht (EiÜ 40/21). Die Durchführungsverordnung tritt am 2. Mai 2023 in Kraft.

Vorschlag für ein EU- Cybersicherheitspaket veröffentlicht – KOM

Die EU-Kommission möchte künftig die Cyberresilienz und Cybersolidarität in der EU stärken und hat dazu am 18. April 2023 u. a. einen Vorschlag für ein EU-Cybersolidaritätsgesetz (in Englisch) angenommen (Pressemitteilung). Damit sollen ein sicheres digitales Umfeld für BürgerInnen und Unternehmen geschaffen werden und kritische Einrichtungen wie Krankenhäuser und öffentliche Versorgungsunternehmen besser geschützt werden. Um Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfälle frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen, ist u. a. in Art. 3 Abs. 1 die Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschilds bestehend aus sog. Sicherheitseinsatzzentren vorgesehen, die bereits Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen könnten. Das EU- Cybersolidaritätsgesetz sieht in Art. 9 Abs. 1 auch die Schaffung eines Cybernotfallmechanismus vor, um die Abwehrbereitschaft zu steigern und die Reaktionsfähigkeit bei Cybervorfällen in der EU zu verbessern. Sicherheitsvorfall-Notdienste vertrauenswürdiger Anbieter sollen gem. Art. 10 Abs. 1 bei schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen z. B. auf Ersuchen eines Mitgliedstaats sofort eingreifen können. Ferner beabsichtigt die EU-Kommission mit der digitalen Akademie für Cybersicherheitskompetenzen die Fachkräftelücke zu schließen. Den dritten Baustein bildet die geplante Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit (in Englisch), der europäische Zertifizierungssysteme für „verwaltete Sicherheitsdienste“ vorsieht. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag prüfen.

Beschluss der neuen Produktsicherheitsverordnung – Rat

Der Rat der EU hat am 25. April 2023 der neuen Produktsicherheitsverordnung zugestimmt. Mit der neuen Verordnung sollen die Marktaufsichtsbehörden und die Verbraucherrechte gerade im Hinblick auf den stark angestiegenen Online-Handel gestärkt werden. Dies soll u.a. durch effektive Produktrückrufe und eine Pflicht von Online-Marktplätzen zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erreicht werden. Rat und Parlament hatten im November 2022 eine Einigung zu den wesentlichen Streitpunkten gefunden, vgl. EiÜ 41/22, die formelle Zustimmung des EU-Parlaments erfolgte am 30. März 2023 (vgl. Pressemitteilung). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Plattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen – Rat

Der Rat der EU hat am 24. April 2023 den Kompromisstext zur Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen angenommen. Zuvor hatte das EU-Parlament bereits am 30. März 2023 zugestimmt (vgl. EiÜ 13/23, abrufbar hier.) Mit der neu eingerichteten IT-Plattform wird der elektronische Austausch und die vorübergehende Speicherung operativer Informationen und Beweismittel ermöglicht, um den bisherigen Rechtsrahmen der gemeinsamen Ermittlungsgruppen (vgl. etwa den Rahmenbeschluss 2002/465/JI) zu ergänzen. Die gemeinsamen Ermittlungsgruppen werden durch Behörden von zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten, sowie gegebenenfalls auch Drittländern gebildet, um grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen zu führen, (vgl. zum Einsatz einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe in der Ukraine, EiÜ 35/22). Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblat

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