Europa im Überblick, 20/18

EiÜ 20/18

Entwurf einer Durchführungs-VO zur Aktionärsrechte-RL hat Verbesserungspotential – DAV

Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins ist der Entwurf der EU-Kommission einer Durchführungsverordnung für die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG zu begrüßen. Dies gilt insbesondere mit seiner Zielsetzung der Verbesserung der grenzüberschreitenden Identifikation und Information der Aktionäre, sowie der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten. An einigen Stellen sieht der DAV in seiner Stellungnahme 18/18 jedoch noch Verbesserungspotential. So berücksichtigt der Verordnungsentwurf nicht ausreichend die direkte Kommunikation zwischen den Emittenten mit dem Aktienregister und deren Aktionären. Außerdem sollte ein unterschiedliches Kostenerstattungssystem innerhalb der grenzüberschreitenden Intermediärskette in jedem Fall vermieden werden. Aus Sicht des DAV wird es bei der Umsetzung von Art. 3a, 3b und 3c der Aktionärsrechte-Richtlinie besonders darauf ankommen, einem automatisierten elektronischen Informationsfluss absoluten Vorrang einzuräumen und für Gesellschaften mit Aktienregister die direkte elektronische Kommunikation mit den Aktionären zu fördern. Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine klare und effiziente Kostenregelung geschaffen werden.

Vorbereitung auf DSGVO wird als unzureichend empfunden – EP

Sowohl die Mitgliedstaaten, als auch die Datenschutzbehörden und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) seien noch nicht ausreichend auf die Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) vorbereitet, die ab dem 25. Mai 2018 zur Anwendung kommt. Dies war der allgemeine Tenor eines interparlamentarischen Dialogs im Europäischen Parlament am 15. Mai 2018 zur Umsetzung des EU-Datenschutzpakets. Abgeordnete des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente kamen zusammen, um mit Interessenvertretern und Experten die Auswirkungen des Pakets auf unterschiedliche Bereiche angeregt zu diskutieren. Während große Unternehmen in der neuen Gesetzgebung Chancen auf Innovation und Wettbewerb sehen, empfinden viele KMU die neuen Regelungen als zu kompliziert und baten die EU um mehr Unterstützung. Ebenso bedürfe es Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Angestellte und Justizbeamte sowie einer besseren Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz persönlicher Daten. Große Sorge bereiten vielen KMUs auch die drohenden Sanktionen im Falle eines Regelverstoßes, weshalb sie die EU-Kommission um eine Schonfrist von einem Jahr baten, in dem der gute Wille zu richtigem Handeln berücksichtigt und vor einer Bestrafung zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werde. Um seinen Mitgliedern bestmögliche Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO zu geben, hat der DAV für Anwaltskanzleien auf seiner Internetseite Informationen und Merkblätter zur Verfügung gestellt.

Erweiterung der Visa-Datenbank – KOM

Die EU-Kommission hat am 16. Mai 2018 einen Verordnungsvorschlag zur Aktualisierung des Visa-Informationssystems (VIS) COM(2018) 302 vorgestellt. Das VIS ist eine Datenbank mit Informationen für Visumbehörden über die Personen, die ein Schengen-Visum beantragen und enthält Informationen darüber, ob die Einreise eines Drittstaatsagenhörigen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Durch den Vorschlag sollen zusätzlich zu den bereits erfassten Kurzaufenthalten künftig auch langfristige Visa und Aufenthaltstitel in das System aufgenommen werden. Außerdem soll eine gründlichere Sicherheitsüberprüfung der persönlichen Hintergründe von Antragstellern ermöglicht werden. Dabei werden alle Anträge automatisch auf einem einzigen Suchportal über alle EU-Datenbanken, insbesondere dem Entry-Exit-System (EES), dem Schengener Informationssystem (SIS) sowie dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) abgeglichen (s. EiÜ 28/17, 44/17). Auch die Strafverfolgungsbehörden und Europol sollen zur Verhütung, Aufdeckung, oder Untersuchung von terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten unter engen Voraussetzungen auf das VIS zugreifen können. Der Vorschlag ist Teil einer Reform der gemeinsamen EU-Visapolitik, in deren Rahmen bereits im März 2018 ein Verordnungsvorschlag zur Reform des Visakodex vorgelegt wurde.

Annahme der 5. Geldwäscherichtlinie – Rat

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hat am 14. Mai 2018 die bereits im Dezember 2017 erfolgte politische Einigung zwischen EU-Parlament und Rat zur 5. Geldwäscherichtlinie (s. EiÜ 1/18) formell bestätigt (s. finale Fassung). Das Plenum des EU-Parlaments hatte dem Kompromiss bereits am 19. April 2018 zugestimmt. Nach der voraussichtlichen Veröffentlichung der Richtlinie im Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union haben die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Justizkommissarin Jourová zu Besuch in Berlin – KOM/BReg

Am 14. Mai 2018 war Justizkommissarin Vera Jourová in Berlin bei Justizministerin Katherina Barley zu Besuch – mit einer Menge aktueller Themen wie dem Facebook/Cambridge-Analytica Skandal, Whistleblowing, die deutschen und europäischen Vorschläge zu kollektivem Rechtsschutz und die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Gepäck. Im Anschluss an das Treffen lobte die Kommissarin Deutschlands Vorreiterrolle bei der Umsetzung der DSGVO und betonte die Wichtigkeit diese zu „entmystifizieren“, um den Bürgern zu vermitteln was Datenschutz im Alltag bedeutet. Sie begrüßte ebenfalls den deutschen Vorschlag zur Musterfeststellungsklage und erklärte, sie zähle nun auch auf deutsche Unterstützung für den in die gleiche Richtung gehenden Vorschlag der Kommission (s. EiÜ 15/18). Sie äußerste sich allerdings – auch im Vorfeld des Treffens – eher kritisch zum mangelnden Schutz für Hinweisgeber von Rechtsverstößen in Deutschland und erhoffte sich Unterstützung durch das Justizministerium bei der neuen Initiative der Kommission hierzu (s. EiÜ 17/18).

EU-Migrationspolitik macht Fortschritte – KOM

Die derzeitige EU-Migrationspolitik mache Fortschritte, manche Maßnahmen seien jedoch weiterhin verbesserungsfähig. Das ist das Ergebnis des am 16. Mai 2018 von der EU-Kommission veröffentlichten Fortschrittsberichtes über die EU-Migrationsagenda (s. EiÜ 20/15, 06/16) sowie über den Fahrplan der EU-Kommission vom Dezember 2017. Demnach ergebe sich die Notwendigkeit, die Anforderungen in allen Bereichen sowohl finanziell als auch personell zu intensivieren, um die wachsenden Herausforderungen der Migration zu bewältigen. So müsse zum einen die Rückkehr- und Umsiedlungspolitik und zum anderen die Bekämpfung von Menschenhandel verbessert werden. Ebenso bedarf es eines besseren Schutzes der Migranten entlang der bekannten Routen. Zur Erreichung dieser Ziele hat die Kommission auch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen vorgestellt COM(2018) 303 final. Im Rat laufen bereits seit Längerem die Verhandlungen zu einer Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Thema eines Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs im Juni sein wird und wofür sich die Kommission eine baldige Einigung erhofft.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 7 und 2?