EiÜ 18/2022
Kritik am Berichtsentwurf zum KI-Vorschlag – EP
Am 11. Mai 2022 haben die federführenden Ausschüsse Binnenmarkt (IMCO) und Inneres (LIBE) den Berichtsentwurf (in Englisch) zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum Gesetz über Künstliche Intelligenz diskutiert (vgl. EiÜ 16/22; 37/21; 14/21). Die beiden Berichterstatter, Brando Benifei (IMCO) und Dragoş Tudorache (LIBE), rechtfertigten in ihrer Vorstellung des Berichtsentwurfs unter anderem die Aufnahme der vorausschauenden Polizeiarbeit in die Liste der nach Art. 5 KI-VO-E verbotenen Anwendungen. Diese berge die Gefahr von erheblichen Diskriminierungen und Verstößen gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung, wie auch der DAV bereits in seiner Stellungnahme 57/2021 argumentiert hatte. Voraussichtlich bis zum 1. Juni 2022 können Europa-Abgeordnete nun Änderungsanträge zu dem Berichtsentwurf einreichen. Die S&D-Fraktion kündigte bereits an, dass sie Änderungsanträge einbringen werde, um jegliche Ausnahmen von dem Verbot von biometrischer Fernidentifizierung zu verhindern. Auch dies war eine Kernforderung des DAV. Die Abstimmung im Ausschuss ist für Ende Juni 2022 geplant.
Aufdeckungspflichten zum Kampf gegen Online-Kindesmissbrauch – KOM
Die EU-Kommission hat am 11. Mai 2022 einen Verordnungsvorschlag (bisher nur in englischer Sprache verfügbar) zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten in einer Risikobewertung darstellen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder für die Kontaktanbahnung („Grooming“) missbraucht werden könnten. Sollte festgestellt werden, dass ein erhebliches Risiko besteht, sollen Anbietern gezielte Aufdeckungs- und Berichtspflichten auferlegt werden. Diese zeitlich befristeten Anordnungen sollen dazu dienen, eine bestimmte Art von Inhalt in einem bestimmten Dienst aufzudecken. Ein neues EU-Zentrum für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs soll Meldungen von Anbietern entgegennehmen, analysieren und ggf. zur Strafverfolgung weitergeben. Der DAV hatte sich an der Öffentlichen Konsultation beteiligt (Stellungnahme 29/2021) und sich darin für ein Verbot der Nutzung und Verwertung von Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, eingesetzt. Der DAV warnte ferner vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte durch eine zeitlich unbegrenzte Regelung (vgl. EiÜ 13/21). Im nächsten Schritt wird der Vorschlag im EU-Parlament und im Rat verhandelt.
Neuer europäischer Raum für Gesundheitsdaten – KOM
Am 3. Mai 2022 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag (in Englisch) über einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) vorgelegt. Dieser soll dem effizienten Austausch und direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten (z.B. elektronische Patientenakten, genomische Daten, Daten aus Patientenregistern) dienen. Neben der Primärnutzung der Daten für die Gesundheitsversorgung selbst soll auch eine Sekundärnutzung der Daten für die Gesundheitsforschung und die Gesundheitspolitik möglich sein. Gleichzeitig soll der Grundrechtsschutz durch den EHDS nicht eingeschränkt werden. Zu diesem Zweck enthält der Verordnungsvorschlag u.a. verbindliche Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Außerdem sieht er vor, dass die Mitgliedstaaten eine digitale Gesundheitsbehörde benennen sollen, die u.a. für Beschwerden im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheitsdaten zuständig ist. Nachdem das EU-Parlament im April 2022 das Daten-Governance-Gesetz bereits endgültig angenommen hat (vgl. EiÜ 13/22) ist der EDHS der nächste wichtige Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Datenstrategie (vgl. EiÜ 07/20). Das EU-Parlament und der Rat werden nun über den Vorschlag beraten.
Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit – EP
In einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments, hat am 12. Mai 2022 eine erste Aussprache zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (vgl. EiÜ 38/21, 7/21) stattgefunden. Sowohl der Berichterstatter für den Rechtsausschuss Emil Radev als auch LIBE-Berichterstatterin Marina Kaljurand begrüßten den Verordnungsentwurf, da der Zugang zum Recht erleichtert und beschleunigt werden könne. Gefordert wurde die Sicherstellung des Datenschutzes sowie der justiziellen Unabhängigkeit im Kontext des vorgesehenen dezentralen Kommunikationssystems. Seitens der Schattenberichterstatter:Innen wurden teilweise Bedenken dahingehend geäußert, dass ein sehr unterschiedlicher Entwicklungsstand bei der Digitalisierung in den Mitgliedstaaten bestehe und dass Online-Verhandlungen einer Präsenzverhandlung qualitativ nicht gleichwertig seien.
Update: Änderung der Eurojustverordnung schreitet voran – Rat
Nach der Vorstellung des EU-Kommissionsvorschlags zur Änderung der Eurojustverordnung (vgl. EiÜ 17/22) hat der Rat nach nur knapp zwei Wochen sein Verhandlungsmandat angenommen. Der Rat stimmt dem Gesetzesvorschlag nahezu unverändert zu. Vorgesehen ist insbesondere die Schaffung eines zentralen Speichers für Beweise von Kriegsverbrechen. Eurojust soll hierfür auch außerhalb des bisherigen Fallbearbeitungssystems zur Verarbeitung operativer personenbezogener Daten automatisierte Dateien anlegen dürfen. Als Nächstes muss sich das EU-Parlament zum Gesetzesvorschlag positionieren.
Konferenz zur Zukunft Europas übergibt Abschlussbericht – EP/Rat/KOM
Der gemeinsame Vorsitz der Konferenz zur Zukunft Europas hat bei der feierlichen Abschlussveranstaltung der Konferenz am 09. Mai 2022 deren Abschlussbericht entgegengenommen. Die Konferenz ist ein hybrides Forum zur Beteiligung der EU-Bürger:Innen an der Gestaltung der Zukunft der EU, in dem sie Ideen und Wünsche vorbringen können, die schließlich in Form von konkreten Handlungsempfehlungen den EU-Organen übermittelt werden, vgl. EiÜ 09/21. Die drei Präsident:Innen der EU-Organe, Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Emmanuel Macron gingen in ihren Reden auch auf Änderungen der EU-Verträge ein, die die Umsetzung mancher der Vorschläge der Konferenz erforderten. Das EU-Parlament hatte die Forderungen der Konferenz bereits mit einem Entschließungsantrag begrüßt und die Einberufung eines Konvents zur Vertragsänderung nach Art. 48 EUV gefordert, vgl. EiÜ 17/22.
Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten – EuGH
Der EuGH hat sich zu dem auf Unterhaltsansprüche von Kindern anwendbaren Recht geäußert, Rs. C-644/20. In dem Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Bezirksgerichts hatte der EuGH zu entscheiden, welches Recht auf den Unterhaltsanspruch eines Kindes anzuwenden ist, das in einem Mitgliedstaat widerrechtlich zurückgehalten wurde. In dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war eine Mutter mit ihren Kindern von England nach Polen gezogen, wobei der in England lebende Vater dem Umzug der Kinder mit Erfolg vor Gericht widersprochen hatte. In dem gegen den Vater auf Unterhaltszahlung gerichteten Verfahren stellte sich die Frage des hierbei anzuwendenden Rechts. Nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist grundsätzlich das Recht jenes Staates maßgebend, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der EuGH urteilte, dass der gewöhnliche Aufenthalt dort zu verorten sei, wo das Kind tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies sei im Rahmen einer Tatsachenwürdigung im Hinblick auf das familiäre und soziale Umfeld des Unterhaltsberechtigten festzustellen. Da insofern das Kindeswohl maßgeblich zu berücksichtigen ist, könne allein die Tatsache, dass das Kind (gegenüber dem anderen Elternteil) widerrechtlich zurückgehalten wurde, der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entgegenstehen.
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