Europa im Überblick, 18/2026

US-Berufungsverhandlung: Executive Orders hinterfragt – USA

Im Jahr 2025 hatte der US-Präsident sogenannte Executive Orders gegen die Kanzleien WilmerHale, Perkins Coie, Jenner & Block sowie Susman Godfrey erlassen, die vom Entzug von Sicherheitsfreigaben bis zu Zugangsbeschränkungen für öffentliche Gebäude reichten. Die betroffenen Kanzleien obsiegten zunächst in erster Instanz. Am 14. Mai 2026 fand die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit statt. Wenige Wochen zuvor hatten 20 europäische Anwaltsorganisationen einen durch den DAV initiierten Amicus Curiae-Schriftsatz (vgl. dazu EiÜ 13/26) eingereicht. In der Verhandlung, die hier nachgehört werden kann, hinterfragten die Richter mehrfach, ob die Executive Orders tatsächlich Sicherheitsinteressen dienten oder vielmehr an Mandate, Mandanten und politische Positionierungen der Kanzleien anknüpften. Die Kanzleien argumentierten, die Orders stellten gezielte staatliche Vergeltungsmaßnahmen gegen anwaltliche Tätigkeit dar und verletzten den Schutz anwaltlicher Arbeit nach dem First Amendment. Paul Clement, Vertreter aller vier Kanzleien und ehemaliger Solicitor General der Vereinigten Staaten, betonte, die Maßnahmen bündelten nahezu sämtliche denkbaren staatlichen Druckmittel gegenüber Kanzleien. Zugleich beschäftigte das Gericht intensiv die Frage, wie weit die gerichtliche Kontrolle bei Sicherheitsentscheidungen des Präsidenten reicht. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts wird in den kommenden Monaten erwartet.

Korruptionsbekämpfung: Kommission konsultiert zu neuer Strategie – KOM

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation sowie eine Sondierung zu einer Europäischen Strategie zur Korruptionsbekämpfung eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 6. Juli 2026 eingereicht werden. Die Strategie soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden und bestehende sowie zukünftige Maßnahmen der unionsweiten Korruptionsbekämpfung kohärenter zusammenführen. Dabei soll insbesondere an den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht, das europäische Netz zur Korruptionsbekämpfung, die Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur, den European Democracy Shield sowie internationale Standards wie die UN-Konvention gegen Korruption angeknüpft werden. Die Initiative baut zugleich auf der am 11. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlichten Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI auf. Hierzu hatte der DAV im Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahme 56/2023 kritisch Stellung genommen, vgl. auch EiÜ 43/25. Die Richtlinie enthält unionsweite Mindestvorgaben für Korruptionsdelikte und ersetzt u.a. den Rahmenbeschluss 2003/568/JI sowie das Übereinkommen über die Bestechung von EU-Beamten sowie Beamten der Mitgliedsstaaten.

Anspruch auf angemessene Vergütung der Presseverlage – EuGH

Die Mitgliedstaaten der Union können Presseverlagen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gegenüber Onlinediensten zur Nutzung ihrer Veröffentlichungen einräumen. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 in der Rs. C-797/23. Der EuGH antwortete auf das durch das regionale Verwaltungsgericht Latium eingereichte Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt sowie die EU-Grundrechtecharta, dass eine solche Vergütung für Verlage mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern sie die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen darstelle. Die Verpflichtungen der Online-Anbieter seien im Ergebnis gerechtfertigt, um einen gut funktionierenden und fairen Urheberrechtsmarkt zu gewährleisten und um es den Verlagen zu ermöglichen, ihre Investitionen zu amortisieren, vgl. auch die Pressemitteilung des EuGH. Der EuGH stellte in seiner Argumentation neben dem Recht auf das geistige Eigentum auch auf die Gefährdung des Geschäftsmodells der Verlage durch die zunehmend dominante Position der Online-Plattformen sowie auf die bedeutende Rolle der Verlage in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ab.

Konsultation zu KI-Transparenzpflichten – KOM

Die Europäische Kommission konsultiert zu einem Entwurf für Leitlinien bezüglich Transparenzpflichten gemäß Art. 50 der KI-Verordnung (s. Aufruf zur Stellungnahme). Der Entwurf war bereits im März 2026 erwartetet worden. Durch die am 8. Mai 2026 zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern gefundene vorläufige Einigung in den Trilogverhandlungen zum Digitalomnibus on AI, finden die Verpflichtungen aus Art. 50 KI-Verordnung nun jedoch erst sechs Monate später, das heißt ab Dezember 2026 Anwendung (vgl. bereits EiÜ 17/26). Der DAV hatte sich bereits im Rahmen einer früheren Konsultation zu den Transparenzpflichten gemäß der KI-Verordnung geäußert, vgl. die Stellungnahme Nr. 67/25. Die EU-Kommission nimmt nun Stellungnahmen bis zum 3. Juni 2026 entgegen.

DAV zur Evaluierung der Regelungen über die Aktionärsrechte – DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zur Evaluierung der Aktionärsrechte-Richtlinie beteiligt (2007/36/EG – SRD I und (EU) 2017/828 – SRD II). In seiner Stellungnahme 32/2026 (auf Englisch) beleuchtet der DAV bestimmte Probleme im Bereich der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten, die auch nach der SRD II fortbestehen. Verbesserungen könnte etwa eine praxisnahe Überarbeitung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zur Erhöhung der Akzeptanz der darin vorgesehenen Vollmachten bringen. Skeptisch gesehen wird die Einführung eines EU-weiten Verhaltenskodexes (Stewardship Code) für bewährte Verfahren angesichts der unterschiedlichen Unternehmensformen sowie der jeweils geltenden Rechtsordnungen und Corporate-Governance-Rahmen in der gesamten EU. Der DAV beleuchtet in seiner Stellungnahme ferner die Rolle von „Proxy Advisern“ (Stimmrechtsberatern), die sowohl gegenüber Emittenten als auch Investoren tätig werden. Hier könnten die Vorschriften zur Offenlegung von Interessenskonflikten verbessert werden. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 4 und 2?