DAV zum 28. Regime: EU Inc.-Vorschlag unter der Lupe – DAV
Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für eine europaweit einheitliche Rechtsform, die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Dies legt der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 35/2026 zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den gesellschafsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes – „EU Inc.“ dar (vgl. bereits EiÜ 11/26). Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip sowie die Offenheit der Rechtsform auch für etablierte Unternehmen und Konzernstrukturen.Zugleich weist der DAV auf mehrere kritische Punkte hin, wie die umfangreichen Rückverweisungen auf nationales Recht, die aus DAV-Sicht das Ziel einer wirklich einheitlichen europäischen Rechtsform gefährden. Des Weiteren sieht der DAV Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter, insbesondere im Falle einer späteren Börsennotierung und hebt die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für ein rechtssicheres Instrument hervor. Die Mitwirkung ist ferner als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register sowie eine effiziente Geldwäscheprävention erforderlich, vgl. auch bereits DAV-StN Nr. 61/25.Der Verordnungsvorschlag wird derzeit von EU-Parlament und Rat diskutiert, mit dem Ziel einer Einigung bis Ende 2026.
CPDP-Konferenz: After the Omnibus: Consent or Red Lights? – DAV
Zusammen mit Privacy in Germany (PinG) hat der DAV ein Panel im Rahmen der Internationalen Computers, Privacy & Data Conference (CPDP) in Brüssel organisiert. Das von DAV-Vorstandsmitglied Prof. Niko Härting moderierte Panel am 21. Mai 2026 widmete sich mit dem Titel After the Omnibus: Consent or Red Lights? der Frage, ob das datenschutzrechtliche Konzept der Einwilligung noch zeitgemäß ist. Betroffene Personen werden häufig mit Informationen überlastet und sind nur selten in der Lage, die konkreten Folgen ihrer Einwilligung zu erfassen. Bedingt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung wird in der Praxis folglich zunehmend auf die Einwilligung zurückgegriffen. Vertreter:innen aus Wissenschaft, der Anwaltschaft sowie einer Aufsichtsbehörde betrachteten auf Grundlage dessen zudem das derzeit in Brüssel verhandelte Digitalomnibuspaket und die Frage, ob anstelle von langwierigen Legislativverfahren, nicht besser bestehendes Recht besser ausgeschöpft und interpretiert werden sollte (vgl. zum Digitalomnibus EiÜ 17/26, 41/25 sowie dazu DAV StN Nr. 21/26 und 24/26).
Briefing des EPRS zur Reform der Europäischen Ermittlungsanordnung – EP
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) hat am 11. Mai 2026 ein Briefing zur geplanten Überarbeitung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EIO) veröffentlicht. Die Europäische Kommission plant für Juni 2026 gezielte Änderungen der Richtlinie 2014/41/EU, um die grenzüberschreitende Beweiserhebung in Strafverfahren sowie die Teilnahme per Videokonferenz an gerichtlichen Verhandlungen unionsweit einheitlicher zu regeln. Nach Einschätzung der Kommission bestehen weiterhin erhebliche praktische und rechtliche Unsicherheiten, insbesondere bei der Telekommunikationsüberwachung, digitaler Beweiserhebung, grenzüberschreitenden Überwachungsmaßnahmen und der Weiterverwendung bereits erhobener Daten (vgl. dazu EiÜ 01/26). Der EPRS verweist in seinem Briefing auf das Spannungsverhältnis zwischen effizienter Strafverfolgung und effektivem Grundrechtsschutz und führt dazu auch zur Stellungnahme Nr. 09/26 des DAV aus. Der DAV begrüßt darin die geplante Reform grundsätzlich, sieht jedoch erhebliche strukturelle Defizite beim Schutz von Verfahrens- und Verteidigungsrechten. insbesondere verbindliche Regelungen zur gerichtlichen Kontrolle grenzüberschreitender Ermittlungsmaßnahmen, zur Zweckbindung und Weiterverwendung von Beweismitteln sowie zum Schutz von Verfahrens- und Verteidigungsrechten bei digitalen Ermittlungsmaßnahmen.
Erklärung von Chişinău zu EGMR und Migration – Europarat
Bei der Konferenz des Ministerkomittees des Europarates in Chişinău haben die Außenminister:innen der 46 Mitgliedstaaten am 15. Mai 2026 eine politische Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verabschiedet. Die Erklärung verhält sich eingangs zur vorrangigen Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz der durch die EMRK gewährleisteten Rechte im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Inhaltlich enthält die Erklärung aber vor allem Ausführungen zum souveränen Recht der Staaten in Fragen der Migrationssteuerung, zu Ausweisungen und Abschiebungen sowie der „Instrumentalisierung“ von Migration. Im Zusammenhang mit Artikel 3 wird betont, dass „unnötige Einschränkungen bei Entscheidungen über die Auslieferung oder die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger vermieden werden müssen“. Der Erklärung kommt rechtspolitische Bedeutung zu, da sie erkennbar auf die zukünftige Auslegung der EMRK Einfluss nehmen soll. CCBE und DAV hatten die geplante Erklärung im Vorfeld kritisiert und warnten vor Formulierungen, die als politische Einflussnahme auf die Rechtsprechung des EGMR und damit auf dessen Unabhängigkeit verstanden werden könnten, vgl. die CCBE-Stellungnahme sowie auch DAV-Pressemitteilung 51/25. Der EGMR selbst hatte dem Menschenrechtsausschuss des Europarates kürzlich eine Übersicht zu den in Frage stehenden Fallgestaltungen übermittelt, aus denen der geringe Anteil der Abschiebungsverbote betreffende Fälle an der Gesamtzahl der Rechtsprechung des EGMR hervorgeht, vgl. dazu EiÜ 14/26.
Save the Date: Webinar zur Untersuchungshaft und Alternativen – CCBE/ELF
Am 6. Juni 2026 (09:00 – 11:00 Uhr) veranstaltet die European Lawyers Foundation (ELF) gemeinsam mit dem Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) ein kostenloses Webinar (auf Englisch) mit dem Titel "Pre-trial Detention and the alternatives to Detention" im Kontext steigender Belegungszahlen von Inhaftierten in Untersuchungshaft. Das Programm ist hier abrufbar. Anastasiia Saliuk (Vertreterin des Europarats) wird zunächst den Leitfaden des Europarats zu nationalen Präventivmechanismen zur Erfassung prozeduraler Rechte in Untersuchungshaft und von Haftbedingungen vorstellen. Danach erläutern praktizierende Strafverteitiger:innen, darunter Anna Oemichen, Mitglied des DAV-Gesetzgebungsausschusses Strafrecht, über die Ursachen und Konsequenzen der Überbeanspruchung von Untersuchungshaft, Untersuchungshaft in grenzübergreifenden Fällen sowie dem Bedürfnis nach gesetzgeberischen Maßnahmen auf EU-Ebene. Eine Registrierung zum kostenlosen Webinar ist hier möglich.
Einigung zum Schutz schutzbedürftiger Erwachsener – EP/Rat
Bis 2050 wird es einen starken Zuwachs an 65-jährigen geben, die aufgrund einer Beeinträchtigung außerstande sind, ihre eigenen Interessen wirksam zu schützen. In grenzüberschreitenden Sachverhalten werden Betroffene zunehmend mit komplexen und z.T. widersprüchlichen Vorschriften des internationalen Privatrechts konfrontiert. Vor diesem Hintergrund haben der Rat und das Parlament sich nach umfassenden Verhandlungen auf eine Verordnung zum Schutz der Rechte von Erwachsenen geeinigt (die angenommene Textfassung ist noch nicht verfügbar), vgl. die Pressemitteilung und bereits EiÜ 21/23, 23/25; 09/26. Ziel des Vorschlags „über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ ist es, Verfahren innerhalb der EU zu vereinheitlichen, insbesondere durch die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie die Einführung eines europäischen Vertretungszertifikats. Die Vorschriften sollen das Haager Übereinkommen über Internationalen Schutz von Erwachsenen 2000 ergänzen und in einigen Punkten für anwendbar erklären. Der CCBE hatte im März in seiner Stellungnahme den unbedingten Vorrang der Wahl der Zuständigkeit angemahnt und sich zum Verhältnis zur HCCH-Konvention geäußert. Die nun getroffene Einigung muss noch formell bestätigt werden.
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