„Goldener Pass“: Malta verstößt gegen Unionsrecht – EuGH
Der Erwerb der Unionsbürgerschaft darf nicht aus einer geschäftlichen Transaktion resultieren. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 29. April 2025 (C-181/23), in dem er feststellte, dass das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren gegen das Unionsrecht verstößt. Malta erlaubte ausländischen Investoren seit 2020 die maltesische Staatsbürgerschaft und damit auch die Unionsbürgerschaft zu beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen – hauptsächlich finanzieller Natur - erfüllen. Auf die durch die EU-Kommission dagegen erhobene Klage urteilte der Gerichtshof nun, dass es grundsätzlich den Mitgliedsstaaten obliege, die Voraussetzungen der Verleihung der Staatsbürgerschaft festzulegen. Diese nationale Zuständigkeit sei jedoch unter Beachtung des Unionsrechts auszuüben. Das maltesische Verfahren gleiche einer „Vermarktung“ der Unionsbürgerschaft und gefährde das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Verleihung ihrer Staatsangehörigkeit, das für die Einführung der Unionsbürgerschaft in den Verträgen maßgebend war. Sowohl das Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedsstaat und seinen Bürgern als auch der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union) sind verletzt, sofern die Vergabe der Staats- und Unionsbürgerschaft wie hier als direkte Gegenleistung für im Voraus festgelegte Investitionen oder Zahlungen erfolgt.
Webinar zum Europäischen Asylrecht – ELF/CCBE
Am 26. Mai 2025 veranstalten die European Lawyers Foundation (ELF) gemeinsam mit dem Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) von 09:00 bis 11:00 Uhr ein kostenfreies Webinar auf Englisch mit dem Titel European asylum and immigration. What European lawyers need to know (Programm abrufbar hier). Sprechen werden eine Vertreterin der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), ein Vertreter der EU-Grundrechteagentur (FRA), eine Vertreterin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie die Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht des CCBE. Die Anmeldung ist bis zum 25. Mai hier möglich, die Plätze sind begrenzt.
Mattias Guyomar wird neuer EGMR-Präsident – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. April 2025 den französischen Richter Mattias Guyomar zu seinem neuen Präsidenten gewählt, vgl. PM. Er folgt auf den Slowenen Marko Bošnjak, der das Amt seit Mai 2024 innehatte. Guyomar (Lebenslauf hier abrufbar), der bereits seit 2020 Richter am EGMR ist, wird sein Amt am 30. Mai 2025 antreten.
Geistiges Eigentum: KI, Patente und Umweltaussagen – EP/Rat
Der Research Service des EU-Parlaments (eine Art in-house Service und Think Tank) veröffentlichte am 23. April 2025 ein Papier zum Thema AI and Copyright: The training of general purpose AI (abrufbar hier). Darüber hinaus gehen die Trilogverhandlungen zur Green Claims Directive weiter (s. Richtlinienvorschlag), die falsche und nicht belegbare Umweltaussagen auf Produkten verbieten soll (vgl. EiÜ 42/24). Eine vorläufige Einigung gab es bereits über die Art von Umweltkennzeichnungen, die in der EU erlaubt sein sollen und die Aufgaben der zuständigen Behörden. Das letzte Trilogtreffen ist für den 10. Juni angesetzt. Dort soll sich final über den Anwendungsbereich der Richtlinie geeinigt und das Verfahren, mit dem konkrete Umweltaussagen vereinfacht zugelassen werden können, bestimmt werden. Schließlich nahm EU-Kommissar Séjourné am 23. April 2025 an einer Sitzung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) teil und stellte sich kritischen Fragen zur Rücknahme des Verordnungsvorschlags zu standardessentiellen Patenten (vgl. Arbeitsprogramm 2025 der Kommission, s. EiÜ 06/25). Séjourné betont, die Kommission verfolgt weiterhin das mit dem Vorschlag verfolgte Ziel, Reibungen bei der Lizenzvergabe auf Schlüsselmärkten zu reduzieren und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Kommission wird evaluieren, ob der Vorschlag final zurückgenommen oder ein neuer vorgelegt wird.
Jahresbericht 2024: Durchsetzung des Digital Markets Acts – KOM
Die EU-Kommission hat am 25. April 2025 ihren zweiten Jahresbericht 2024 zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) veröffentlicht (vgl. PM). Der Bericht beschreibt die Maßnahmen, die 2024 zur Durchsetzung des DMA sowie zur Sicherung von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt ergriffen wurden. Diese betreffen insbesondere die sog. Gatekeeper, große Tech-Unternehmen, die mindestens einen zentralen Plattformdienst betreiben. Zu den Maßnahmen der Kommission zählen die Entscheidungen über Benennung der Gatekeeper, der Austausch mit Ihnen und Dritten über Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Einhaltung der Vorgaben sowie Verfahren und Untersuchungen gegen Gatekeeper bei Nichteinhaltung. Außerdem dokumentiert der Bericht die von den Gatekeepern vorgelegten Daten und Techniken zur Erstellung von Nutzerprofilen. Der Bericht beschreibt zudem die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und die Tätigkeiten der High Level Group für digitale Märkte, die sich aus Expert:innen verschiedener europäischer Gremien und Netzwerke zusammensetzt. Die EU-Kommission hatte erst zwei Tage vor Veröffentlichung des Berichts zwei Verfahren gegen Apple und Meta eingeleitet sowie hohe Geldbußen verhängt aufgrund von Verstöße gegen den DMA (vgl. PM). Beide Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten binnen 60 Tagen anpassen, ansonsten drohen weitere Sanktionen.
Unzulässige Durchsuchung eines Notarbüros – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am 29. April 2025 über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung eines Notarbüros zu entscheiden. In dem Fall KAVEČANSKÝ gegen die Slowakei (Beschwerdenummer 49617/22) war im Jahre 2021 eine Durchsuchung von Notarbüroräumlichkeiten auf Anordnung eines Staatsanwalts ohne vorherige gerichtliche Genehmigung durchgeführt und elektronische Geräte (Mobiltelefone, Laptops) beschlagnahmt worden. Der EGMR kam zu dem Ergebnis, dass das durch Artikel 8 der EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wurde. Die Tatsache, dass die Durchsuchung auch die Räumlichkeiten des Notarbüros betraf, sah der EGMR als erschwerend an. Der EGMR begründete seine Entscheidung mit dem Fehlen einer richterlichen Anordnung sowie einer nachträglichen effektiven Überprüfungsmöglichkeit. Dem Beschwerdeführer standen somit nicht die durch die Konvention gebotenen rechtsstaatlichen Mindeststandards zur Verfügung. Anerkennend weist der EGMR darauf hin, dass im Jahre 2024 die Gesetzeslage in der Slowakei dahingehend geändert wurde, dass Durchsuchungen einer vorherigen richterlichen Anordnung bedürfen, bzw. zumindest eine nachträgliche richterliche Genehmigung eingeholt werden muss, sofern die Durchsuchung ohne eine solche Anordnung erfolgt.
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